Medieninformationen 2007 [LDC]
[43/2007 - 22.08.2007]
Oberlungwitz kann ehemalige Maschinenbaufabrik abreißen
Regierungspräsidium bewilligt 285.600 € für Abriss der ehemaligen SKL-Maschinenbaufabrik an der Hofer Straße 123
Das RP Chemnitz bewilligte der Stadt Oberlungwitz mit Bescheid vom 20. August 2008 für die Revitalisierung der ehemaligen SKL-Maschinenbaufabrik an der Hofer Straße 123 durch Abbruch und Sanierung der Fläche Fördermittel in Höhe von 285.600 € aus dem Programm „Revitalisierung von Industriebrachen sowie Konversationsflächen, ökologische Ausgleichsmaßnahmen“ des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Die veranschlagten Gesamtkosten für die Sanierung des ehemaligen Betriebsgeländes belaufen sich auf 380.800 €. 75 % der Kosten werden durch die bewilligten Fördermittel getragen. Der Eigenanteil der Stadt Oberlungwitz beträgt 95.200 €. Dies entspricht 25 % der veranschlagten Gesamtkosten.
Die Mittel umfassen den gesamten Rückbau, die Altlastensanierung und das Herrichten und Sichern der Geländeoberfläche der ehemaligen Fabrik. Des Weiteren ist die Herstellung von Grünanlagen und Spielflächen auf dem Gelände geplant. Eine spätere gewerbliche Nutzung durch die Stadt ist nicht vorgesehen.
Bei der Fläche handelt es sich um eine 0,823 ha große Industriebrache in integrierter Lage. Die Nutzung als Fabrik erfolgte bis 1994/1995. Danach standen die Gebäude leer. Die Brache besteht aus einem massiv gebauten zwei- und dreistöckigen Gebäudeverbund und einem Schornstein von ca. 40 m Höhe. Die Untere Abfall- und Bodenbehörde hat in einer Stellungnahme bekannt gegeben, dass aus den Jahren 1992/1993 bereits eine Altlastenschätzung für die an das Areal angrenzende Talaue des Lungwitzbaches vorliegt. Danach existieren auf dem Gelände neun Altlastenverdachtsflächen. Daraus resultierend fordert die Fachbehörde die Erstellung eines Entsorgungskonzeptes, die Baubegleitung durch ein Ingenieurbüro und die Beachtung der Vorgaben des Bundes-Bodenschutz-Gesetzes i.V.m. der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung.
Mit der Revitalisierung des Gebietes soll die innerstädtische Entwicklung nachhaltig unterstützt werden, indem Umweltschäden beseitigt und die Inanspruchnahme weiterer Bodenressourcen vermieden wird. Damit wird entsprechend der regionalplanerischen Ziel- und Rahmensetzungen, insbesondere auf die Beseitigung von Umweltschäden und Sicherheitsrisiken im öffentlichen Bereich hingewirkt.
Die veranschlagten Gesamtkosten für die Sanierung des ehemaligen Betriebsgeländes belaufen sich auf 380.800 €. 75 % der Kosten werden durch die bewilligten Fördermittel getragen. Der Eigenanteil der Stadt Oberlungwitz beträgt 95.200 €. Dies entspricht 25 % der veranschlagten Gesamtkosten.
Die Mittel umfassen den gesamten Rückbau, die Altlastensanierung und das Herrichten und Sichern der Geländeoberfläche der ehemaligen Fabrik. Des Weiteren ist die Herstellung von Grünanlagen und Spielflächen auf dem Gelände geplant. Eine spätere gewerbliche Nutzung durch die Stadt ist nicht vorgesehen.
Bei der Fläche handelt es sich um eine 0,823 ha große Industriebrache in integrierter Lage. Die Nutzung als Fabrik erfolgte bis 1994/1995. Danach standen die Gebäude leer. Die Brache besteht aus einem massiv gebauten zwei- und dreistöckigen Gebäudeverbund und einem Schornstein von ca. 40 m Höhe. Die Untere Abfall- und Bodenbehörde hat in einer Stellungnahme bekannt gegeben, dass aus den Jahren 1992/1993 bereits eine Altlastenschätzung für die an das Areal angrenzende Talaue des Lungwitzbaches vorliegt. Danach existieren auf dem Gelände neun Altlastenverdachtsflächen. Daraus resultierend fordert die Fachbehörde die Erstellung eines Entsorgungskonzeptes, die Baubegleitung durch ein Ingenieurbüro und die Beachtung der Vorgaben des Bundes-Bodenschutz-Gesetzes i.V.m. der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung.
Mit der Revitalisierung des Gebietes soll die innerstädtische Entwicklung nachhaltig unterstützt werden, indem Umweltschäden beseitigt und die Inanspruchnahme weiterer Bodenressourcen vermieden wird. Damit wird entsprechend der regionalplanerischen Ziel- und Rahmensetzungen, insbesondere auf die Beseitigung von Umweltschäden und Sicherheitsrisiken im öffentlichen Bereich hingewirkt.