Medieninformationen 2007 [LDL]
[074/2007 - 04.07.2007]
Regierungspräsidium erteilt Kluthe GmbH in Mügeln immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt der Firma Chemische Werke Kluthe GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung einer Anlage für die Lagerung und Aufbereitung verunreinigter organischer Lösemittel sowie für die Lagerung und Behandlung von Altlacken, Altfarben und Lackschlämmen am Standort Nebitzschener Straße 3 in 04769 Mügeln erteilt. Dabei bleibt der Tagesdurchsatz der Gesamtanlage von 100 Tonnen unverändert.
Das Vorhaben beinhaltet die Installation eines zusätzlichen Kühlkreislaufes mit Kühlturm für die Vakuumschaufeltrockner in der Recyclinganlage und die Aufstellung eines Mischers sowie einer Absiebstation zur Anwendung eines neuen Aufbereitungsverfahrens (Isokon IP) mit einem Fassungsvermögen von ca. 1,5 Kubikmeter. Damit kommt es zu einer Emissionsminderung und zu einer Qualitätsverbesserung des Outputs der Anlage. Insgesamt werden Neuinvestitionen von 150.000 Euro getätigt.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, zum Abfallrecht, zum Wasserrecht, zum Arbeitsschutzrecht und zum Brandschutzrecht auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird. So wurde im Bescheid unter anderem zur Emissionsminderung bestimmt, dass das Öffnen der Vakuumschaufeltrockner erst erfolgen darf, wenn der Trockenstoff im Inneren des Kühlers auf 30 bis 40 Grad Celsius gekühlt ist.
Die Anlage soll nach Angabe des Unternehmens im III. Quartal 2007 in Betrieb genommen werden.
Das Vorhaben beinhaltet die Installation eines zusätzlichen Kühlkreislaufes mit Kühlturm für die Vakuumschaufeltrockner in der Recyclinganlage und die Aufstellung eines Mischers sowie einer Absiebstation zur Anwendung eines neuen Aufbereitungsverfahrens (Isokon IP) mit einem Fassungsvermögen von ca. 1,5 Kubikmeter. Damit kommt es zu einer Emissionsminderung und zu einer Qualitätsverbesserung des Outputs der Anlage. Insgesamt werden Neuinvestitionen von 150.000 Euro getätigt.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, zum Abfallrecht, zum Wasserrecht, zum Arbeitsschutzrecht und zum Brandschutzrecht auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird. So wurde im Bescheid unter anderem zur Emissionsminderung bestimmt, dass das Öffnen der Vakuumschaufeltrockner erst erfolgen darf, wenn der Trockenstoff im Inneren des Kühlers auf 30 bis 40 Grad Celsius gekühlt ist.
Die Anlage soll nach Angabe des Unternehmens im III. Quartal 2007 in Betrieb genommen werden.