Medieninformationen 2007 [LDL]
[097/2007 - 05.10.2007]
Regierungspräsidium Leipzig weist Vollzug der Sicherheitsneugründung des AZV „Sachsen-Nord“ an
Weitere Verzögerung der Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten für dezentrale Abwasserentsorgung ist nicht mehr hinnehmbar
Das Regierungspräsidium Leipzig hat heute das Landratsamt Torgau-Oschatz angewiesen, die Sicherheitsneugründung des Abwasserzweckverbandes Sachsen-Nord unverzüglich rechtsaufsichtlich durchzusetzen.
Nachdem das Regierungspräsidium am 9. November 2006 die Auflösung des Abwasserzweckverbandes nicht genehmigt hatte, war es zunächst Aufgabe der beteiligten Gemeinden, den Zweckverband auf rechtlich sichere Füße zu stellen, mit dem Ziel, die Gründungsmängel durch eine sogenannte Sicherheitsneugründung zu beheben. Zudem sollte dies auch dazu dienen, die vom Freistaat Sachsen neu geschaffenen Fördermöglichkeiten vor Ort für die Errichtung und Modernisierung von Kleinkläranlagen in Anspruch nehmen zu können. Bis zu 1.500 Euro pro Grundstück stellt der Freistaat zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist ein rechtmäßiger Beschluss der Verbandsversammlung zur Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes, dass bestimmte Ortslagen zukünftig dezentral entsorgt werden sollen. Ein solcher Beschluss kann aber nur gefasst werden, wenn die Verbandsräte ihrer Pflicht zur Sicherheitsneugründung nachkommen.
Seit März 2007 konnte in zahlreichen Gesprächen leider keine Einigung zwischen den Vertretern der Gemeinde Trossin und der Stadt Dommitzsch über einen übereinstimmenden Satzungsentwurf erzielt werden. Sowohl die beiden Bürgermeister Klepel und Koch als auch die Verbandsräte in der Verbandsversammlung waren bisher nicht in der Lage, im Interesse ihrer Bürger eine sachgerechte und zweckdienliche Lösung zu finden.
„Mit wachsendem Unverständnis hat das Regierungspräsidium zur Kenntnis nehmen müssen, dass sowohl die Dommitzscher als auch die Trossiner Mandatsträger in der Umsetzung der von ihnen selbst favorisierten dezentralen Abwasserentsorgungsvarianten bisher überhaupt keine Fortschritte erreicht haben und diese schon zu Beginn an formalen Gründen scheitern lassen wollen. Die Rechtsaufsichtsbehörde sieht es daher jetzt als ihre Aufgabe an, den Bürgern vor Ort zu helfen, damit diese überhaupt die Chance erhalten, ihre dezentralen Abwasseranlagen fördern zu lassen. Die Anweisung an das Landratsamt, die Sicherheitsneugründung des Abwasserzweckverbandes Sachsen-Nord unverzüglich rechtsaufsichtlich durchzusetzen, soll diesen Prozess beschleunigen, damit es mit der dezentralen Abwasserentsorgung in der Gemeinde Trossin nun endlich vorwärts geht,“ so die zuständige Abteilungsleiterin beim Regierungspräsidium Leipzig, Frau Angelika Reichelt.
Die Notwendigkeit zur Sicherheitsneugründung ist zwischen den Beteiligten unumstritten. Sie ist notwendig, weil erhebliche Zweifel bestehen ob die Gründung des Zweckverbandes rechtmäßig erfolgte. So hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht Verbandssatzungen von Zweckverbänden für unwirksam erklärt, in denen keine hinreichenden Regelungen über die Auflösung des Zweckverbandes enthalten waren. Eine solche Regelung fehlt auch beim AZV Sachsen-Nord. Der Sächsische Gesetzgeber hat mit dem Sicherheitsneugründungsgesetz eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es den Zweckverbänden ermöglicht, die Gründungsmängel für die Zukunft zu heilen.
Das Regierungspräsidium Leipzig geht nun davon aus, dass die Sicherheitsneugründung spätestens im November 2007 abgeschlossen sein wird.
Nachdem das Regierungspräsidium am 9. November 2006 die Auflösung des Abwasserzweckverbandes nicht genehmigt hatte, war es zunächst Aufgabe der beteiligten Gemeinden, den Zweckverband auf rechtlich sichere Füße zu stellen, mit dem Ziel, die Gründungsmängel durch eine sogenannte Sicherheitsneugründung zu beheben. Zudem sollte dies auch dazu dienen, die vom Freistaat Sachsen neu geschaffenen Fördermöglichkeiten vor Ort für die Errichtung und Modernisierung von Kleinkläranlagen in Anspruch nehmen zu können. Bis zu 1.500 Euro pro Grundstück stellt der Freistaat zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist ein rechtmäßiger Beschluss der Verbandsversammlung zur Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes, dass bestimmte Ortslagen zukünftig dezentral entsorgt werden sollen. Ein solcher Beschluss kann aber nur gefasst werden, wenn die Verbandsräte ihrer Pflicht zur Sicherheitsneugründung nachkommen.
Seit März 2007 konnte in zahlreichen Gesprächen leider keine Einigung zwischen den Vertretern der Gemeinde Trossin und der Stadt Dommitzsch über einen übereinstimmenden Satzungsentwurf erzielt werden. Sowohl die beiden Bürgermeister Klepel und Koch als auch die Verbandsräte in der Verbandsversammlung waren bisher nicht in der Lage, im Interesse ihrer Bürger eine sachgerechte und zweckdienliche Lösung zu finden.
„Mit wachsendem Unverständnis hat das Regierungspräsidium zur Kenntnis nehmen müssen, dass sowohl die Dommitzscher als auch die Trossiner Mandatsträger in der Umsetzung der von ihnen selbst favorisierten dezentralen Abwasserentsorgungsvarianten bisher überhaupt keine Fortschritte erreicht haben und diese schon zu Beginn an formalen Gründen scheitern lassen wollen. Die Rechtsaufsichtsbehörde sieht es daher jetzt als ihre Aufgabe an, den Bürgern vor Ort zu helfen, damit diese überhaupt die Chance erhalten, ihre dezentralen Abwasseranlagen fördern zu lassen. Die Anweisung an das Landratsamt, die Sicherheitsneugründung des Abwasserzweckverbandes Sachsen-Nord unverzüglich rechtsaufsichtlich durchzusetzen, soll diesen Prozess beschleunigen, damit es mit der dezentralen Abwasserentsorgung in der Gemeinde Trossin nun endlich vorwärts geht,“ so die zuständige Abteilungsleiterin beim Regierungspräsidium Leipzig, Frau Angelika Reichelt.
Die Notwendigkeit zur Sicherheitsneugründung ist zwischen den Beteiligten unumstritten. Sie ist notwendig, weil erhebliche Zweifel bestehen ob die Gründung des Zweckverbandes rechtmäßig erfolgte. So hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht Verbandssatzungen von Zweckverbänden für unwirksam erklärt, in denen keine hinreichenden Regelungen über die Auflösung des Zweckverbandes enthalten waren. Eine solche Regelung fehlt auch beim AZV Sachsen-Nord. Der Sächsische Gesetzgeber hat mit dem Sicherheitsneugründungsgesetz eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es den Zweckverbänden ermöglicht, die Gründungsmängel für die Zukunft zu heilen.
Das Regierungspräsidium Leipzig geht nun davon aus, dass die Sicherheitsneugründung spätestens im November 2007 abgeschlossen sein wird.