Medieninformationen 2007 [LDC]
[62/2007 - 20.12.2007]
RP Chemnitz genehmigt lang ersehntes Projekt der Flöhaer
Für Ortsumgehung Flöha besteht jetzt Baurecht – Vorhaben entlastet die Stadt und sichert gleichzeitig deren Erreichbarkeit
Das Regierungspräsidium Chemnitz hat den Neubau der B 173, Verlegung Flöha genehmigt. Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau der B 173 inklusive deren Anbindung an die Bundesstraße B 180 sowie die Verlegung der Staatsstraße S 223 zwischen der neuen B 173 und dem Ortsteil Plaue der Stadt Flöha. Die Neubaustrecke der B 173 ist ca. 5.760 Meter lang, der Abschnitt der neu zu bauenden S 223 hat eine Länge von 1.125 Metern. Die Baukosten belaufen sich lt. Aussage der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH auf ca. 42. Mio. €.
Regierungspräsident Karl Noltze zeigte sich erfreut, dass es in einem sehr schwierigen Abwägungsprozess jetzt möglich wurde, Baurecht herzustellen:
"Ich bin sehr froh, dass es uns noch im Jahr 2007 gelungen ist, den Planfeststellungsbeschluss fertig zu stellen. Ich freue mich insbesondere für die Flöhaer, die nun aufatmen können. Mit der Realisierung des Bauvorhabens wird sich die Wohn- und Lebensqualität im Ort an den bisher vom Durchgangsverkehr sehr stark frequentierten Straßenabschnitten entscheidend verbessern. Außerdem ist nun sichergestellt, dass Flöha und Falkenau im Hochwasserfall sicher erreicht werden können, was die doppelte Bedeutung des Vorhabens nur unterstreicht."
Das Bauvorhaben beginnt am vierstreifigen Bestand der B 173 südlich der Bahnlinie Chemnitz-Dresden in Niederwiesa. Die Trasse wird von hier aus zunächst parallel zu bestehenden Bahntrassen im Stadtgebiet von Flöha geführt. Im weiteren Verlauf schwenkt die Neubautrasse in nordöstliche Richtung ab, quert die Bahnlinie Dresden-Werdau und das Tal der Flöha, um am Bauende im Bereich des Gewerbegebietes Falkenau auf den Bestand der B 173 aufzubinden. Die Verknüpfungen mit dem angrenzenden Straßennetz erfolgen teilweise – wie z.B. am Knoten in Niederwiesa für den Verkehrsstrom auf der B 173 neu in Richtung Chemnitz – planfrei. Teilweise werden aber auch plangleiche Verknüpfungen hergestellt, so z.B. die Anbindung der B 173 neu auf den Bestand bei Falkenau. Dort ist die Anlage eines Kreisverkehrs vorgesehen.
Es werden insgesamt zwölf Brückenbauwerke, darunter zwei Talbrücken über die Flüsse Zschopau und Flöha, sowie mehrere Über- und Unterführungen von Bahnstrecken und weitere umfangreiche Ingenieurbauwerke wie z.B. Stützmauern, Lärmschutzwände und Durchlässe gebaut. Das größte Bauwerk ist die Brücke über die Flöhaaue mit einer Länge von ca. 273 m.
Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens wurde durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, bereits im Juni 2004 beantragt. Die Planunterlagen lagen vom 14. Juni 2004 bis einschließlich 14. Juli 2004 zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Aufgrund verschiedener Planänderungen zum Beispiel zur schalltechnischen Untersuchung oder zur landschaftspflegerischen Begleitplanung waren in der Folgezeit zahlreiche weitere Anhörungen Betroffener und Träger öffentlicher Belange erforderlich. Erst ab dem 30. Januar 2006 konnte daher ein Erörterungstermin durchgeführt werden.
Insgesamt wurden über 120 private Einwendungen erhoben. Die Einwände bezogen sich beispielsweise auf Lärmschutzgesichtspunkte, Eigentumsbetroffenheiten, die zu erwartende Schadstoffbelastung oder landwirtschaftliche Betroffenheiten. Daneben wurden auch die Erforderlichkeit der Baumaßnahme und die gewählte Linienführung kritisiert. Insbesondere für den Bereich der Flöhaquerung wurde eine südöstlichere Linienführung vorgeschlagen, die einer zusätzlichen Variantenuntersuchung bedurfte. Zusätzliche Untersuchungen wurden auch zu den Belangen des Artenschutzes durchgeführt.
