Medieninformationen 2007 [LDL]
[010/2007 - 07.02.2007]
Erfolge im Durchgängigkeitsprogramm sächsischer Fließgewässer
Eine der größten Fischaufstiegsanlagen Sachsens in Grimma errichtet
Das Regierungspräsidium Leipzig hat jetzt dem Betreiber der Wasserkraftanlage Großmühle Grimma den Abnahmeschein für die Fischaufstiegsanlage am Wehr der Großmühle in Grimma in der Vereinigten Mulde erteilt. Damit wurde ein weiterer wichtiger Schritt bei der Um-setzung des sogenannten sächsischen Durchgängigkeitsprogrammes realisiert. Mit dieser 65 m langen Anlage, die aus einzelnen, etwa 3 m langen Becken besteht (Raugerinne-Beckenpass), wird eine Höhe von 2,50 m überwunden. Es handelt sich somit um eine der größten Fischaufstiegsanlagen im Freistaat Sachsen.
Die sächsischen Gewässer wurden in dem Durchgängigkeitsprogramm in drei Prioritäten gegliedert, mit dem Ziel, diese für Fische und andere Lebewesen gezielt durchgängig zu gestalten.
Die Vereinigte Mulde, die Zwickauer Mulde und die Elbe besitzen im Regierungsbezirk Leipzig oberste Priorität. Zur Kategorie I zählen die Weiße Elster, die Zschopau, die Freiberger Mulde, die Striegis, der Schwarze Graben und die Jahna.
Vom Regierungspräsidium Leipzig wurden bisher zwei Maßnahmen in Verantwortung von Kommunen und elf Maßnahmen privater Wasserkraftanlagenbetreiber gefördert und abgenommen. So wurde unter anderem am Wehr an der Wasserkraftanlage Golzern in der Vereinigten Mulde, am Wehr in Lastau in der Zwickauer Mulde und am Wehr an der Wasserkraft-anlage Brückenmühle Waldheim in der Zschopau die Errichtung von Fischaufstiegsanlagen unterstützt. Zudem wurde am 29.01.2007 der Fischauf- und -abstieg an der Wasserkraftanlage Lützschena an der Weißen Elster abgenommen.
Das Durchgängigkeitsprogramm sächsischer Fließgewässer, das der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des darin geforderten Erreichens des guten ökologischen Zustandes der Gewässer dient, sieht eine Förderung von 70 % für Private (maximal 100.000 Euro) für die Herstellung der Durchgängigkeit von Querbauwerken vor. Ebenso erhalten die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen und Kommunen Mittel aus dem Programm für die Umgestaltung der Querbauwerke, die in ihrer Zuständigkeit umgestaltet werden müssen. Mit den so finanzierten Maßnahmen soll die Wanderung der Fische und anderer in den Wasserläufen beheimateter Lebewesen wieder ermöglicht werden.
Für die Fischaufstiegsanlage an der Großmühle in Grimma wurde der Höchstsatz an Fördermitteln von 100.000 Euro bewilligt. Insgesamt wurden bisher Fördermittel in Höhe von 1,06 Million Euro bewilligt.
Die sächsischen Gewässer wurden in dem Durchgängigkeitsprogramm in drei Prioritäten gegliedert, mit dem Ziel, diese für Fische und andere Lebewesen gezielt durchgängig zu gestalten.
Die Vereinigte Mulde, die Zwickauer Mulde und die Elbe besitzen im Regierungsbezirk Leipzig oberste Priorität. Zur Kategorie I zählen die Weiße Elster, die Zschopau, die Freiberger Mulde, die Striegis, der Schwarze Graben und die Jahna.
Vom Regierungspräsidium Leipzig wurden bisher zwei Maßnahmen in Verantwortung von Kommunen und elf Maßnahmen privater Wasserkraftanlagenbetreiber gefördert und abgenommen. So wurde unter anderem am Wehr an der Wasserkraftanlage Golzern in der Vereinigten Mulde, am Wehr in Lastau in der Zwickauer Mulde und am Wehr an der Wasserkraft-anlage Brückenmühle Waldheim in der Zschopau die Errichtung von Fischaufstiegsanlagen unterstützt. Zudem wurde am 29.01.2007 der Fischauf- und -abstieg an der Wasserkraftanlage Lützschena an der Weißen Elster abgenommen.
Das Durchgängigkeitsprogramm sächsischer Fließgewässer, das der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des darin geforderten Erreichens des guten ökologischen Zustandes der Gewässer dient, sieht eine Förderung von 70 % für Private (maximal 100.000 Euro) für die Herstellung der Durchgängigkeit von Querbauwerken vor. Ebenso erhalten die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen und Kommunen Mittel aus dem Programm für die Umgestaltung der Querbauwerke, die in ihrer Zuständigkeit umgestaltet werden müssen. Mit den so finanzierten Maßnahmen soll die Wanderung der Fische und anderer in den Wasserläufen beheimateter Lebewesen wieder ermöglicht werden.
Für die Fischaufstiegsanlage an der Großmühle in Grimma wurde der Höchstsatz an Fördermitteln von 100.000 Euro bewilligt. Insgesamt wurden bisher Fördermittel in Höhe von 1,06 Million Euro bewilligt.