Medieninformationen 2007 [LDC]
[53/2007 - 02.11.2007]
Bau von Biogasanlage in Mülsen St. Jacob vorerst auf Eis
Regierungspräsidium lehnt einen erneuten Antrag auf Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ab
Das Regierungspräsidium Chemnitz lehnte mit Bescheid vom 29. Oktober 2007 den erneuten Antrag der Firma VARA Umweltprodukte GmbH auf Verlängerung der Gültigkeit des Genehmigungsbescheids für die Errichtung einer Biogasanlage in Mülsen St. Jacob ab. Als Grund wird unter anderem das Fehlen eines nachvollziehbaren Finanzierungskonzeptes genannt.
Die Firma VARA Umweltprodukte GmbH erhielt am 2. November 2004 vom Regierungspräsidium Chemnitz die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage in Mülsen St. Jacob. Diese war mit der Auflage verbunden, dass die Genehmigung automatisch erlischt, wenn die Anlage nicht bis zum 30. Juni 2006 vollständig in Betrieb genommen worden ist.
Am 14. November 2005 wurde von der VARA Umweltprodukte GmbH die Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bis zum 30. Juni 2007 beantragt. Diesem Antrag wurde seitens des Regierungspräsidiums Chemnitz stattgegeben.
Am 29. Mai 2007 beantragte die genannte Firma eine nochmalige Verlängerung der Genehmigung bis zum 31. Dezember 2008. Wie in einer Beratung bekannt wurde, konnte kein nachvollziehbares Finanzierungskonzept für die geplante Anlage vorgelegt werden.
Zudem hatten sich bis zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der Anlage in Bezug auf den Immissionsschutz geändert. Nach den neuesten Erkenntnissen wäre nicht mehr sichergestellt, dass es beim Betrieb der Anlage nicht zu erheblichen Geruchsemissionen kommen kann.
Aus diesem Grunde wurde von der Firma VARA Umweltprodukte GmbH eine völlig überarbeitete Planung für die Anlage vorgestellt, der jedoch keiner Fristverlängerung, sondern vielmehr einer neuen Genehmigung durch das Regierungspräsidium bedarf.
Des Weiteren setzt eine Fristverlängerung in materieller Hinsicht das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus. Dieser ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Bis zum heutigen Tage ist es der Firma VARA Umweltprodukte GmbH nicht gelungen, die Finanzierung des Projektes sicherzustellen. Zudem lassen die von der Firma vorgelegten Unterlagen nicht erkennen, dass man sich ernsthaft um eine sichere Finanzierung bemüht hat.
Die Firma VARA Umweltprodukte GmbH erhielt am 2. November 2004 vom Regierungspräsidium Chemnitz die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage in Mülsen St. Jacob. Diese war mit der Auflage verbunden, dass die Genehmigung automatisch erlischt, wenn die Anlage nicht bis zum 30. Juni 2006 vollständig in Betrieb genommen worden ist.
Am 14. November 2005 wurde von der VARA Umweltprodukte GmbH die Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bis zum 30. Juni 2007 beantragt. Diesem Antrag wurde seitens des Regierungspräsidiums Chemnitz stattgegeben.
Am 29. Mai 2007 beantragte die genannte Firma eine nochmalige Verlängerung der Genehmigung bis zum 31. Dezember 2008. Wie in einer Beratung bekannt wurde, konnte kein nachvollziehbares Finanzierungskonzept für die geplante Anlage vorgelegt werden.
Zudem hatten sich bis zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der Anlage in Bezug auf den Immissionsschutz geändert. Nach den neuesten Erkenntnissen wäre nicht mehr sichergestellt, dass es beim Betrieb der Anlage nicht zu erheblichen Geruchsemissionen kommen kann.
Aus diesem Grunde wurde von der Firma VARA Umweltprodukte GmbH eine völlig überarbeitete Planung für die Anlage vorgestellt, der jedoch keiner Fristverlängerung, sondern vielmehr einer neuen Genehmigung durch das Regierungspräsidium bedarf.
Des Weiteren setzt eine Fristverlängerung in materieller Hinsicht das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus. Dieser ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Bis zum heutigen Tage ist es der Firma VARA Umweltprodukte GmbH nicht gelungen, die Finanzierung des Projektes sicherzustellen. Zudem lassen die von der Firma vorgelegten Unterlagen nicht erkennen, dass man sich ernsthaft um eine sichere Finanzierung bemüht hat.