Medieninformationen 2007 [LDL]
[ 071/2007 - 26.06.2007]
Autogas-Tankstellennetz im Regierungsbezirk im Aufwind
Autogas-Tankstellennetz im Regierungsbezirk im Aufwind
Mitte des Jahres 2006 legte der Gesetzgeber mit der neuen Fassung des Energiesteuergesetzes die Steuerbegünstigung für die Alternativ-Kraftstoffe Erdgas und Flüssiggas bis zum Jahr 2018 fest. Damit wird eine seit mehreren Jahren andauernde Unsicherheit über die weitere Förderung von Autogas, also Flüssiggas als Kraftstoff, beendet. Nach bisheriger Regelung war Erdgas bis 2020 begünstigt, Autogas dagegen nur bis 2009. Die nunmehr gegebene Planungssicherheit spiegelt sich auch im Regierungsbezirk Leipzig durch ein deutliches Ansteigen der Anträge zur Errichtung von Autogas-Tankstellen wieder. Während im Jahr 2005 vier Anlagen dieser Art eine Erlaubnis erteilt wurde, stieg 2006 die Zahl auf zwanzig. Für das laufende Jahr liegen bereits für 15 Anlagen Erlaubnisanträge vor.
Autogas-Tankstellen sind Füllanlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und unterliegen der Erlaubnispflicht.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens und vor Erteilung der Erlaubnis durch das Regierungspräsidium werden die unteren Bauaufsichtsbehörden beteiligt, um insbesondere Forderungen aus den einschlägigen Bebauungsplänen in die Erlaubnis einzuarbeiten sowie spezielle Maßnahmen in Hochwasser-Schutzgebieten zu berücksichtigen.
Zudem sollen die Gastankstellen zunehmend durch den Kunden in Selbstbedienung rund um die Uhr ohne Beaufsichtigung genutzt werden können. Das setzt höhere sicherheitstechnische Anforderungen an diese Anlagen voraus, die gleichfalls in der Erlaubnis festgeschrieben werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der ständigen Erreichbarkeit von Fachpersonal zur Meldung von Störungen und Schäden an der Anlage.
Ein weiterer Trend ist die Integration der Autogas-Füllanlage in eine vorhandene Mineralöl-Tankstelle. Hier ist in der Regel ordnungsgemäßer Betrieb und Sicherheit durch die Beaufsichtigung durch das Kassenpersonal gegeben. In dieser Betriebsart verlagert sich der sicherheitstechnische Schwerpunkt auf die Beherrschung der gegenseitigen Beeinflussung beider Anlagenarten. Insofern muss in diesen Fällen auch die Sicherheit der Mineralöltankstelle neu betrachtet werden, was ggf. auch hier zu zusätzlichen Auflagen führen kann.
Die Autogas-Tankstellen werden wiederkehrend durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft. Bei schwerwiegenden Mängeln informiert die Überwachungsstelle die Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Leipzig als Aufsichtsbehörde, um die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.
Autogas-Tankstellen sind Füllanlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und unterliegen der Erlaubnispflicht.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens und vor Erteilung der Erlaubnis durch das Regierungspräsidium werden die unteren Bauaufsichtsbehörden beteiligt, um insbesondere Forderungen aus den einschlägigen Bebauungsplänen in die Erlaubnis einzuarbeiten sowie spezielle Maßnahmen in Hochwasser-Schutzgebieten zu berücksichtigen.
Zudem sollen die Gastankstellen zunehmend durch den Kunden in Selbstbedienung rund um die Uhr ohne Beaufsichtigung genutzt werden können. Das setzt höhere sicherheitstechnische Anforderungen an diese Anlagen voraus, die gleichfalls in der Erlaubnis festgeschrieben werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der ständigen Erreichbarkeit von Fachpersonal zur Meldung von Störungen und Schäden an der Anlage.
Ein weiterer Trend ist die Integration der Autogas-Füllanlage in eine vorhandene Mineralöl-Tankstelle. Hier ist in der Regel ordnungsgemäßer Betrieb und Sicherheit durch die Beaufsichtigung durch das Kassenpersonal gegeben. In dieser Betriebsart verlagert sich der sicherheitstechnische Schwerpunkt auf die Beherrschung der gegenseitigen Beeinflussung beider Anlagenarten. Insofern muss in diesen Fällen auch die Sicherheit der Mineralöltankstelle neu betrachtet werden, was ggf. auch hier zu zusätzlichen Auflagen führen kann.
Die Autogas-Tankstellen werden wiederkehrend durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft. Bei schwerwiegenden Mängeln informiert die Überwachungsstelle die Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Leipzig als Aufsichtsbehörde, um die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.