Medieninformationen 2011 [LDD]
[60/2011 - 16.12.2011]
Landesdirektion Dresden äußert sich zum heutigen Urteil des Bautzner Oberverwaltungsgerichtes in Sachen Waldschlößchenbrücke
„Planfeststellung fachlich solide und juristisch korrekt“
Zur Abweisung von Klagen dreier Naturschutzverbände gegen die Planfeststellung zur Dresdner Waldschlößchenbrücke vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen äußert sich der Präsident der Landesdirektion Dresden, Dietrich Gökelmann:
„Die deutliche Mehrheit der Dresdner hat sich für den Bau der Waldschlößchenbrücke ausgesprochen und freut sich auf die 2012 bevorstehende Nutzungsfreigabe einer neuen innerstädtischen Elbquerung. Für die aufstrebende sächsische Landeshauptstadt stellt das Bauwerk eine wichtige Ergänzung ihrer Verkehrsinfrastruktur dar.
Das eben ergangene Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen zu den Klagen dreier Naturschutzverbände gegen die Planfeststellung für die Waldschlößchenbrücke bestätigt nun erneut, dass die Landesdirektion und das frühere Regierungspräsidium Dresden in der Erteilung des Baurechtes für die Elbbrücke fachlich solide und juristisch korrekt gearbeitet haben. Wir nehmen das Urteil auch als Bestätigung erfolgreicher Aufgabenbündelung in unserer Mittelbehörde und sehen es als Ansporn für unsere weitere Arbeit.“