Medieninformationen 2007 [LDC]
[11/2007 - 01.03.2007]
RP Chemnitz schafft für OU Burgstädt/Taura Baurecht
14,9 Millionen € teures Projekt soll noch in diesem Jahr begonnen werden – Über 80 Einwendungen im Verfahren erhoben
Das Regierungspräsidium Chemnitz hat den Neubau der S 242 - Ortsumgehung Burgstädt/Taura genehmigt. Mit dem ergangenen Planfeststellungsbeschluss ist damit Baurecht hergestellt. Der Bauabschnitt, dessen Kosten sich auf 14,9 Mio. € belaufen, erstreckt sich über eine Länge von insgesamt ca. 3,3 Kilometer. Der Beginn der Baustrecke befindet sich innerorts im Bereich der Chemnitzer Straße in Burgstädt-Göppersdorf. Das Ende der Baustrecke liegt ebenfalls innerorts an der Mittweidaer Straße in Taura. Die Baumaßnahme soll noch im Jahre 2007 begonnen werden, sofern die Mittel bereitstehen und die Baumaßnahme nicht durch entsprechende Klagen verzögert wird.
Neben der Herstellung der Ortsumgehung sind Verknüpfungen mit dem angrenzenden Straßennetz erforderlich, so z.B. mit der Göppersdorfer Straße in Burgstädt, der Alten und Neuen Herrenhaider Straße oder auch der Taurasteinstraße. Hierzu werden nochmals insgesamt ca. 1,2 Kilometer Straße an die neue Ortsumgehung angepasst. Im Zuge der Ortsumgehung Burgstädt/Taura sind auch vier Brückenbauwerke zu errichten. Zur Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Wegenetzes sind des Weiteren ca. 1,8 km Wirtschaftwege neu zu bauen. In Taura wird zusätzlich ein selbständiger Geh- und Radweg als Teil eines geplanten Radwanderweges auf einer Länge von 137 Metern hergestellt.
Im Planfeststellungsverfahren wurden verschiedene Ortsumgehungsvarianten überprüft. Ein besonderer Schwerpunkt der Prüfung wurde dabei auch auf den Bereich Göppersdorf gelegt, da sich die Linienführung hier aufgrund der vorhandenen Bebauung als besonders konfliktträchtig herausgestellt hat. Die Überprüfung der Varianten hat letztlich zur Bestätigung der seitens des Straßenbauamtes Chemnitz beantragten Linie geführt. Änderungen gab es während des Planfeststellungsverfahrens jedoch zur konkreten Ausgestaltung der Trasse. So wurde beispielsweise aufgrund einer Vielzahl hierzu eingereichter Einwendungen der Knotenpunkt im Bereich der Mittweidaer Straße geändert. Hier ist nunmehr die Ausbildung eines Kreisverkehrs vorgesehen, der auch die Burgstädter Straße mit anschließt.
Im Verfahren selbst wurden von ca. 80 Betroffenen Einwendungen erhoben. Schwerpunkte waren hier u.a. Fragen nach der Erforderlichkeit des Bauvorhabens, der konkret geplanten Linienführung, den Verknüpfungen mit dem angrenzenden Straßennetz und den zu erwartenden Lärm- und Schadstoffimmissionen. Darüber hinaus wurde auch auf landwirtschaftliche Betroffenheiten hingewiesen.
Die Planfeststellungsbehörde bereitet derzeit die Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses und dessen Auslegung vor. Die Bekanntmachung wird über Aushänge an den Verkündungstafeln der betroffenen Stadt Burgstädt und der Gemeinde Taura sowie in der örtlichen Presse und im Sächsischen Amtsblatt erfolgen. Der Bekanntmachung wird zu entnehmen sein, wo in den Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen Einsicht genommen werden und der Beschluss abgefordert werden kann.
Neben der Herstellung der Ortsumgehung sind Verknüpfungen mit dem angrenzenden Straßennetz erforderlich, so z.B. mit der Göppersdorfer Straße in Burgstädt, der Alten und Neuen Herrenhaider Straße oder auch der Taurasteinstraße. Hierzu werden nochmals insgesamt ca. 1,2 Kilometer Straße an die neue Ortsumgehung angepasst. Im Zuge der Ortsumgehung Burgstädt/Taura sind auch vier Brückenbauwerke zu errichten. Zur Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Wegenetzes sind des Weiteren ca. 1,8 km Wirtschaftwege neu zu bauen. In Taura wird zusätzlich ein selbständiger Geh- und Radweg als Teil eines geplanten Radwanderweges auf einer Länge von 137 Metern hergestellt.
Im Planfeststellungsverfahren wurden verschiedene Ortsumgehungsvarianten überprüft. Ein besonderer Schwerpunkt der Prüfung wurde dabei auch auf den Bereich Göppersdorf gelegt, da sich die Linienführung hier aufgrund der vorhandenen Bebauung als besonders konfliktträchtig herausgestellt hat. Die Überprüfung der Varianten hat letztlich zur Bestätigung der seitens des Straßenbauamtes Chemnitz beantragten Linie geführt. Änderungen gab es während des Planfeststellungsverfahrens jedoch zur konkreten Ausgestaltung der Trasse. So wurde beispielsweise aufgrund einer Vielzahl hierzu eingereichter Einwendungen der Knotenpunkt im Bereich der Mittweidaer Straße geändert. Hier ist nunmehr die Ausbildung eines Kreisverkehrs vorgesehen, der auch die Burgstädter Straße mit anschließt.
Im Verfahren selbst wurden von ca. 80 Betroffenen Einwendungen erhoben. Schwerpunkte waren hier u.a. Fragen nach der Erforderlichkeit des Bauvorhabens, der konkret geplanten Linienführung, den Verknüpfungen mit dem angrenzenden Straßennetz und den zu erwartenden Lärm- und Schadstoffimmissionen. Darüber hinaus wurde auch auf landwirtschaftliche Betroffenheiten hingewiesen.
Die Planfeststellungsbehörde bereitet derzeit die Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses und dessen Auslegung vor. Die Bekanntmachung wird über Aushänge an den Verkündungstafeln der betroffenen Stadt Burgstädt und der Gemeinde Taura sowie in der örtlichen Presse und im Sächsischen Amtsblatt erfolgen. Der Bekanntmachung wird zu entnehmen sein, wo in den Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen Einsicht genommen werden und der Beschluss abgefordert werden kann.