Medieninformationen 2007 [LDL]
[092/2007 - 04.09.2007]
DOW darf am Standort Böhlen-Lippendorf mehr Kohlenwasserstoffharze herstellen
DOW darf am Standort Böhlen-Lippendorf mehr Kohlenwasserstoffharze herstellen
Das Regierungspräsidium Leipzig hat der Dow Olefinverbund GmbH jetzt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur beantragten Erhöhung der Jahreskapazität der Kohlenwasserstoffharzanlage erteilt. In der am Werkstandort Böhlen-Lippendorf betriebenen chemischen Großanlage wird das in der Ethylenanlage als Nebenprodukt anfallende Pyrolyseschwerbenzin durch die Verfahrensschritte Polymerisation und Hydrierung zu Klebeharzen umgewandelt.
Die genehmigte Kapazitätssteigerung von 17 auf 23 Kilotonnen pro Jahr wird realisiert, ohne wesentliche verfahrens- und anlagentechnische Änderungen vornehmen zu müssen. Sie resultiert insbesondere aus einer Optimierung der Betriebsparameter, der Ausdehnung der Betriebszeiten sowie einer Sortimentsänderung zu Gunsten von Harztypen mit geringeren Durchlaufzeiten.
Kohlenwasserstoffharze, die zu Pastillen gepresst für den Versand bereitgestellt werden, finden unter anderem Verwendung als Rohstoff für Gummierzeugnisse, Klebstoffe sowie Klebrigmacher.
Der Genehmigungsentscheidung konnte getroffen werden, da schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können, dem Vorsorgegrundsatz entsprochen wird und andere öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem geänderten Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen. Ungeachtet dessen wurden durch die Genehmigungsbehörde der Anlagenbetreiberin mit dem Bescheid Nebenbestimmungen auferlegt, die der Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten in Bezug auf Grenzwerte für Luftschadstoffe dienen. Deren Einhaltung wird betriebsintern sowie durch die Fachbehörden überwacht.
Die genehmigte Änderung wird nach Angabe des Unternehmens unmittelbar nach der Entscheidung des Regierungspräsidiums realisiert. Eine Erhöhung der Arbeitsplätze ist mit der Kapazitätserhöhung nicht verbunden.
Die genehmigte Kapazitätssteigerung von 17 auf 23 Kilotonnen pro Jahr wird realisiert, ohne wesentliche verfahrens- und anlagentechnische Änderungen vornehmen zu müssen. Sie resultiert insbesondere aus einer Optimierung der Betriebsparameter, der Ausdehnung der Betriebszeiten sowie einer Sortimentsänderung zu Gunsten von Harztypen mit geringeren Durchlaufzeiten.
Kohlenwasserstoffharze, die zu Pastillen gepresst für den Versand bereitgestellt werden, finden unter anderem Verwendung als Rohstoff für Gummierzeugnisse, Klebstoffe sowie Klebrigmacher.
Der Genehmigungsentscheidung konnte getroffen werden, da schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können, dem Vorsorgegrundsatz entsprochen wird und andere öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem geänderten Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen. Ungeachtet dessen wurden durch die Genehmigungsbehörde der Anlagenbetreiberin mit dem Bescheid Nebenbestimmungen auferlegt, die der Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten in Bezug auf Grenzwerte für Luftschadstoffe dienen. Deren Einhaltung wird betriebsintern sowie durch die Fachbehörden überwacht.
Die genehmigte Änderung wird nach Angabe des Unternehmens unmittelbar nach der Entscheidung des Regierungspräsidiums realisiert. Eine Erhöhung der Arbeitsplätze ist mit der Kapazitätserhöhung nicht verbunden.