Medieninformationen 2007 [LDL]
[110/2007 - 26.10.2007]
Tyczka Totalgaz GmbH darf Lagerkapazität erhöhen
Regierungspräsidium erteilt Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage in Oschatz
Das Regierungspräsidium Leipzig hat heute der Fa. Tyczka Totalgaz GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen in Behältern (Flüssiggas-Umschlag- und Verteillager) durch Erhöhung der Lagerkapazität um 188 Tonnen am Standort 04757 Oschatz, Ortsteil Merkwitz, Oschatzer Straße erteilt. Bisher war am Standort die Lagerung von 416 Tonnen Flüssiggas zulässig.
Das Vorhaben beinhaltet die Errichtung und den Betrieb eines erdgedeckten Lagerbehälters für Flüssiggas nach DIN EN 51622 (Propan, Butan oder deren Gemische) mit einem Volumen von 362 Kubikmeter. Das Gas wird zur Herstellung von Autogas verwendet.
Die Investitionssumme des Vorhabens beläuft sich auf 140.000 Euro. Durch das Vorhaben werden die bestehenden Arbeitsplätze gesichert.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Während der Einwendungsfrist gingen keine Einwendungen von Bürgern ein, so dass kein Erörterungstermin durchzuführen war.
Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen, insbesondere zum Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Arbeitsschutzrecht, Bauordnungsrecht, Brandschutzrecht und Störfallrecht auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht werden. So wurde im Bescheid unter anderem bestimmt, dass die geänderte Anlage erstmalig nur in Betrieb genommen werden darf, wenn sie durch eine zugelassene Überwachungsstelle, z.B. TÜV, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich der Montage, der Installation, der Aufstellungsbedingungen und der sicheren Funktion geprüft worden ist.
Die Anlage soll nach Angabe des Unternehmens noch im IV. Quartal 2007 in Betrieb genommen werden. Die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides erfolgt in Kürze.
Das Vorhaben beinhaltet die Errichtung und den Betrieb eines erdgedeckten Lagerbehälters für Flüssiggas nach DIN EN 51622 (Propan, Butan oder deren Gemische) mit einem Volumen von 362 Kubikmeter. Das Gas wird zur Herstellung von Autogas verwendet.
Die Investitionssumme des Vorhabens beläuft sich auf 140.000 Euro. Durch das Vorhaben werden die bestehenden Arbeitsplätze gesichert.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Während der Einwendungsfrist gingen keine Einwendungen von Bürgern ein, so dass kein Erörterungstermin durchzuführen war.
Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen, insbesondere zum Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Arbeitsschutzrecht, Bauordnungsrecht, Brandschutzrecht und Störfallrecht auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht werden. So wurde im Bescheid unter anderem bestimmt, dass die geänderte Anlage erstmalig nur in Betrieb genommen werden darf, wenn sie durch eine zugelassene Überwachungsstelle, z.B. TÜV, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich der Montage, der Installation, der Aufstellungsbedingungen und der sicheren Funktion geprüft worden ist.
Die Anlage soll nach Angabe des Unternehmens noch im IV. Quartal 2007 in Betrieb genommen werden. Die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides erfolgt in Kürze.