Medieninformationen 2007 [LDL]
[054/2007 - 24.05.2007]
Regierungspräsidium beendet Raumordnungs-verfahren zur Abbauerweiterung im Kiessand-tagebau Hirschfeld
Feld Wolfshain kann zur Kiesgewinnung genutzt werden
Das Regierungspräsidium hat jetzt das Raumordnungsverfahren "Kiessandtagebau Hirschfeld - Teilfeld Wolfshain" abgeschlossen. Damit wurde dem antragstellenden Unternehmen, der Schotter- und Kiesunion (SKU) Leipzig-Hirschfeld, die Abbauerweiterung um das Feld Wolfshain gestattet. Mit rund 30 Hektar Abbaufläche erstreckt sich das neue Abbaufeld vom bestehenden Feld Hirschfeld in östliche Richtung bis zur Threne.
Das Bergwerksfeld „Hirschfeld“ wurde nach Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ab 1993 aufgeschlossen. Im Ergebnis des damaligen Verfahrens befürwortete die Raumordnungsbehörde nicht die gesamte Fläche des Feldes, um möglichst viele räumliche Entwick-lungsoptionen zu erhalten.
Da in den nächsten Jahren der Rohstoffvorrat des in den 90iger Jahren befürworteten Feldes erschöpft ist, möchte das Unternehmen SKU das Abbaufeld erweitern, wobei die bestehenden Aufbereitungsanlagen und Transportwege aus dem Tagebau weiter genutzt werden sollen. Mit dem abgeschlossenen Raumordnungsverfahren wird somit die Nutzungs-dauer der Anlagen und des Feldes um etwa 15 Jahre verlängert. Beides ist volkswirtschaftlich sinnvoll und einem kompletten Neuaufschluss einer Lagerstätte allgemein vorzuziehen, zumal es sich um eine qualitativ hochwertige Lagerstätte handelt und die Aufbereitung dem modernen Stand der Technik entspricht.
Da das Abbauvorhaben im Stadtumland Leipzig liegt, mussten mit dem Verfahren einige konkurrierende Raumanforderungen in Einklang gebracht werden. Die wichtigsten Konfliktfelder betrafen neue Bundesstraßenplanungen, Flächenverluste der Landwirtschaft und den Freiraumschutz.
Insbesondere die Option einer Anbindung der geplanten (vierspurigen) Bundesstraße von Leipzig in Richtung Torgau („B 87n“) an das Autobahndreieck „Partheaue“ war im öffentlichen Interesse zu sichern und ein Trassenkorridor bis zur raumordnerischen Entscheidung über diese überregional bedeutsame Straßenplanung offen zu halten.
Weiterhin sind von der Erweiterung des Abbaufeldes hochwertige landwirtschaftliche Flächen betroffen. Um Existenzgefährdungen einzelner Landwirte zu vermeiden, ist durch das Abbauunternehmen zu sichern, dass die Bodeneingriffe sparsam, nach und nach und mit Ausgleichsflächen kombiniert erfolgen. Zudem sollen möglichst auch Ersatzflächen außerhalb des Abbaugebietes zur Verfügung gestellt werden, die das Unternehmen in Zusammenarbeit mit Landwirtschafts-behörden, Flächeneigentümern und Nutzungsberechtigten bereitstellen soll.
Zudem soll das Naturraumpotenzial durch eine Vielzahl von Maßnahmen möglichst wenig beeinträchtigt werden. So ist unter anderem dem Unternehmen aufgegeben, dafür Sorge zu tragen, dass die Eingriffe minimiert werden.
Der Freiraum verändert zwar durch den Abbau seinen Charakter partiell, da eine Wasserfläche entsteht, es erfolgt jedoch keine Bebauung. Darum ist es geboten, mit dem Nachnutzungskonzept, welches vom Unternehmen zu erstellen ist, die entstehende Wasserfläche möglichst klein zu halten, den Zugang zu beschränken und wieder Landwirtschaftsflächen zur Verfügung zu stellen.
Im Ergebnis der Konfliktlösungen und der Erteilung von insgesamt 16 raumordnerischen Auflagen, die die Raumverträglichkeit des Vorhabens sichern sollen, konnte dem Abbau von rund 30 Hektar Kiesfläche raumordnerisch zugestimmt werden.
Die raumordnerische Genehmigung gilt als Rahmensetzung für das nachfolgende bergrechtliche Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben, welches unter Verantwortung des Sächsischen Oberbergamtes zur Entscheidung geführt wird und im Ergebnis dann den Abbau gestattet und im Detail regelt.
