Medieninformationen 2007 [LDL]
[045/2007 - 07.05.2007]
Landeshauptstadt Dresden muss Wertungsvorgang im Vergabeverfahren zur Waldschlößchenbrücke wiederholen
Vergabekammer stellte unzureichende Dokumentation fest
Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat mit Beschlussdatum vom 07.05.2007 im ersten von zwei Verfahren (Beschluss-Nr. 1/SVK/027-07, Vergabeverfahren zum „Verkehrszug Waldschlößchenbrücke, Planungsabschnitt 2, Vergabe-Nr. 5010/06, Los 1“) nach mündlicher Verhandlung vom 03. Mai entschieden.
Danach wird eine Verletzung der Rechte der Antragstellerin, einer im Bieterverfahren unterlegenen Baufirma, festgestellt. Der Landeshauptstadt Dresden als Auftraggeberin wird aufgegeben, den Wertungsvorgang gemäß der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen und entsprechend zu dokumentieren. Dies bedeutet, dass keine neue Ausschreibung erfolgen muss, jedoch eine erneute Wertung der eingegangenen Angebote vorzunehmen ist. Nach Auffassung der Vergabekammer hatte die Landeshauptstadt Dresden es versäumt, in ihrem Wertungsvorgang sämtliche Kriterien, die für die Angebotswertung maßgeblich sein sollten, zu berücksichtigen.
Eine Entscheidung im zweiten Verfahren (1/SVK/028-07), welches heute mündlich verhandelt wurde, wird voraussichtlich bis zum 18. Mai 2007 getroffen werden.
Danach wird eine Verletzung der Rechte der Antragstellerin, einer im Bieterverfahren unterlegenen Baufirma, festgestellt. Der Landeshauptstadt Dresden als Auftraggeberin wird aufgegeben, den Wertungsvorgang gemäß der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen und entsprechend zu dokumentieren. Dies bedeutet, dass keine neue Ausschreibung erfolgen muss, jedoch eine erneute Wertung der eingegangenen Angebote vorzunehmen ist. Nach Auffassung der Vergabekammer hatte die Landeshauptstadt Dresden es versäumt, in ihrem Wertungsvorgang sämtliche Kriterien, die für die Angebotswertung maßgeblich sein sollten, zu berücksichtigen.
Eine Entscheidung im zweiten Verfahren (1/SVK/028-07), welches heute mündlich verhandelt wurde, wird voraussichtlich bis zum 18. Mai 2007 getroffen werden.