Medieninformationen 2007 [LDL]
[039/2007 - 23.04.2007]
Regierungspräsidium kontrolliert Einhaltung des Medizinproduktegesetzes
Zustand von Pflegebetten in Alten- und Behinderteneinrichtungen wurde überprüft
Die Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Leipzig hat, beginnend im Februar 2006 bis März 2007, erneut die etwa 11.000 Pflegebetten in stationären Einrichtungen des Regierungsbezirkes Leipzig stichprobenhaft überprüft. Ingesamt wurden dazu 180 Pflegeeinrichtungen im Regierungsbezirk aufgesucht.
Als Reaktion auf Vorfälle Ende der 1990-er Jahre, wo es auf Grund mangelnder Qualität von elektrischen Kabeln und eines nicht ausreichenden Feuchtschutzes der Motoren an derartigen Betten zu Unfällen kam oder sich ältere bzw. pflegebedürftige Menschen zwischen den Holmen der Seitengitter einklemmten und verletzten, verschärften sich die Anforderungen an die elektrische Sicherheit und an die Seitengitterbemaßung der Pflegebetten ab dem Jahr 2001. Dazu erließ das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Empfehlungen zur Pflegebettensicherheit, womit die Betreiber von Pflegeeinrichtungen unter anderem verpflichtet wurden, neben der elektrischen Sicherheit auch die mechanische Sicherheit zu überprüfen.
Jüngste Vorkommnisse und Rückrufe von Herstellern ließen jedoch darauf schließen, dass auch nach 5 Jahren seit In-Kraft-Treten dieser Empfehlungen zur Pflegebettensicherheit noch nicht alle Einrichtungen die Bestimmungen einhalten.
Im Ergebnis der durchgeführten Kontrollen konnte festgestellt werden, dass etwa zwei Drittel der kontrollierten Einrichtungen in den vergangenen Jahren ihren Pflegebettenbestand erneuert oder an die neuen Bestimmungen angepasst haben.
Soweit Mängel festgestellt wurden, betrafen diese insbesondere kleinere Pflegeeinrichtungen, wobei ein Großteil der Beanstandungen auf nicht sichere Seitengitter entfiel. Insbesondere nicht fest einrastende Seitengitterholme oder zu große Abstände zwischen den einzelnen Holmen führen zu einer erhöhten Gefahr für den Patienten. Die elektrischen Bauteile hingegen waren vielfach bereits erneuert worden.
Das Regierungspräsidium Leipzig forderte insgesamt 58 Betreiber von Pflegeeinrichtungen des Regierungsbezirkes Leipzig auf, nicht normgerechte Ausführungen der Seitengitter umgehend zu ersetzen oder vom Bett abzubauen, da diese vielfach nicht benutzt wurden. Darüber hinaus waren in 20 Fällen mangelhafte elektrische Motoren und Kabel sofort zu erneuern.
Mit der umgehenden Beseitigung festgestellter Unzulänglichkeit werden bei mehr als 2.700 Pflegebetten die Sicherheitsstandards erfüllt.
Die Abteilung Arbeitsschutz behält sich vor, die Umsetzung der getroffenen Festlegung zeitnah in den jeweiligen Einrichtungen zu überprüfen. Sollte dabei festgestellt werden, das der Betreiber der Einrichtung seiner Verpflichtung zur Beseitigung festgestellter Unzulänglichkeiten nicht nachgekommen ist, können ihm per Anordnung die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit auferlegt werden.
Nach Angaben des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte hätten in den Jahren 1994/95 bundesweit neun Todesfälle durch normgerechte Ausstattung und Wartung verhindert werden können. Darunter war leider auch ein Todesfall im Regierungsbezirk Leipzig zu beklagen.
Als Reaktion auf Vorfälle Ende der 1990-er Jahre, wo es auf Grund mangelnder Qualität von elektrischen Kabeln und eines nicht ausreichenden Feuchtschutzes der Motoren an derartigen Betten zu Unfällen kam oder sich ältere bzw. pflegebedürftige Menschen zwischen den Holmen der Seitengitter einklemmten und verletzten, verschärften sich die Anforderungen an die elektrische Sicherheit und an die Seitengitterbemaßung der Pflegebetten ab dem Jahr 2001. Dazu erließ das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Empfehlungen zur Pflegebettensicherheit, womit die Betreiber von Pflegeeinrichtungen unter anderem verpflichtet wurden, neben der elektrischen Sicherheit auch die mechanische Sicherheit zu überprüfen.
Jüngste Vorkommnisse und Rückrufe von Herstellern ließen jedoch darauf schließen, dass auch nach 5 Jahren seit In-Kraft-Treten dieser Empfehlungen zur Pflegebettensicherheit noch nicht alle Einrichtungen die Bestimmungen einhalten.
Im Ergebnis der durchgeführten Kontrollen konnte festgestellt werden, dass etwa zwei Drittel der kontrollierten Einrichtungen in den vergangenen Jahren ihren Pflegebettenbestand erneuert oder an die neuen Bestimmungen angepasst haben.
Soweit Mängel festgestellt wurden, betrafen diese insbesondere kleinere Pflegeeinrichtungen, wobei ein Großteil der Beanstandungen auf nicht sichere Seitengitter entfiel. Insbesondere nicht fest einrastende Seitengitterholme oder zu große Abstände zwischen den einzelnen Holmen führen zu einer erhöhten Gefahr für den Patienten. Die elektrischen Bauteile hingegen waren vielfach bereits erneuert worden.
Das Regierungspräsidium Leipzig forderte insgesamt 58 Betreiber von Pflegeeinrichtungen des Regierungsbezirkes Leipzig auf, nicht normgerechte Ausführungen der Seitengitter umgehend zu ersetzen oder vom Bett abzubauen, da diese vielfach nicht benutzt wurden. Darüber hinaus waren in 20 Fällen mangelhafte elektrische Motoren und Kabel sofort zu erneuern.
Mit der umgehenden Beseitigung festgestellter Unzulänglichkeit werden bei mehr als 2.700 Pflegebetten die Sicherheitsstandards erfüllt.
Die Abteilung Arbeitsschutz behält sich vor, die Umsetzung der getroffenen Festlegung zeitnah in den jeweiligen Einrichtungen zu überprüfen. Sollte dabei festgestellt werden, das der Betreiber der Einrichtung seiner Verpflichtung zur Beseitigung festgestellter Unzulänglichkeiten nicht nachgekommen ist, können ihm per Anordnung die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit auferlegt werden.
Nach Angaben des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte hätten in den Jahren 1994/95 bundesweit neun Todesfälle durch normgerechte Ausstattung und Wartung verhindert werden können. Darunter war leider auch ein Todesfall im Regierungsbezirk Leipzig zu beklagen.