Medieninformationen 2007 [LDL]
[007/2007 - 25.01.2007]
Regierungspräsidium Leipzig verlangt keine Wiederholung des Döbelner Kreistagbeschlusses zur Kreisreform
Erneute Beschlussfassung im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf möglich
Das Regierungspräsidium Leipzig hat seine Prüfung des Beschlusses des Kreistages Döbeln zur Kreisreform vom 25. Oktober 2006 abgeschlossen.
Anlass der Prüfung war ein Widerspruch des FDP-Kreisverbandes Döbeln vom 24. November und 29. Dezember 2006 gegen die Kreistagsentscheidung zur „Positionierung des Kreistages Döbeln zur zukünftigen Kreisstruktur infolge einer Funktionalreform“, mit dem Bedenken hinsichtlich des rechtmäßigen Zustandekommens des Beschlusses vorgetragen wurden. Insbesondere wurden die erst während der Kreistagssitzung eingebrachte Beschlussvariante der Fusion mit den Landkreisen Freiberg und Mittweida, das den Landräten der Landkreise Freiberg und Mittweida eingeräumte Rederecht, unzureichende Sitzungsunterlagen sowie das Abstimmungsverfahren als unzulässig gerügt.
Grundsätzlich stellt die Rechtsaufsichtsbehörde fest, dass der Kreistagsfraktion nach der Sächsischen Landkreisordnung kein Widerspruchsrecht gegen die Entscheidung des Kreistages zusteht. Begründet wird dies damit, dass die Sächsische Landkreisordnung dies nicht vorsieht. Ein Widerspruchsrecht steht grundsätzlich nur dem Landrat innerhalb einer Woche nach dem Kreistagsbeschluss zu. Das Regierungspräsidium hat aber mit Blick auf die Bedeutung der Sache die vorgebrachten Hinweise dennoch zum Anlass für eine rechtsaufsichtliche Überprüfung des Kreistagsbeschlusses genommen.
Der während der Kreistagssitzung zusätzlich gestellte Antrag zur Variante der Fusion mit den Landkreisen Freiberg und Mittweida stellt lediglich einen Sachantrag zum Tagesordnungs-
punkt 3 „Positionierung des Kreistages zur zukünftigen Kreisstruktur infolge einer Funktionalreform“ und keine unzulässige Erweiterung der Tagesordnung dar. Nach der Geschäftsordnung des Kreistages Döbeln ist es zulässig, Änderungsanträge während der Debatte einzubringen, soweit sie vom entsprechenden Tagesordnungspunkt erfasst sind, was hier der Fall war. Das den Landräten aus Freiberg und Mittweida gewährte Rederecht ist von der Sächsischen Landkreisordnung und der Geschäftsordnung des Kreistages Döbeln gedeckt. Die Unzulänglichkeiten der Sitzungsunterlagen und des gewählten Abstimmungsverfahrens führen im Ergebnis allerdings nicht zu einer Beanstandung des Beschlusses.
Entscheidend ist, dass dieser Beschluss zu einer Positionierung des Kreistages im Rahmen der Freiwilligkeitsphase führen sollte; diese ist aber mittlerweile seit dem 31.10.2006 abgeschlossen, so dass eine Beanstandung ins Leere laufen würde.
Der FDP-Kreisverband wurde darauf hingewiesen, bei so bedeutsamen Entscheidungen zukünftig rechtliche Bedenken entweder sofort noch während der Kreistagssitzung oder unmittelbar danach gegenüber dem Kreistag oder dem Landrat vorzutragen, um bereits bestehende Fristen nicht zu gefährden. Dies wäre im vorliegenden Fall weitaus zielführender gewesen, als die Rechtsaufsichtsbehörde einen Monat nach dem Kreistagsbeschluss zu informieren.
Dem Kreistag von Döbeln bleibt es wie jedem anderen Kreistag aber unbenommen, sich mit der Sachfrage im Rahmen des laufenden Anhörungsverfahrens zur Verwaltungs- und Funktionalreform im Freistaat Sachsen weiterhin zu beschäftigen.
Anlass der Prüfung war ein Widerspruch des FDP-Kreisverbandes Döbeln vom 24. November und 29. Dezember 2006 gegen die Kreistagsentscheidung zur „Positionierung des Kreistages Döbeln zur zukünftigen Kreisstruktur infolge einer Funktionalreform“, mit dem Bedenken hinsichtlich des rechtmäßigen Zustandekommens des Beschlusses vorgetragen wurden. Insbesondere wurden die erst während der Kreistagssitzung eingebrachte Beschlussvariante der Fusion mit den Landkreisen Freiberg und Mittweida, das den Landräten der Landkreise Freiberg und Mittweida eingeräumte Rederecht, unzureichende Sitzungsunterlagen sowie das Abstimmungsverfahren als unzulässig gerügt.
Grundsätzlich stellt die Rechtsaufsichtsbehörde fest, dass der Kreistagsfraktion nach der Sächsischen Landkreisordnung kein Widerspruchsrecht gegen die Entscheidung des Kreistages zusteht. Begründet wird dies damit, dass die Sächsische Landkreisordnung dies nicht vorsieht. Ein Widerspruchsrecht steht grundsätzlich nur dem Landrat innerhalb einer Woche nach dem Kreistagsbeschluss zu. Das Regierungspräsidium hat aber mit Blick auf die Bedeutung der Sache die vorgebrachten Hinweise dennoch zum Anlass für eine rechtsaufsichtliche Überprüfung des Kreistagsbeschlusses genommen.
Der während der Kreistagssitzung zusätzlich gestellte Antrag zur Variante der Fusion mit den Landkreisen Freiberg und Mittweida stellt lediglich einen Sachantrag zum Tagesordnungs-
punkt 3 „Positionierung des Kreistages zur zukünftigen Kreisstruktur infolge einer Funktionalreform“ und keine unzulässige Erweiterung der Tagesordnung dar. Nach der Geschäftsordnung des Kreistages Döbeln ist es zulässig, Änderungsanträge während der Debatte einzubringen, soweit sie vom entsprechenden Tagesordnungspunkt erfasst sind, was hier der Fall war. Das den Landräten aus Freiberg und Mittweida gewährte Rederecht ist von der Sächsischen Landkreisordnung und der Geschäftsordnung des Kreistages Döbeln gedeckt. Die Unzulänglichkeiten der Sitzungsunterlagen und des gewählten Abstimmungsverfahrens führen im Ergebnis allerdings nicht zu einer Beanstandung des Beschlusses.
Entscheidend ist, dass dieser Beschluss zu einer Positionierung des Kreistages im Rahmen der Freiwilligkeitsphase führen sollte; diese ist aber mittlerweile seit dem 31.10.2006 abgeschlossen, so dass eine Beanstandung ins Leere laufen würde.
Der FDP-Kreisverband wurde darauf hingewiesen, bei so bedeutsamen Entscheidungen zukünftig rechtliche Bedenken entweder sofort noch während der Kreistagssitzung oder unmittelbar danach gegenüber dem Kreistag oder dem Landrat vorzutragen, um bereits bestehende Fristen nicht zu gefährden. Dies wäre im vorliegenden Fall weitaus zielführender gewesen, als die Rechtsaufsichtsbehörde einen Monat nach dem Kreistagsbeschluss zu informieren.
Dem Kreistag von Döbeln bleibt es wie jedem anderen Kreistag aber unbenommen, sich mit der Sachfrage im Rahmen des laufenden Anhörungsverfahrens zur Verwaltungs- und Funktionalreform im Freistaat Sachsen weiterhin zu beschäftigen.