Das Regierungspräsidium Chemnitz bereitet derzeit die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses, die über eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen wird, vor. Der Planfeststellungsbeschluss wird voraussichtlich im Februar 2008 in den betroffenen Städten und Gemeinden zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegungsmodalitäten sowie Hinweise über die Anforderung des Planfeststellungsbeschlusses werden zuvor in der Freien Presse sowie in den Städten und Gemeinden entsprechend der dort geltenden Bekanntmachungsmodalitäten (Aushänge oder Amtsblätter) bekannt gemacht.
Regierungspräsident Karl Noltze zeigte sich erfreut, dass es in einem sehr schwierigen Abwägungsprozess jetzt möglich wurde, Baurecht herzustellen:
"Ich bin sehr froh, dass es uns noch im Jahr 2007 gelungen ist, den Planfeststellungsbeschluss fertig zu stellen. Ich freue mich insbesondere für die Flöhaer, die nun aufatmen können. Mit der Realisierung des Bauvorhabens wird sich die Wohn- und Lebensqualität im Ort an den bisher vom Durchgangsverkehr sehr stark frequentierten Straßenabschnitten entscheidend verbessern. Außerdem ist nun sichergestellt, dass Flöha und Falkenau im Hochwasserfall sicher erreicht werden können, was die doppelte Bedeutung des Vorhabens nur unterstreicht."
Das Bauvorhaben beginnt am vierstreifigen Bestand der B 173 südlich der Bahnlinie Chemnitz-Dresden in Niederwiesa. Die Trasse wird von hier aus zunächst parallel zu bestehenden Bahntrassen im Stadtgebiet von Flöha geführt. Im weiteren Verlauf schwenkt die Neubautrasse in nordöstliche Richtung ab, quert die Bahnlinie Dresden-Werdau und das Tal der Flöha, um am Bauende im Bereich des Gewerbegebietes Falkenau auf den Bestand der B 173 aufzubinden. Die Verknüpfungen mit dem angrenzenden Straßennetz erfolgen teilweise – wie z.B. am Knoten in Niederwiesa für den Verkehrsstrom auf der B 173 neu in Richtung Chemnitz – planfrei. Teilweise werden aber auch plangleiche Verknüpfungen hergestellt, so z.B. die Anbindung der B 173 neu auf den Bestand bei Falkenau. Dort ist die Anlage eines Kreisverkehrs vorgesehen.
Es werden insgesamt zwölf Brückenbauwerke, darunter zwei Talbrücken über die Flüsse Zschopau und Flöha, sowie mehrere Über- und Unterführungen von Bahnstrecken und weitere umfangreiche Ingenieurbauwerke wie z.B. Stützmauern, Lärmschutzwände und Durchlässe gebaut. Das größte Bauwerk ist die Brücke über die Flöhaaue mit einer Länge von ca. 273 m.
Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens wurde durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, bereits im Juni 2004 beantragt. Die Planunterlagen lagen vom 14. Juni 2004 bis einschließlich 14. Juli 2004 zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Aufgrund verschiedener Planänderungen zum Beispiel zur schalltechnischen Untersuchung oder zur landschaftspflegerischen Begleitplanung waren in der Folgezeit zahlreiche weitere Anhörungen Betroffener und Träger öffentlicher Belange erforderlich. Erst ab dem 30. Januar 2006 konnte daher ein Erörterungstermin durchgeführt werden.
Insgesamt wurden über 120 private Einwendungen erhoben. Die Einwände bezogen sich beispielsweise auf Lärmschutzgesichtspunkte, Eigentumsbetroffenheiten, die zu erwartende Schadstoffbelastung oder landwirtschaftliche Betroffenheiten. Daneben wurden auch die Erforderlichkeit der Baumaßnahme und die gewählte Linienführung kritisiert. Insbesondere für den Bereich der Flöhaquerung wurde eine südöstlichere Linienführung vorgeschlagen, die einer zusätzlichen Variantenuntersuchung bedurfte. Zusätzliche Untersuchungen wurden auch zu den Belangen des Artenschutzes durchgeführt.
Das Regierungspräsidium Chemnitz bereitet derzeit die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses, die über eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen wird, vor. Der Planfeststellungsbeschluss wird voraussichtlich im Februar 2008 in den betroffenen Städten und Gemeinden zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegungsmodalitäten sowie Hinweise über die Anforderung des Planfeststellungsbeschlusses werden zuvor in der Freien Presse sowie in den Städten und Gemeinden entsprechend der dort geltenden Bekanntmachungsmodalitäten (Aushänge oder Amtsblätter) bekannt gemacht.