Medieninformationen 2007 [LDC]
[27/2007 - 08.06.2007]
Gewählte Oberbürgermeisterin kann Amt offiziell antreten
Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen ist Urteil unanfechtbar geworden
Am 7. Juni 2007 wurde dem Regierungspräsidium Chemnitz auf dem Postweg der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen im Verfahren Anfechtung der Oberbürgermeisterwahl in der Stadt Chemnitz übermittelt. Der Antrag des Klägers Martin Kohlmann auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) Chemnitz vom 04.10.2006 wurde abgelehnt. Damit ist das Urteil des VG Chemnitz rechtskräftig und der Beschluss unanfechtbar geworden.
Frau Barbara Ludwig kann nunmehr ihr Amt als gewählte Oberbürgermeisterin der Stadt Chemnitz antreten. Die Amtszeit als Amtsverweserin wird auf die gesamte Amtszeit als Oberbürgermeisterin von sieben Jahren angerechnet, sie verlängert sich dadurch also nicht.
Frau Ludwig war im vergangenen Jahr nach erfolgter Feststellung der Gültigkeit der Wahl durch das Regierungspräsidium Chemnitz vom 26.07.2006 durch rechtskräftige Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Chemnitz zur Amtsverweserin bestellt worden. Das Amt als Oberbürgermeisterin konnte Frau Barbara Ludwig jedoch erst nach der jetzt vorliegenden letztinstanzlichen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen antreten.
Frau Barbara Ludwig kann nunmehr ihr Amt als gewählte Oberbürgermeisterin der Stadt Chemnitz antreten. Die Amtszeit als Amtsverweserin wird auf die gesamte Amtszeit als Oberbürgermeisterin von sieben Jahren angerechnet, sie verlängert sich dadurch also nicht.
Frau Ludwig war im vergangenen Jahr nach erfolgter Feststellung der Gültigkeit der Wahl durch das Regierungspräsidium Chemnitz vom 26.07.2006 durch rechtskräftige Entscheidung vom Stadtrat der Stadt Chemnitz zur Amtsverweserin bestellt worden. Das Amt als Oberbürgermeisterin konnte Frau Barbara Ludwig jedoch erst nach der jetzt vorliegenden letztinstanzlichen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen antreten.