Medieninformationen 2007 [LDL]
[096/2007 - 02.10.2007]
Freistaat unterstützt kommunale Wasserwehren
Erstausstattung kann bis zu 75 Prozent gefördert werden
Leistungsfähigen und modern ausgestatteten kommunalen Wasserwehren kommt eine zentrale Bedeutung bei der Umsetzung von Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes und der Bewältigung akuter Hochwassersituationen zu. Dem Rechnung tragend, besteht jetzt die Möglichkeit, die Arbeit der Wasserwehren im Rahmen einer neuen Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes zu unterstützen. Diese Förderrichtlinie ist im Sächsischen Amtsblatt 39/2007 bekannt gemacht.
Die Förderrichtlinie sieht insbesondere vor, die Erstausstattung der Wasserwehren bis zu 75 Prozent zu fördern. Hierfür stellt der Freistaat Sachsen für die Jahre 2007 und 2008 jeweils 1 Mio. Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung.
Anträge auf Förderung nimmt für den Bereich des Regierungsbezirkes Leipzig das Regierungspräsidium Leipzig, Abteilung Umwelt, Referat Wasserrecht entgegen. Antragsformulare können unter http://www.smul.sachsen.de/de/wu/aktuell/foerderung/5_910.htm bzw. beim Regierungspräsidium Leipzig, Abteilung Umwelt, Referat Wasserwirtschaft unter der Rufnummer 0341/977-6252 abgerufen werden.
Das SMUL ermittelt zunächst bis Mitte Oktober den Bedarf, um eine gerechte Verteilung der Mittel entsprechend der Bedürftigkeit zu ermöglichen. Das Regierungspräsidium Leipzig empfiehlt, Anträge möglichst schnell zu stellen.
Im Regierungsbezirk Leipzig gibt es 77 kommunale Wasserwehren. Sie wurden insbesondere in Auswertung der Erfahrungen des Augusthochwassers 2002 aufgebaut.
Die Förderrichtlinie sieht insbesondere vor, die Erstausstattung der Wasserwehren bis zu 75 Prozent zu fördern. Hierfür stellt der Freistaat Sachsen für die Jahre 2007 und 2008 jeweils 1 Mio. Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung.
Anträge auf Förderung nimmt für den Bereich des Regierungsbezirkes Leipzig das Regierungspräsidium Leipzig, Abteilung Umwelt, Referat Wasserrecht entgegen. Antragsformulare können unter http://www.smul.sachsen.de/de/wu/aktuell/foerderung/5_910.htm bzw. beim Regierungspräsidium Leipzig, Abteilung Umwelt, Referat Wasserwirtschaft unter der Rufnummer 0341/977-6252 abgerufen werden.
Das SMUL ermittelt zunächst bis Mitte Oktober den Bedarf, um eine gerechte Verteilung der Mittel entsprechend der Bedürftigkeit zu ermöglichen. Das Regierungspräsidium Leipzig empfiehlt, Anträge möglichst schnell zu stellen.
Im Regierungsbezirk Leipzig gibt es 77 kommunale Wasserwehren. Sie wurden insbesondere in Auswertung der Erfahrungen des Augusthochwassers 2002 aufgebaut.