Medieninformationen 2007 [LDL]
[044/2007 - 07.05.2007]
Einwendungsfrist im Planergänzungsverfahren zur Regelung des Nachtflugbetriebs am Flughafen Leipzig/Halle abgelaufen
Einwender befürchten überwiegend nächtlichen Lärm
Die Anhörung im Planergänzungsverfahren für die Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld des Flughafens Leipzig/Halle wurde am 25. April abgeschlossen. 2.198 Bürger, Gemeinden und Initiativen nutzten die Möglichkeit, ihre Hinweise, Bedenken und Anregungen vorzubringen. Diese sind insbesondere darauf gerichtet, dass kein weiterer Nachtflugverkehr (außer Expressfrachtverkehr) am Flughafen stattfindet, weil gesundheitliche Beeinträchtigungen insbesondere durch Lärm, eine Verschlechterung der klimatischen Verhältnisse, die Gefahr terroristischer Anschläge sowie ein fortschreitender Wertverlust für Immobilien zu erwarten seien.
Das Regierungspräsidium Leipzig war durch das Bundesverwaltungsgericht am 09.11.2006 verpflichtet worden, über die Zulässigkeit von Nachtflugverkehr, der nicht dem Transport von Expressgut dient, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes erneut zu entscheiden. Darauf hin hat die Flughafen Leipzig/Halle GmbH dem Regierungspräsidium zwei in ihrem Auftrag erstellte Gutachten vorgelegt, die öffentlich ausgelegt wurden.
Die Unterlagen lagen in den Städten Leipzig, Schkeuditz und Halle, in den Gemeinden Rackwitz, Krostitz, Jesewitz, Kabelsketal und Schkopau, in den Verwaltungsverbänden Wiedemar und Eilenburg-West sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Laucha-Schwarzeiche zur Einsichtnahme vom 12. März bis 11. April aus. Anschließend konnten bis einschließlich 25. April Hinweise, Einwendungen u.ä. vorgetragen werden.
Das Regierungspräsidium wird diese nun prüfen und auswerten.
Das Regierungspräsidium Leipzig war durch das Bundesverwaltungsgericht am 09.11.2006 verpflichtet worden, über die Zulässigkeit von Nachtflugverkehr, der nicht dem Transport von Expressgut dient, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes erneut zu entscheiden. Darauf hin hat die Flughafen Leipzig/Halle GmbH dem Regierungspräsidium zwei in ihrem Auftrag erstellte Gutachten vorgelegt, die öffentlich ausgelegt wurden.
Die Unterlagen lagen in den Städten Leipzig, Schkeuditz und Halle, in den Gemeinden Rackwitz, Krostitz, Jesewitz, Kabelsketal und Schkopau, in den Verwaltungsverbänden Wiedemar und Eilenburg-West sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Laucha-Schwarzeiche zur Einsichtnahme vom 12. März bis 11. April aus. Anschließend konnten bis einschließlich 25. April Hinweise, Einwendungen u.ä. vorgetragen werden.
Das Regierungspräsidium wird diese nun prüfen und auswerten.