Medieninformationen 2007 [LDC]
[17/2007 - 16.04.2007]
Reichenbach erhält für "Tag der Sachsen" 700.000 €
Regierungspräsidium Chemnitz gewährt nicht rückzahlbaren Zuschuss – 547.000 € sind für investive Maßnahmen einzusetzen
Mit einem Zuwendungsbescheid hat das Regierungspräsidium Chemnitz der Stadt Reichenbach in der vergangenen Woche eine Bedarfszuweisung in Höhe von 700.000 € zur Vorbereitung und Durchführung des „Tages der Sachsen 2007“ gewährt. Reichenbach hatte am 26. Februar dieses Jahres einen entsprechenden Antrag beim Regierungspräsidium Chemnitz gestellt.
Die Zuwendung ist als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt worden. Eine Bedingung hierfür ist allerdings, dass Reichenbach 547.000 € der Summe für investive Maßnahmen verwenden muss.
Bekanntlich wird die Vogtlandstadt in diesem Jahr zwischen dem 7. und 9. September Gastgeber des „Tages der Sachsen“ sein und benötigt für die reibungslose Vorbereitung und Durchführung des größten sächsischen Volksfestes entsprechende zusätzliche finanzielle Mittel. Diese stehen nur bis zum Ende des Jahres 2007 zur Verfügung, um das Finanzausgleichsverfahren zeitnah abschließen zu können.
Die gewährten Zuschüsse sollen nur für Maßnahmen zur Ausrichtung des Festes genutzt werden. Wofür die Gelder im Einzelnen verwendet werden, liegt in der Verantwortung der Kommune. Zum Ende des Jahres muss allerdings per Verwendungsnachweis Rechenschaft über den zweckentsprechenden Einsatz der Mittel abgelegt werden.
Die Zuwendung ist als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt worden. Eine Bedingung hierfür ist allerdings, dass Reichenbach 547.000 € der Summe für investive Maßnahmen verwenden muss.
Bekanntlich wird die Vogtlandstadt in diesem Jahr zwischen dem 7. und 9. September Gastgeber des „Tages der Sachsen“ sein und benötigt für die reibungslose Vorbereitung und Durchführung des größten sächsischen Volksfestes entsprechende zusätzliche finanzielle Mittel. Diese stehen nur bis zum Ende des Jahres 2007 zur Verfügung, um das Finanzausgleichsverfahren zeitnah abschließen zu können.
Die gewährten Zuschüsse sollen nur für Maßnahmen zur Ausrichtung des Festes genutzt werden. Wofür die Gelder im Einzelnen verwendet werden, liegt in der Verantwortung der Kommune. Zum Ende des Jahres muss allerdings per Verwendungsnachweis Rechenschaft über den zweckentsprechenden Einsatz der Mittel abgelegt werden.