Medieninformationen 2007 [LDL]
[068/2007 - 25.06.2007]
Regierungspräsidium genehmigt Rekonstruktion der Tierhaltungsanlage Zschernitz
Stallplätze für rund 2.450 Tiere werden geschaffen
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt die Änderungsgenehmigung zur Rekonstruktion der vom Landwirt Martin Steinborn am Standort Zschernitz, Landkreis Delitzsch betriebenen Sauenzuchtanlage erteilt. Mit den Umbaumaßnahmen, für die eine Investitionssumme in Höhe von ca. 204.000 Euro vorgesehen ist, werden 605 Tierplätze für Sauen und Eber sowie 1850 dazu gehörende Ferkelplätze geschaffen.
Die Änderung der Aufstallung in den drei bestehenden Stallgebäuden ist verbunden mit der Installation von lüftungs- und fütterungstechnischen Anlagen, mit denen - unter Gewährleistung des Schutzes vor und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen - die Haltungsbedingungen sowie die Futtermittellagerung verbessert werden sollen. Emissionsmindernd wird sich zudem die vorgesehene Abdeckung des Güllelagerbehälters auswirken.
Mit der Aufstellung von vier Containern werden für die Beschäftigten neue Räumlichkeiten geschaffen, die als Büro, Sanitärbereich, Aufenthalts- und Umkleideraum genutzt werden.
Für die fachbehördliche immissionsseitige Bewertung standen sowohl eine Geruchs- / Staub- als auch eine Schallimmissionsprognose zur Verfügung.
Der Sicherstellung insbesondere immissionsschutzrechtlicher, aber auch wasserrechtlicher Anforderungen an den Anlagenbetrieb dienen die in den Bescheid aufgenommenen Nebenbestimmungen, in denen die Forderungen der in den Prüfungsprozess einbezogenen Fachbehörden Berücksichtigung fanden. So ist durch den Betreiber zu gewährleisten, dass der auferlegte Immissionswert, der mit 10 % der Jahresstunden die relative Häufigkeit des Auftretens von der Schweinezuchtanlage zuzurechnenden Gerüchen vorgibt, nicht überschritten wird.
Im Ergebnis einer entsprechenden Vorprüfung wurde festgestellt, dass für die beantragte Änderung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestand.
Mit der Ausführung des Vorhabens soll nach Angaben des Betreibers unverzüglich begonnen werden.
Die Änderung der Aufstallung in den drei bestehenden Stallgebäuden ist verbunden mit der Installation von lüftungs- und fütterungstechnischen Anlagen, mit denen - unter Gewährleistung des Schutzes vor und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen - die Haltungsbedingungen sowie die Futtermittellagerung verbessert werden sollen. Emissionsmindernd wird sich zudem die vorgesehene Abdeckung des Güllelagerbehälters auswirken.
Mit der Aufstellung von vier Containern werden für die Beschäftigten neue Räumlichkeiten geschaffen, die als Büro, Sanitärbereich, Aufenthalts- und Umkleideraum genutzt werden.
Für die fachbehördliche immissionsseitige Bewertung standen sowohl eine Geruchs- / Staub- als auch eine Schallimmissionsprognose zur Verfügung.
Der Sicherstellung insbesondere immissionsschutzrechtlicher, aber auch wasserrechtlicher Anforderungen an den Anlagenbetrieb dienen die in den Bescheid aufgenommenen Nebenbestimmungen, in denen die Forderungen der in den Prüfungsprozess einbezogenen Fachbehörden Berücksichtigung fanden. So ist durch den Betreiber zu gewährleisten, dass der auferlegte Immissionswert, der mit 10 % der Jahresstunden die relative Häufigkeit des Auftretens von der Schweinezuchtanlage zuzurechnenden Gerüchen vorgibt, nicht überschritten wird.
Im Ergebnis einer entsprechenden Vorprüfung wurde festgestellt, dass für die beantragte Änderung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestand.
Mit der Ausführung des Vorhabens soll nach Angaben des Betreibers unverzüglich begonnen werden.