Medieninformationen 2007 [LDL]
[098/2007 - 05.10.2007]
Regierungspräsidium genehmigt WRC World Resources Company GmbH in Wurzen Anlagenänderung
Maßnahmen sichern ökologisch verbesserten Anlagenbetrieb
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt der Firma WRC World Resources Company GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Herstellung von Nichteisen-Metallkonzentraten aus Galvanik,- Metallhydroxid – und sonstigen metallhaltigen Abfallschlämmen mit einem Durchsatz von 30.000 Tonnen pro Jahr am Standort Industriestraße 7 , 04809 Wurzen erteilt. Abnehmer dieser aus dem technologischen Prozess rück gewonnenen Metallkonzentrate ist die Stahl herstellende bzw. Stahl verarbeitende Industrie.
Das Vorhaben sieht die Erweiterung und Ertüchtigung der Abwasserbehandlungsanlage mit Installierung einer Abluftbehandlungsanlage sowie die Umrüstung der Chemikalienlagerung und –dosierung vor. Insgesamt werden Neuinvestitionen in Höhe von 140.000 Euro getätigt. Durch das Vorhaben entstehen keine neuen Arbeitsplätze.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden geprüft. Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, zum Wasserrecht und zum Arbeitsschutzrecht auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird. So wurde im Bescheid unter anderem bestimmt, dass an der Emissionsquelle des Gaswäschers die festgelegten Emissionsmassenströme für organische Stoffe von 0,50 kg pro Stunde und für Ammoniak von 0,15 kg pro Stunde nicht überschritten werden dürfen.
Die Anlage soll nach Angabe des Unternehmens noch im IV. Quartal 2007 in Betrieb genommen werden.
Das Vorhaben sieht die Erweiterung und Ertüchtigung der Abwasserbehandlungsanlage mit Installierung einer Abluftbehandlungsanlage sowie die Umrüstung der Chemikalienlagerung und –dosierung vor. Insgesamt werden Neuinvestitionen in Höhe von 140.000 Euro getätigt. Durch das Vorhaben entstehen keine neuen Arbeitsplätze.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden geprüft. Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, zum Wasserrecht und zum Arbeitsschutzrecht auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird. So wurde im Bescheid unter anderem bestimmt, dass an der Emissionsquelle des Gaswäschers die festgelegten Emissionsmassenströme für organische Stoffe von 0,50 kg pro Stunde und für Ammoniak von 0,15 kg pro Stunde nicht überschritten werden dürfen.
Die Anlage soll nach Angabe des Unternehmens noch im IV. Quartal 2007 in Betrieb genommen werden.