Medieninformationen 2007 [LDL]
[029/2007 - 26.03.2007]
Air Liquide Deutschland GmbH darf Lagerbereich am Standort Böhlen-Lippendorf erweitern
Regierungspräsidium erteilt immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt der Firma Air Liquide Deutschland GmbH drei immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zur Erweiterung ihrer Produktions- und Lageranlagen am Standort Böhlen-Lippendorf erteilt.
Die Genehmigungen betreffen die bauliche und flächenmäßige Erweiterung von Lagerbereichen der Anlagen zur Herstellung von Acetylen sowie zur Lagerung brennbarer Gase. In die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums fiel auch die Erteilung einer Neugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung sehr giftiger, giftiger und Brand fördernder Stoffe. Die genannten Anlagen gehören zu einem Betriebsbereich, für den in Bezug auf genehmigungsrechtliche sowie sicherheitstechnische Belange besondere Vorschriften sowie Betreiberpflichten gelten.
Im Ergebnis der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen konnte den Anträgen mit der Maßgabe stattgegeben werden, dass die als Nebenbestimmungen dem Anlagenbetreiber auferlegten fachbehördlichen Forderungen zur Anlagen- und Betriebssicherheit erfüllt werden. So wurde der Anlagenbetreiber unter anderem verpflichtet, für den Freilagerbereich zur Lagerung von Druckgasbehältern einen Schutzbereich einzurichten bzw. freizuhalten.
Das Unternehmen will die erteilten Genehmigungen unverzüglich in Anspruch nehmen.
Der weltweit tätige Anbieter von technischen und medizinischen Produkten aus den Bereichen Spezialgase, Gasgemische und Laborgase sowie technische Gase betreibt seit 1993 am Standort eine Luftzerlegungsanlage. Weitere Anlagen folgten 1994 mit einem Acethylenwerk und dem Ausbau des Lager- und Logistikbereichs zum regionalen und überregionalen Vertrieb technischer und medizinischer Gase, z. B. Acetylen, Sauerstoff, Stickstoff oder Spezialgase, die in der Industrie, Medizin aber auch Mikroelektronik benötigt werden.
Die Genehmigungen betreffen die bauliche und flächenmäßige Erweiterung von Lagerbereichen der Anlagen zur Herstellung von Acetylen sowie zur Lagerung brennbarer Gase. In die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums fiel auch die Erteilung einer Neugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung sehr giftiger, giftiger und Brand fördernder Stoffe. Die genannten Anlagen gehören zu einem Betriebsbereich, für den in Bezug auf genehmigungsrechtliche sowie sicherheitstechnische Belange besondere Vorschriften sowie Betreiberpflichten gelten.
Im Ergebnis der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen konnte den Anträgen mit der Maßgabe stattgegeben werden, dass die als Nebenbestimmungen dem Anlagenbetreiber auferlegten fachbehördlichen Forderungen zur Anlagen- und Betriebssicherheit erfüllt werden. So wurde der Anlagenbetreiber unter anderem verpflichtet, für den Freilagerbereich zur Lagerung von Druckgasbehältern einen Schutzbereich einzurichten bzw. freizuhalten.
Das Unternehmen will die erteilten Genehmigungen unverzüglich in Anspruch nehmen.
Der weltweit tätige Anbieter von technischen und medizinischen Produkten aus den Bereichen Spezialgase, Gasgemische und Laborgase sowie technische Gase betreibt seit 1993 am Standort eine Luftzerlegungsanlage. Weitere Anlagen folgten 1994 mit einem Acethylenwerk und dem Ausbau des Lager- und Logistikbereichs zum regionalen und überregionalen Vertrieb technischer und medizinischer Gase, z. B. Acetylen, Sauerstoff, Stickstoff oder Spezialgase, die in der Industrie, Medizin aber auch Mikroelektronik benötigt werden.