Medieninformationen 2011 [LDD]
[51/2011 - 13.10.2011]
Lausitzer Umgebindehaus kann nach Berlin umziehen
Auflagen sichern Erhalt der originalen Substanz am neuen Standort
Die Landesdirektion Dresden genehmigt im Rahmen eines Widerspruchsbescheides unter Auflagen den Abbau eines denkmalgeschützten Umgebindehauses aus Ebersbach-Neugersdorf zur Umsetzung nach Berlin-Müggelheim.
Der Entscheidung war ein Antrag auf Umsetzung des zweigeschossigen Doppelstuben-Umgebindehauses bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Görlitz voraus gegangen. Der Landkreis hatte den Antrag abgelehnt, einem Widerspruch des Antragstellers nicht abgeholfen und die Angelegenheit zur Klärung an die Obere Denkmalschutzbehörde - die Landesdirektion Dresden - abgegeben.
Die Landesdirektion hebt den ablehnenden Bescheid des Landratsamtes nun auf. Zwar soll ein Baudenkmal grundsätzlich am angestammten Ort in weitgehend originaler Substanz und Ansicht erhalten werden. Auf diesen Grundsatz hatte sich das Landratsamt bei seiner ablehnenden Entscheidung gestützt. Von dieser Regelung kann jedoch abgewichen werden, wenn die Erhaltung und eine wirtschaftliche Nutzung des Baudenkmals am ursprünglichen Standort nicht zu erwarten, dies an einem anderen Ort aber möglich ist.
In den vergangenen Jahren war es trotz entsprechender Bemühungen nicht gelungen, das Umgebindehaus zu verkaufen oder anderweitig vernünftig zu nutzen. Das Gebäude drohte deshalb zu verfallen und als Denkmal schließlich ganz zu verschwinden. Die Umsetzung ist ein geeigneter Weg, wenigstens die Bausubstanz - wenn auch an anderem Ort - zu erhalten.
Der Antragsteller wird mit der Genehmigung zum Abbau des Hauses verpflichtet, das Gebäude umfassend in Foto, Lageplan, Grundrissen und Schnitten zu dokumentieren. Die historisch wertvollen und wichtigen Bauteile sind im Zuge des Abbaus zu bergen, wetterfest einzulagern und beim anschließenden Neuaufbau möglichst wieder zu verwenden. Auch der Abbau selbst ist detailliert zu dokumentieren.
Der Abbau des Hauses darf zudem erst dann erfolgen, wenn der Antragsteller dem Landratsamt Görlitz die Genehmigung zur Wiedererrichtung des Gebäudes am geplanten Standort in Berlin vorgelegt hat.
Die Auflagen für die Umsetzung des Umgebindehauses hat die Landesdirektion Dresden nach Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege erteilt. Dem Landesamt hat der Antragsteller auch das dokumentarische Material zur Substanz und über den Abbau des Hauses zu übergeben.