Medieninformationen 2007 [LDL]
[064/2007 - 13.06.2007]
Regierungspräsidium beendet wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für ehemaliges Tagebauterritorium Delitzsch-Südwest
Regierungspräsident Walter Christian Steinbach hat jetzt den Plan zur Herstellung des Werbeliner-, Grabschützer und Zwochauer Sees, zur Herstellung des Ableiters Brodau und der damit verbundenen Straßen- und Wegedurchlässe sowie Auslassbauwerk aus dem Werbeliner See und der damit verbundenen Gewässerbenutzungen genehmigt. Dem Verfahren lag ein Antrag der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) zugrunde.
Der Planfeststellungsbeschluss stellt einen wesentlichen Baustein zur Wiedernutzbarmachung des stillgelegten Tagebauterritoriums Delitzsch-Südwest dar.
Mit der im Jahr 2003 beantragten Herstellung der Seen und des Ableiters Brodau wird ein ausgeglichener und weitestgehend nachsorgefreier Wasserhaushalt in der durch den Braunkohlebergbau in Anspruch genommenen Fläche bewirkt. Zudem wird durch die Abführung des überschüssigen Wassers aus dem Werbeliner See über den Ableiter Brodau gewährleistet, dass der Seewasserspiegel 98,0 m NHN („Normalhöhennull“) nicht überschreitet.
Demgegenüber schwankt der Wasserspiegel des abflusslosen Zwochauer und Grabschützer Sees je nach Wasserdargebot aus Grundwasser und Niederschlagswasser im Bereich des planfestgestellten Minimums von 100 m NHN im Zwochauer See bzw. 98,6 m NHN im Grabschützer See und Maximums von 102 m NHN im Zwochauer See bzw. 100,5 m NHN im Grabschützer See. Der Zwochauer See wird seinen Endwasserspiegel voraussichtlich erst im Jahre 2054, der Grabschützer See im Jahre 2022 erreichen. Der Wasserspiegel im entstehenden Werbeliner See liegt aktuell noch über einen Meter unter dem planfestgestellten Endwasserspiegel.
Die Feststellung der Wasserspiegelhöhen für die entstehenden Seen gewährt die Planungssicherheit, die für die Folgenutzungen von Freizeit, Erholung und wirtschaftlicher Entwicklung der Sanierungsbergbauflächen erforderlich ist. Grundsätzliche Festlegungen hierzu sind im Braunkohlenplan getroffen, weitergehende untersetzende Planungen folgen von den Anrainergemeinden.
Das Regierungspräsidium Leipzig bestätigt mit dem Planfeststellungsbeschluss auf der Basis einer gefestigten Erkenntnisgrundlage seine Prognoseentscheidung vom Juni 2005, mit der der vorzeitige Beginn der nunmehr planfestgestellten Vorflutanbindung des Werbeliner Sees zugelassen worden war. Die Flutung des Werbeliner Sees war bereits 1995 durch eine bergrechtliche Entscheidung genehmigt worden.
Der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss bildet zusammen mit den bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Tagebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasser-wiederanstieges die für die Sanierung des Tagebauterritoriums wesentlichen behördlichen Zulassungen. Diese Zulassungsverfahren werden durch die verfahrensführenden Behörden - das Regierungspräsidium Leipzig für den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss und das Sächsische Oberbergamt für die bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Ta-gebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges - in gegenseitiger Infor-mation und Abstimmung durchgeführt.
Infolge der Einstellung der bergbaulichen Sümpfungsbrunnen steigt der Grundwasserspiegel innerhalb des weit über die Tagebaugrenzen hinausreichenden Absenkungstrichters insbeson-dere durch den Zustrom von Grundwasser wieder an; die entwässerten Grundwasserleiter werden wieder aufgefüllt.
