Medieninformationen 2007 [LDL]
[081/2007 - 11.07.2007]
Regierungspräsidium beendet Planfeststellungsverfahren zum sächsischen Teil der Goitsche
Regierungspräsident Walter Christian Steinbach hat jetzt den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für den sächsischen Teil des Tagebaurestlochkomplexes Goitsche unterzeichnet. Dieser Planfeststellungsbeschluss lässt im Einzelnen folgende wasserrechtlichen Vorhaben zu:
Der Tagebaurestlochkomplex Goitsche nimmt ein Areal von ca. 62 Mio. m² ein und liegt davon zu einem Drittel auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen. Im Jahr 2002 nahm das Augusthochwasser eine bis Mitte 2003 vorgesehene Flutung insbesondere des Seelhausener Sees sowie des Großen Goitschesees vorweg; der Eigenaufgang des Grundwassers in den Holzweißiger Restlöchern sollte erst 2015 beendet sein und ist ebenfalls weitestgehend abgeschlossen.
Die Feststellung der endgültigen Wasserspiegelhöhen für die entstehenden Seen gewährt die Planungssicherheit, die für die Folgenutzungen von Freizeit, Erholung und wirtschaftlicher Entwicklung der Sanierungsbergbauflächen erforderlich ist. Auch der Entwicklung der Natur wird im Gebiet der Holzweißiger Restlöcher breiter Raum gelassen. Die großen Seen, Seelhausener See und Großer Goitschesee, sind vorrangig für die Erholung der Menschen bestimmt. Zwischen diesen beiden Seen ist langfristig die Errichtung einer schiffbaren Verbindung mit Schleuse vorgesehen.
Der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss bildet zusammen mit den bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Tagebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges, die in Verantwortung des Sächsischen Oberbergamtes erfolgen, die für die Sanierung des Tagebauterritoriums wesentlichen behördlichen Zulassungen.
Aus dem Wiederanstieg des Grundwassers resultierende Konflikte mit anderen Schutzgütern, insbesondere Vernässung bebauter Grundflächen, werden im Rahmen des bergrechtlichen
Betriebsplanes zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges in Zuständigkeit des Sächsischen Oberbergamtes geregelt.
Die wasserwirtschaftlichen Teile des Wiedernutzbarmachungsvorhabens, die auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt liegen, werden von dem dort zuständigen Landesverwaltungsamt in Halle zugelassen.
- die Herstellung des Neuhauser Sees im Tagebaurestloch Holzweißig-West mit einem Endwasserstand von + 78,0 m über NormalNull, des Ludwigsees im Tagebaurestloch Innenkippenzufahrt mit einem Endwasserstand von + 77,8 m über NormalNull, des Paupitzscher Sees im Tagebaurestloch Paupitzsch mit einem Endwasserstand von + 77,7 m über NormalNull, des Seelhausener Sees im Tagebaurestloch Rösa mit einem Endwasserstand von + 78 m über NormalNull sowie eines Teilbereichs des Großen Goitschesees im ehemaligen Baufeld IIa des Tagesbaus Goitsche mit einem Endwasserstand von + 75 m über NormalNull,
- die Herstellung mehrerer künstlicher Gewässer (Verbindungsgräben) mit einer Länge von insgesamt ca. 1,7 km zur Ableitung des Überschusswassers der Holzweißiger Restlöcher in den Großen Goitschesee,
- die Anbindung des Resteinzugsgebiets der Leine sowie des Zschernegrabens an den Seelhausener See und die Anbindung des Resteinzugsgebiets des Lobers an den Neuhauser See sowie
- mit all diesen Vorhaben in Zusammenhang stehende Herstellung von Anlagen und Gewässerbenutzungen, wie zum Beispiel Einleitungsgenehmigungen, Furten und einer Brücke.
Der Tagebaurestlochkomplex Goitsche nimmt ein Areal von ca. 62 Mio. m² ein und liegt davon zu einem Drittel auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen. Im Jahr 2002 nahm das Augusthochwasser eine bis Mitte 2003 vorgesehene Flutung insbesondere des Seelhausener Sees sowie des Großen Goitschesees vorweg; der Eigenaufgang des Grundwassers in den Holzweißiger Restlöchern sollte erst 2015 beendet sein und ist ebenfalls weitestgehend abgeschlossen.
Die Feststellung der endgültigen Wasserspiegelhöhen für die entstehenden Seen gewährt die Planungssicherheit, die für die Folgenutzungen von Freizeit, Erholung und wirtschaftlicher Entwicklung der Sanierungsbergbauflächen erforderlich ist. Auch der Entwicklung der Natur wird im Gebiet der Holzweißiger Restlöcher breiter Raum gelassen. Die großen Seen, Seelhausener See und Großer Goitschesee, sind vorrangig für die Erholung der Menschen bestimmt. Zwischen diesen beiden Seen ist langfristig die Errichtung einer schiffbaren Verbindung mit Schleuse vorgesehen.
Der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss bildet zusammen mit den bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Tagebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges, die in Verantwortung des Sächsischen Oberbergamtes erfolgen, die für die Sanierung des Tagebauterritoriums wesentlichen behördlichen Zulassungen.
Aus dem Wiederanstieg des Grundwassers resultierende Konflikte mit anderen Schutzgütern, insbesondere Vernässung bebauter Grundflächen, werden im Rahmen des bergrechtlichen
Betriebsplanes zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges in Zuständigkeit des Sächsischen Oberbergamtes geregelt.
Die wasserwirtschaftlichen Teile des Wiedernutzbarmachungsvorhabens, die auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt liegen, werden von dem dort zuständigen Landesverwaltungsamt in Halle zugelassen.