Medieninformationen 2007 [LDC]
[26/2007 - 06.06.2007]
Landkreis Annaberg hat jetzt vollziehbaren Haushalt
Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung konnte wegen Fehlbetrags jedoch nicht festgestellt werden
Das Regierungspräsidium Chemnitz hat heute mittels eines neunseitigen Bescheids den Haushalt des Landkreises Annaberg für vollziehbar erklärt. Außerdem genehmigte die Rechtsaufsichtsbehörde die Kreisumlage in Höhe von 25,5 Prozent, wobei die Tatsache, dass die Kreisumlage angesichts der Haushaltssituation des Landkreises nicht angehoben wurde, von uns als Aufsichtsbehörde kritisch gesehen wird.
Die Gesetzmäßigkeit des Annaberger Haushalts konnte im Hinblick auf den nicht erreichten originären Haushaltsausgleich für das Jahr 2007 nicht bestätigt werden, weil es dem Landkreis nach den uns vorliegenden Haushaltsdaten erst ab dem Jahr 2008 möglich ist, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Ein vollumfänglicher Haushaltsausgleich dürfte demnach erst für das Kalenderjahr 2009 möglich sein.
Es wurde jedoch von einer Beanstandung des Beschlusses des Kreistages vom 1. März 2007 über die Haushaltssatzung für das Jahr 2007 abgesehen. Stattdessen erteilte das Regierungspräsidium Chemnitz für das laufende Haushaltsjahr drei Auflagen.
Zum einen hat der Leiter der Finanzverwaltung des Landkreises die Ausgabeansätze in Höhe der im Haushaltsplan 2007 bereits veranschlagten Einnahmen in Höhe von 2 Mio. € aus der im Rahmen der Kreisgebietsneugliederung gegenüber dem Landkreis möglicherweise gewährten Anschubfinanzierung vorerst mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre zu versehen bis die Einnahmen tatsächlich eingegangen sind oder der Eingang rechtssicher feststeht. Weiterhin sind Mehreinnahmen oder Minderausgaben vorrangig zur Verminderung der aufgelaufenen Fehlbeträge einzusetzen. Darüber hinaus ist das Haushaltssicherungskonzept des Landkreises fortzuschreiben.
Im Einzelnen belaufen sich die Einnahmen ebenso wie die Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 59.746.580 € und sind somit ausgeglichen. Im Vermögenshaushalt stehen jedoch Einnahmen in Höhe von 9.725.720 € Ausgaben in Höhe von 16.030.820 € gegenüber. Damit ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 6.305.100 €, wobei der eigentliche Fehlbetrag für das Haushaltsjahr 2007 2.725.330 € beträgt, während sich die restliche Summe aus den Fehlbeträgen der Vorjahre ergibt.
Nachdem nun auch der Landkreis Annaberg mit einem vollziehbaren Haushalt ausgestattet ist, fehlt ein solcher jetzt lediglich noch beim Vogtlandkreis und beim Landkreis Zwickauer Land, die sich nach wie vor in der vorläufigen Haushaltsführung befinden. Zuvor hatte das Regierungspräsidium Chemnitz die Haushalte der kreisfreien Stadt Plauen (19.01.), des Landkreises Stollberg (14.02.), des Landkreises Mittweida (22.02.), des Mittleren Erzgebirgskreises (20.03.), der kreisfreien Stadt Chemnitz (22.03.), der kreisfreien Stadt Zwickau (05.04.), des Landkreises Freiberg (10.05.) sowie der Landkreise Chemnitzer Land und Aue-Schwarzenberg (jeweils am 24.05.2007) genehmigt bzw. für vollziehbar erklärt.
Die Gesetzmäßigkeit des Annaberger Haushalts konnte im Hinblick auf den nicht erreichten originären Haushaltsausgleich für das Jahr 2007 nicht bestätigt werden, weil es dem Landkreis nach den uns vorliegenden Haushaltsdaten erst ab dem Jahr 2008 möglich ist, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Ein vollumfänglicher Haushaltsausgleich dürfte demnach erst für das Kalenderjahr 2009 möglich sein.
Es wurde jedoch von einer Beanstandung des Beschlusses des Kreistages vom 1. März 2007 über die Haushaltssatzung für das Jahr 2007 abgesehen. Stattdessen erteilte das Regierungspräsidium Chemnitz für das laufende Haushaltsjahr drei Auflagen.
Zum einen hat der Leiter der Finanzverwaltung des Landkreises die Ausgabeansätze in Höhe der im Haushaltsplan 2007 bereits veranschlagten Einnahmen in Höhe von 2 Mio. € aus der im Rahmen der Kreisgebietsneugliederung gegenüber dem Landkreis möglicherweise gewährten Anschubfinanzierung vorerst mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre zu versehen bis die Einnahmen tatsächlich eingegangen sind oder der Eingang rechtssicher feststeht. Weiterhin sind Mehreinnahmen oder Minderausgaben vorrangig zur Verminderung der aufgelaufenen Fehlbeträge einzusetzen. Darüber hinaus ist das Haushaltssicherungskonzept des Landkreises fortzuschreiben.
Im Einzelnen belaufen sich die Einnahmen ebenso wie die Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 59.746.580 € und sind somit ausgeglichen. Im Vermögenshaushalt stehen jedoch Einnahmen in Höhe von 9.725.720 € Ausgaben in Höhe von 16.030.820 € gegenüber. Damit ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 6.305.100 €, wobei der eigentliche Fehlbetrag für das Haushaltsjahr 2007 2.725.330 € beträgt, während sich die restliche Summe aus den Fehlbeträgen der Vorjahre ergibt.
Nachdem nun auch der Landkreis Annaberg mit einem vollziehbaren Haushalt ausgestattet ist, fehlt ein solcher jetzt lediglich noch beim Vogtlandkreis und beim Landkreis Zwickauer Land, die sich nach wie vor in der vorläufigen Haushaltsführung befinden. Zuvor hatte das Regierungspräsidium Chemnitz die Haushalte der kreisfreien Stadt Plauen (19.01.), des Landkreises Stollberg (14.02.), des Landkreises Mittweida (22.02.), des Mittleren Erzgebirgskreises (20.03.), der kreisfreien Stadt Chemnitz (22.03.), der kreisfreien Stadt Zwickau (05.04.), des Landkreises Freiberg (10.05.) sowie der Landkreise Chemnitzer Land und Aue-Schwarzenberg (jeweils am 24.05.2007) genehmigt bzw. für vollziehbar erklärt.