Medieninformationen 2007 [LDC]
[52/2007 - 30.10.2007]
Regierungspräsident Karl Noltze übergibt Rentenbescheid
101-jährige aus Zschadraß im Muldentalkreis erhält am Donnerstag als zweiter Bürger Sachsens den Opferrentenbescheid
Die 101-jährige Else Dittmann aus Zschadraß im Muldentalkreis erhält am Donnerstag, den 1. November 2007 aus den Händen von Regierungspräsident Karl Noltze, dem Behördenleiter des für die Beantragung und Bewilligung der „Opferrente“ im Freistaat Sachsen zuständigen Regierungspräsidiums Chemnitz, ihren Rentenbescheid, der ihr rückwirkend ab dem 1. September 2007 eine zusätzliche monatliche Rente von 250 € sichert.
Else Dittmann war aufgrund eines Urteils des Bezirksgerichtes Leipzig wegen "Kriegshetze und Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen" nach Art. 6 der Verfassung der DDR zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Hiervon saß sie zwischen dem 23. Mai 1953 und dem 2. April 1957 zwei Drittel der Strafe ab.
Nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erhalten Haftopfer eine monatliche Rente in Höhe von höchstens 250 €, wenn sie eine mit den wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt sechs Monaten erlitten haben und ihre wirtschaftliche Lage besonders beeinträchtigt ist. Dies heißt, dass das monatliche Einkommen bei Alleinstehenden 1.041 € nicht übersteigen darf. Für in Partnerschaft lebende Antragsteller liegt die Bedürftigkeitsgrenze bei 1.388 € monatlichem Einkommen.
Gegenwärtig liegen dem Regierungspräsidium Chemnitz knapp 10.000 Anträge auf "Opferrente" aus ganz Sachsen vor, von denen die Behörde im Jahre 2007 noch eine erhebliche Anzahl bewilligen wird.
Else Dittmann war aufgrund eines Urteils des Bezirksgerichtes Leipzig wegen "Kriegshetze und Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen" nach Art. 6 der Verfassung der DDR zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Hiervon saß sie zwischen dem 23. Mai 1953 und dem 2. April 1957 zwei Drittel der Strafe ab.
Nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erhalten Haftopfer eine monatliche Rente in Höhe von höchstens 250 €, wenn sie eine mit den wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt sechs Monaten erlitten haben und ihre wirtschaftliche Lage besonders beeinträchtigt ist. Dies heißt, dass das monatliche Einkommen bei Alleinstehenden 1.041 € nicht übersteigen darf. Für in Partnerschaft lebende Antragsteller liegt die Bedürftigkeitsgrenze bei 1.388 € monatlichem Einkommen.
Gegenwärtig liegen dem Regierungspräsidium Chemnitz knapp 10.000 Anträge auf "Opferrente" aus ganz Sachsen vor, von denen die Behörde im Jahre 2007 noch eine erhebliche Anzahl bewilligen wird.