Medieninformationen 2007 [LDL]
[048/2007 - 15.05.2007]
Landeshauptstadt muss auch in einem weiteren Vergabeverfahren Wertungsvorgang wiederholen
Vergabekammer stellte auch hier einen fehlerhaften Wertungsvorgang und eine unzureichende Dokumentation des Vergabeverfahrens fest
ie 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat mit Beschlussdatum vom 15.05.2007 in einem weiteren Vergabenachprüfungsverfahren (1/SVK/028-07), zum Vergabeverfahren Bauvorhaben Waldschlößchenbrücke Planungsabschnitt 1, Los 1, Straßenbau, Ingenieurbau und Tiefbau nach mündlicher Verhandlung vom 07. Mai entschieden.
Im Ergebnis des Vergabenachprüfungsverfahrens wurde festgestellt, dass eine Verletzung der Rechte der Antragstellerin, einer im Bieterverfahren unterlegenen Bietergemeinschaft, bestehend aus zwei Baufirmen, vorliegt. Der Landeshauptstadt Dresden als Auftraggeberin wird deshalb aufgegeben, den Wertungsvorgang gemäß der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen und entsprechend zu dokumentieren. Dies bedeutet, dass keine neue Ausschreibung erfolgen muss, jedoch eine erneute Wertung der eingegangenen Angebote unter umfassender Beachtung und Würdigung aller Ausschreibungskriterien vorzunehmen ist. Nach Auffassung der Vergabekammer hatte die Landeshauptstadt Dresden es versäumt, in ihrem Wertungsvorgang sämtliche Kriterien, die für die Angebotswertung maßgeblich sein sollten, zu berücksichtigen.
Im Ergebnis des Vergabenachprüfungsverfahrens wurde festgestellt, dass eine Verletzung der Rechte der Antragstellerin, einer im Bieterverfahren unterlegenen Bietergemeinschaft, bestehend aus zwei Baufirmen, vorliegt. Der Landeshauptstadt Dresden als Auftraggeberin wird deshalb aufgegeben, den Wertungsvorgang gemäß der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen und entsprechend zu dokumentieren. Dies bedeutet, dass keine neue Ausschreibung erfolgen muss, jedoch eine erneute Wertung der eingegangenen Angebote unter umfassender Beachtung und Würdigung aller Ausschreibungskriterien vorzunehmen ist. Nach Auffassung der Vergabekammer hatte die Landeshauptstadt Dresden es versäumt, in ihrem Wertungsvorgang sämtliche Kriterien, die für die Angebotswertung maßgeblich sein sollten, zu berücksichtigen.