Medieninformationen 2007 [LDL]
[011/2007 - 07.02.2007]
Regierungspräsidium erteilt Plangenehmigung für Wyhrawehr am Speicher Witznitz
Hochwasserschutz wird verbessert
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen eine Plangenehmigung für den Umbau der Wehranlage in der Wyhra am Speicher Witznitz erteilt.
Mit der Plangenehmigung wird gestattet, das bestehende Wehr in der Wyhra zurück zu bauen und in Kombination mit einem weiteren Wehr im Zulaufkanal zum Speicher Witznitz neu zu errichten. Zudem wird eine Pegelanlage für die Wyhra ergänzt und der Umbau des Zulaufkanals von der Wyhra bis zum Anschluss des Zulaufrohres der Pegelstation erfolgen.
Diese Maßnahme ermöglicht eine wesentlich verbesserte Steuerung des Zulaufs in den Speicher Witznitz und eine verbesserte Bedienbarkeit der Anlagen. Erstmals kann so der Zulauf zum Speicher abgeriegelt werden, wenn eine weitere Aufnahme von Wasser nicht möglich oder nicht gewünscht ist. Dies war bisher nur über den Aufbau einer Sandsackbarriere möglich.
Da die Wehre nur im Bedarfsfall geschlossen werden, in der Regel aber das Schütz im Wyhrawehr und eins der beiden Schütze des Wehres im Zulaufkanal immer geöffnet sind, ist die Durchgängigkeit für Fische und andere Wirbel- und Kleintiere gewährleistet. Eine gesonderte Fischaufstiegsanlage ist somit nicht notwendig.
Insgesamt wird mit dem Bauvorhaben ein besserer Hochwasserschutz am Speicher Witznitz erreicht.
Mit der Plangenehmigung wird gestattet, das bestehende Wehr in der Wyhra zurück zu bauen und in Kombination mit einem weiteren Wehr im Zulaufkanal zum Speicher Witznitz neu zu errichten. Zudem wird eine Pegelanlage für die Wyhra ergänzt und der Umbau des Zulaufkanals von der Wyhra bis zum Anschluss des Zulaufrohres der Pegelstation erfolgen.
Diese Maßnahme ermöglicht eine wesentlich verbesserte Steuerung des Zulaufs in den Speicher Witznitz und eine verbesserte Bedienbarkeit der Anlagen. Erstmals kann so der Zulauf zum Speicher abgeriegelt werden, wenn eine weitere Aufnahme von Wasser nicht möglich oder nicht gewünscht ist. Dies war bisher nur über den Aufbau einer Sandsackbarriere möglich.
Da die Wehre nur im Bedarfsfall geschlossen werden, in der Regel aber das Schütz im Wyhrawehr und eins der beiden Schütze des Wehres im Zulaufkanal immer geöffnet sind, ist die Durchgängigkeit für Fische und andere Wirbel- und Kleintiere gewährleistet. Eine gesonderte Fischaufstiegsanlage ist somit nicht notwendig.
Insgesamt wird mit dem Bauvorhaben ein besserer Hochwasserschutz am Speicher Witznitz erreicht.