Medieninformationen 2007 [LDL]
[059/2007 - 06.06.2007]
Weiteres Teilstück des Elstermühlgrabens kann geöffnet werden
Regierungspräsidium beendet Planfeststellungsverfahren
Regierungspräsident Walter Christian Steinbach hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss für die Offenlegung eines weiteren Teilstücks des Elstermühlgrabens unterzeichnet und damit der Stadt Leipzig grünes Licht für die weitere Realisierung des Vorhabens gegeben.
Der bisher verrohrte und vertunnelte Abschnitt des Elstermühlgrabens zwischen Schreberbrücke und Rosentalgasse/Jacobstraße befindet sich in einem schlechten ökologischen und baulichen Zustand. So soll mit der Offenlegung des Elstermühlgrabens über eine Gesamtlänge von ca. 1 Kilometer im genannten Abschnitt die ökologische Durchgängigkeit und Sedimentdurchgängigkeit zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Leipziger Gewässerknoten optimiert und eine Verbesserung des Hochwasserschutzes erreicht werden. Gleichzeitig wird die städtebauliche Attraktivität mit der Schaffung einer offenen Wasserfläche von rund 10.000 m² erhöht und ein weiterer Schritt zur touristische Verbindung zwischen den bestehenden Tagebaurestgewässern im Süden von Leipzig, dem Leipziger Stadtzentrum und der unteren Weißen Elster getan.
Die Planung sieht eine Realisierung des Vorhabens in drei Bauabschnitten vor. Der erste Bauabschnitt mit einer Verlegung des Elstermühlgrabens aus der Mitte der Jahnallee wurde im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren zur Umgestaltung der B 87 (Jahnallee) bereits 2004 und 2005 über wasserrechtliche Genehmigungen zum vorzeitigen Beginn gestattet und verwirklicht. Nunmehr kann die Stadt Leipzig die Öffnung des zweiten und dritten Bauabschnitts vom Schreberbad über die Friedrich-Ebert-Straße bis zur Thomasiusstraße in Angriff nehmen.
Nach den Zielstellungen der Stadt Leipzig ist insgesamt eine Bauzeit bis ca. 2012 vorgesehen.
Die mit dem Gewässerausbau verbundenen notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt, insbesondere die Fällung von Bäumen, die sich im Bereich des zu öffnenden Gewässers und seiner Ufer befinden, werden durch Ersatzpflanzungen mehr als ausreichend kompensiert. Dies wurde auch vom NABU im Erörterungstermin ausdrücklich hervorgehoben. Insgesamt wird die Herstellung eines offenen Fließgewässers von den Naturschutzvereinen, den Behörden und sonstigen Beteiligten, wie zum Beispiel auch dem Anglerverband und der Fischereibehörde, als positiv und als deutliche Verbesserung der ökologischen Bedingungen bewertet.
Im Planfeststellungsverfahren wurden alle öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt. Die Abwägung hat ergeben, dass das Vorhaben mit den betroffenen Belangen vereinbar ist.
Für die Stadt Leipzig, ihre Bewohner und Besucher wird mit dem genehmigten Ausbau ein attraktives Gewässer entstehen, welches unter dem ökologischen und städtebaulichen Aspekt, der Erholungsmöglichkeit und der touristischen Nutzung gewinnbringend ist.
Mit dem Projekt „Neue Ufer“ wurde in Leipzig seit der Wende ein Konzept zur Öffnung von bisher unterirdisch verlaufenden Gewässern initiiert und Schritt für Schritt umgesetzt. Nach dem Planfeststellungsbeschluss zur Offenlegung des Pleißemühlgrabens im Jahr 1997 konnte nunmehr ein weiteres wichtiges Ausbauvorhaben zur Umgestaltung des Leipziger Gewässerknotens genehmigt werden.
Der bisher verrohrte und vertunnelte Abschnitt des Elstermühlgrabens zwischen Schreberbrücke und Rosentalgasse/Jacobstraße befindet sich in einem schlechten ökologischen und baulichen Zustand. So soll mit der Offenlegung des Elstermühlgrabens über eine Gesamtlänge von ca. 1 Kilometer im genannten Abschnitt die ökologische Durchgängigkeit und Sedimentdurchgängigkeit zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Leipziger Gewässerknoten optimiert und eine Verbesserung des Hochwasserschutzes erreicht werden. Gleichzeitig wird die städtebauliche Attraktivität mit der Schaffung einer offenen Wasserfläche von rund 10.000 m² erhöht und ein weiterer Schritt zur touristische Verbindung zwischen den bestehenden Tagebaurestgewässern im Süden von Leipzig, dem Leipziger Stadtzentrum und der unteren Weißen Elster getan.
Die Planung sieht eine Realisierung des Vorhabens in drei Bauabschnitten vor. Der erste Bauabschnitt mit einer Verlegung des Elstermühlgrabens aus der Mitte der Jahnallee wurde im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren zur Umgestaltung der B 87 (Jahnallee) bereits 2004 und 2005 über wasserrechtliche Genehmigungen zum vorzeitigen Beginn gestattet und verwirklicht. Nunmehr kann die Stadt Leipzig die Öffnung des zweiten und dritten Bauabschnitts vom Schreberbad über die Friedrich-Ebert-Straße bis zur Thomasiusstraße in Angriff nehmen.
Nach den Zielstellungen der Stadt Leipzig ist insgesamt eine Bauzeit bis ca. 2012 vorgesehen.
Die mit dem Gewässerausbau verbundenen notwendigen Eingriffe in den Naturhaushalt, insbesondere die Fällung von Bäumen, die sich im Bereich des zu öffnenden Gewässers und seiner Ufer befinden, werden durch Ersatzpflanzungen mehr als ausreichend kompensiert. Dies wurde auch vom NABU im Erörterungstermin ausdrücklich hervorgehoben. Insgesamt wird die Herstellung eines offenen Fließgewässers von den Naturschutzvereinen, den Behörden und sonstigen Beteiligten, wie zum Beispiel auch dem Anglerverband und der Fischereibehörde, als positiv und als deutliche Verbesserung der ökologischen Bedingungen bewertet.
Im Planfeststellungsverfahren wurden alle öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt. Die Abwägung hat ergeben, dass das Vorhaben mit den betroffenen Belangen vereinbar ist.
Für die Stadt Leipzig, ihre Bewohner und Besucher wird mit dem genehmigten Ausbau ein attraktives Gewässer entstehen, welches unter dem ökologischen und städtebaulichen Aspekt, der Erholungsmöglichkeit und der touristischen Nutzung gewinnbringend ist.
Mit dem Projekt „Neue Ufer“ wurde in Leipzig seit der Wende ein Konzept zur Öffnung von bisher unterirdisch verlaufenden Gewässern initiiert und Schritt für Schritt umgesetzt. Nach dem Planfeststellungsbeschluss zur Offenlegung des Pleißemühlgrabens im Jahr 1997 konnte nunmehr ein weiteres wichtiges Ausbauvorhaben zur Umgestaltung des Leipziger Gewässerknotens genehmigt werden.