Hieraus resultierende Konflikte werden im Rahmen des sogenannten „Betriebsplanes zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges“ in Zuständigkeit des Sächsischen Oberbergamtes geregelt, wobei seitens der Bergbehörde schon festgestellt wurde, dass der von privaten Einwendern geforderte Wasserspiegel von 92,0 m NHN im Werbeliner See keine geeignete Maßnahme zur Abwehr von Folgen des Grundwasserwiederanstieges ist, da mit einer solchen Maßnahme nur ein geringer Bruchteil der Betroffenen erreicht würde.
Der Planfeststellungsbeschluss stellt einen wesentlichen Baustein zur Wiedernutzbarmachung des stillgelegten Tagebauterritoriums Delitzsch-Südwest dar.
Mit der im Jahr 2003 beantragten Herstellung der Seen und des Ableiters Brodau wird ein ausgeglichener und weitestgehend nachsorgefreier Wasserhaushalt in der durch den Braunkohlebergbau in Anspruch genommenen Fläche bewirkt. Zudem wird durch die Abführung des überschüssigen Wassers aus dem Werbeliner See über den Ableiter Brodau gewährleistet, dass der Seewasserspiegel 98,0 m NHN („Normalhöhennull“) nicht überschreitet.
Demgegenüber schwankt der Wasserspiegel des abflusslosen Zwochauer und Grabschützer Sees je nach Wasserdargebot aus Grundwasser und Niederschlagswasser im Bereich des planfestgestellten Minimums von 100 m NHN im Zwochauer See bzw. 98,6 m NHN im Grabschützer See und Maximums von 102 m NHN im Zwochauer See bzw. 100,5 m NHN im Grabschützer See. Der Zwochauer See wird seinen Endwasserspiegel voraussichtlich erst im Jahre 2054, der Grabschützer See im Jahre 2022 erreichen. Der Wasserspiegel im entstehenden Werbeliner See liegt aktuell noch über einen Meter unter dem planfestgestellten Endwasserspiegel.
Die Feststellung der Wasserspiegelhöhen für die entstehenden Seen gewährt die Planungssicherheit, die für die Folgenutzungen von Freizeit, Erholung und wirtschaftlicher Entwicklung der Sanierungsbergbauflächen erforderlich ist. Grundsätzliche Festlegungen hierzu sind im Braunkohlenplan getroffen, weitergehende untersetzende Planungen folgen von den Anrainergemeinden.
Das Regierungspräsidium Leipzig bestätigt mit dem Planfeststellungsbeschluss auf der Basis einer gefestigten Erkenntnisgrundlage seine Prognoseentscheidung vom Juni 2005, mit der der vorzeitige Beginn der nunmehr planfestgestellten Vorflutanbindung des Werbeliner Sees zugelassen worden war. Die Flutung des Werbeliner Sees war bereits 1995 durch eine bergrechtliche Entscheidung genehmigt worden.
Der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss bildet zusammen mit den bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Tagebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasser-wiederanstieges die für die Sanierung des Tagebauterritoriums wesentlichen behördlichen Zulassungen. Diese Zulassungsverfahren werden durch die verfahrensführenden Behörden - das Regierungspräsidium Leipzig für den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss und das Sächsische Oberbergamt für die bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Ta-gebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges - in gegenseitiger Infor-mation und Abstimmung durchgeführt.
Infolge der Einstellung der bergbaulichen Sümpfungsbrunnen steigt der Grundwasserspiegel innerhalb des weit über die Tagebaugrenzen hinausreichenden Absenkungstrichters insbeson-dere durch den Zustrom von Grundwasser wieder an; die entwässerten Grundwasserleiter werden wieder aufgefüllt.
Hieraus resultierende Konflikte werden im Rahmen des sogenannten „Betriebsplanes zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges“ in Zuständigkeit des Sächsischen Oberbergamtes geregelt, wobei seitens der Bergbehörde schon festgestellt wurde, dass der von privaten Einwendern geforderte Wasserspiegel von 92,0 m NHN im Werbeliner See keine geeignete Maßnahme zur Abwehr von Folgen des Grundwasserwiederanstieges ist, da mit einer solchen Maßnahme nur ein geringer Bruchteil der Betroffenen erreicht würde.