Medieninformationen 2007 [LDC]
[23/2007 - 16.05.2007]
Baurecht für A72 im Bezirk Chemnitz komplett hergestellt
Sensibler Naturraum besonders beachtet - Bauabschnitt beinhaltet zwei Anschlussstellen und mehrere Großbrücken
Mit Beschluss vom 16.05.2007 hat das Regierungspräsidium Chemnitz den Planungsabschnitt 2 der Bundesautobahn A 72 Chemnitz – Leipzig genehmigt. Der mit vorliegendem Planfeststellungsbeschluss festgestellte Bauabschnitt 2 beginnt am Bauende des bereits für den Verkehr freigegebenen Abschnitts 1.2 an der Anschlussstelle bei Niederfrohna und führt bis zum Verknüpfungspunkt mit der B 175 bei Rathendorf/Obergräfenhain. Die Kosten des Bauabschnittes belaufen sich auf ca. 91 Mio. Euro.
Auf einer Gesamtlänge von 12,4 km wird die Autobahn vierstreifig ausgebaut und mit zwei Anschlussstellen, eine nördlich von Penig sowie bei Rathendorf/Obergräfenhain, die Verknüpfung der angrenzenden Bundes- und Kreisstraßen hergestellt.
Darüber hinaus beinhaltet der festgestellte Bauabschnitt drei große Brückenbauwerke. Mit einer Länge von ca. 708 m und einer Höhe von 32 m über der Talsohle wird die Überbrückung der Zwickauer Mulde und der Bundesstraße 95 das markanteste Brückenbauwerk des Bauabschnitts sein.
Ein weiteres raumbildendes Brückenbauwerk mit einer Länge von 373 m und einer Höhe von bis zu 34 m soll das Lochmühlental überspannen. Das Talgebiet befindet sich sowohl im unter europäischem Schutz stehenden Flora-Fauna-Habitat(FFH)- als auch im Vogelschutzgebiet. Durch die Überbrückung des Tales sowie weiterer umfangreicher Schutzmaßnahmen können die Belange des europäischen Schutzregimes gewahrt werden.
Eine weitere Autobahnbrücke sowie die Errichtung von insgesamt neun Überführungen und fünf Regenrückhaltebecken sind im Autobahnverlauf vorgesehen. Die Trasse wird in weiten Bereichen in etwa mittig zwischen den jeweils angrenzenden Gemeinden geführt. Sie wird teilweise in das bestehende Gelände „eingegraben“ und erhält in einzelnen Teilabschnitten zusätzlich aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden und –wällen.
Im Verfahren wurden von über 100 betroffenen Bürgern Einwendungen unterschiedlichster Art erhoben. In der Kritik standen beispielsweise die ermittelten Verkehrszahlen, Berechnungen zu den Lärm- und Schadstoffimmissionen, die Anteile des LKW- und Schwerverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen sowie geplante Bepflanzungen und Entwässerungslösungen im Trassenumfeld und landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen.
Den Bedenken konnte im Planfeststellungsbeschluss teilweise Rechnung getragen werden. So gab es beispielsweise Änderungen in der Lage und der Ausgestaltung der Regenrückhaltebecken und der landschaftspflegerischen Begleitplanung.
Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens wurde am 29.12.2004 durch das Autobahnamt Sachsen beim Regierungspräsidium Chemnitz beantragt. Die Planunterlagen lagen vom 13.06. bis 13.07.2005 in den von dem Bauvorhaben betroffenen Städten und Gemeinden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zusätzliche naturschutzfachliche Untersuchungen und die Einwendungen betroffener Bürger haben zu insgesamt fünf umfangreichen Planänderungen im Laufe des Verfahrens geführt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird mit den genehmigten Planunterlagen in den betroffenen Städten und Gemeinden zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Planfeststellungsbehörde bereitet derzeit die Auslegung vor. Der genaue Zeitraum der Auslegung wird, u. a. auch in der Freien Presse, vorab öffentlich bekannt gegeben.
Auf einer Gesamtlänge von 12,4 km wird die Autobahn vierstreifig ausgebaut und mit zwei Anschlussstellen, eine nördlich von Penig sowie bei Rathendorf/Obergräfenhain, die Verknüpfung der angrenzenden Bundes- und Kreisstraßen hergestellt.
Darüber hinaus beinhaltet der festgestellte Bauabschnitt drei große Brückenbauwerke. Mit einer Länge von ca. 708 m und einer Höhe von 32 m über der Talsohle wird die Überbrückung der Zwickauer Mulde und der Bundesstraße 95 das markanteste Brückenbauwerk des Bauabschnitts sein.
Ein weiteres raumbildendes Brückenbauwerk mit einer Länge von 373 m und einer Höhe von bis zu 34 m soll das Lochmühlental überspannen. Das Talgebiet befindet sich sowohl im unter europäischem Schutz stehenden Flora-Fauna-Habitat(FFH)- als auch im Vogelschutzgebiet. Durch die Überbrückung des Tales sowie weiterer umfangreicher Schutzmaßnahmen können die Belange des europäischen Schutzregimes gewahrt werden.
Eine weitere Autobahnbrücke sowie die Errichtung von insgesamt neun Überführungen und fünf Regenrückhaltebecken sind im Autobahnverlauf vorgesehen. Die Trasse wird in weiten Bereichen in etwa mittig zwischen den jeweils angrenzenden Gemeinden geführt. Sie wird teilweise in das bestehende Gelände „eingegraben“ und erhält in einzelnen Teilabschnitten zusätzlich aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden und –wällen.
Im Verfahren wurden von über 100 betroffenen Bürgern Einwendungen unterschiedlichster Art erhoben. In der Kritik standen beispielsweise die ermittelten Verkehrszahlen, Berechnungen zu den Lärm- und Schadstoffimmissionen, die Anteile des LKW- und Schwerverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen sowie geplante Bepflanzungen und Entwässerungslösungen im Trassenumfeld und landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen.
Den Bedenken konnte im Planfeststellungsbeschluss teilweise Rechnung getragen werden. So gab es beispielsweise Änderungen in der Lage und der Ausgestaltung der Regenrückhaltebecken und der landschaftspflegerischen Begleitplanung.
Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens wurde am 29.12.2004 durch das Autobahnamt Sachsen beim Regierungspräsidium Chemnitz beantragt. Die Planunterlagen lagen vom 13.06. bis 13.07.2005 in den von dem Bauvorhaben betroffenen Städten und Gemeinden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zusätzliche naturschutzfachliche Untersuchungen und die Einwendungen betroffener Bürger haben zu insgesamt fünf umfangreichen Planänderungen im Laufe des Verfahrens geführt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird mit den genehmigten Planunterlagen in den betroffenen Städten und Gemeinden zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Planfeststellungsbehörde bereitet derzeit die Auslegung vor. Der genaue Zeitraum der Auslegung wird, u. a. auch in der Freien Presse, vorab öffentlich bekannt gegeben.