Medieninformationen 2007 [LDC]
[40/2007 - 14.08.2007]
Keine Hinweise auf "Falschbeurkundung im Amt" festgestellt
Vorwürfe des Herrn Leopold Mayer haben sich nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft als gegenstandslos erwiesen
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat Regierungspräsident Karl Noltze heute mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Wasserbuchführer des Sächsischen Digitalen Wasserbuches wegen „Falschbeurkundung im Amt“ gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt wurde. Danach haben die Ermittlungen keinen Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage ergeben.
Anlass der Ermittlungen war eine Anzeige sowie entsprechende Vorwürfe des Mitgliedes der Interessengemeinschaft Fließgewässerschutz (IGFS), Herrn Leopold Mayer. Dieser hatte auch in zahlreichen Mails an das Regierungspräsidium Chemnitz sowie an zahlreiche Medien und andere Institutionen – so vom 7. Februar 2007, 6., 7. und 9. August 2007 – u.a. behauptet, dass es im Regierungspräsidium Chemnitz durch einen Mitarbeiter zu Falschbeurkundungen von Wasserrechten im Sächsischen digitalen Wasserbuch gekommen sei. Diese Vorwürfe sind gegenstandslos, was die Staatsanwaltschaft Chemnitz nunmehr durch ihre Ermittlungsergebnisse bestätigt hat.
Anlass der Ermittlungen war eine Anzeige sowie entsprechende Vorwürfe des Mitgliedes der Interessengemeinschaft Fließgewässerschutz (IGFS), Herrn Leopold Mayer. Dieser hatte auch in zahlreichen Mails an das Regierungspräsidium Chemnitz sowie an zahlreiche Medien und andere Institutionen – so vom 7. Februar 2007, 6., 7. und 9. August 2007 – u.a. behauptet, dass es im Regierungspräsidium Chemnitz durch einen Mitarbeiter zu Falschbeurkundungen von Wasserrechten im Sächsischen digitalen Wasserbuch gekommen sei. Diese Vorwürfe sind gegenstandslos, was die Staatsanwaltschaft Chemnitz nunmehr durch ihre Ermittlungsergebnisse bestätigt hat.