Insgesamt ist es mit dem geführten Verfahren gelungen, die Produktionsgrundlage für ein ansässiges Unternehmen aus raumordnerischer Sicht für einen weiteren Entwicklungsabschnitt zu sichern, welches in günstiger Lage zu den Verbrauchsschwerpunkten hochwertige Baustoffe liefern kann.
Im Raumordnungsverfahren wurden 31 Träger öffentlicher Belange beteiligt. Betroffene Bürger nahmen die gebotene Gelegenheit, Hinweise zum Vorhaben zu geben, nicht in Anspruch.
Das Bergwerksfeld „Hirschfeld“ wurde nach Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ab 1993 aufgeschlossen. Im Ergebnis des damaligen Verfahrens befürwortete die Raumordnungsbehörde nicht die gesamte Fläche des Feldes, um möglichst viele räumliche Entwick-lungsoptionen zu erhalten.
Da in den nächsten Jahren der Rohstoffvorrat des in den 90iger Jahren befürworteten Feldes erschöpft ist, möchte das Unternehmen SKU das Abbaufeld erweitern, wobei die bestehenden Aufbereitungsanlagen und Transportwege aus dem Tagebau weiter genutzt werden sollen. Mit dem abgeschlossenen Raumordnungsverfahren wird somit die Nutzungs-dauer der Anlagen und des Feldes um etwa 15 Jahre verlängert. Beides ist volkswirtschaftlich sinnvoll und einem kompletten Neuaufschluss einer Lagerstätte allgemein vorzuziehen, zumal es sich um eine qualitativ hochwertige Lagerstätte handelt und die Aufbereitung dem modernen Stand der Technik entspricht.
Da das Abbauvorhaben im Stadtumland Leipzig liegt, mussten mit dem Verfahren einige konkurrierende Raumanforderungen in Einklang gebracht werden. Die wichtigsten Konfliktfelder betrafen neue Bundesstraßenplanungen, Flächenverluste der Landwirtschaft und den Freiraumschutz.
Insbesondere die Option einer Anbindung der geplanten (vierspurigen) Bundesstraße von Leipzig in Richtung Torgau („B 87n“) an das Autobahndreieck „Partheaue“ war im öffentlichen Interesse zu sichern und ein Trassenkorridor bis zur raumordnerischen Entscheidung über diese überregional bedeutsame Straßenplanung offen zu halten.
Weiterhin sind von der Erweiterung des Abbaufeldes hochwertige landwirtschaftliche Flächen betroffen. Um Existenzgefährdungen einzelner Landwirte zu vermeiden, ist durch das Abbauunternehmen zu sichern, dass die Bodeneingriffe sparsam, nach und nach und mit Ausgleichsflächen kombiniert erfolgen. Zudem sollen möglichst auch Ersatzflächen außerhalb des Abbaugebietes zur Verfügung gestellt werden, die das Unternehmen in Zusammenarbeit mit Landwirtschafts-behörden, Flächeneigentümern und Nutzungsberechtigten bereitstellen soll.
Zudem soll das Naturraumpotenzial durch eine Vielzahl von Maßnahmen möglichst wenig beeinträchtigt werden. So ist unter anderem dem Unternehmen aufgegeben, dafür Sorge zu tragen, dass die Eingriffe minimiert werden.
Der Freiraum verändert zwar durch den Abbau seinen Charakter partiell, da eine Wasserfläche entsteht, es erfolgt jedoch keine Bebauung. Darum ist es geboten, mit dem Nachnutzungskonzept, welches vom Unternehmen zu erstellen ist, die entstehende Wasserfläche möglichst klein zu halten, den Zugang zu beschränken und wieder Landwirtschaftsflächen zur Verfügung zu stellen.
Im Ergebnis der Konfliktlösungen und der Erteilung von insgesamt 16 raumordnerischen Auflagen, die die Raumverträglichkeit des Vorhabens sichern sollen, konnte dem Abbau von rund 30 Hektar Kiesfläche raumordnerisch zugestimmt werden.
Die raumordnerische Genehmigung gilt als Rahmensetzung für das nachfolgende bergrechtliche Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben, welches unter Verantwortung des Sächsischen Oberbergamtes zur Entscheidung geführt wird und im Ergebnis dann den Abbau gestattet und im Detail regelt.
Insgesamt ist es mit dem geführten Verfahren gelungen, die Produktionsgrundlage für ein ansässiges Unternehmen aus raumordnerischer Sicht für einen weiteren Entwicklungsabschnitt zu sichern, welches in günstiger Lage zu den Verbrauchsschwerpunkten hochwertige Baustoffe liefern kann.
Im Raumordnungsverfahren wurden 31 Träger öffentlicher Belange beteiligt. Betroffene Bürger nahmen die gebotene Gelegenheit, Hinweise zum Vorhaben zu geben, nicht in Anspruch.