Medieninformationen 2011 [LDD]
[15/2011 - 14.04.2011]
Landesdirektion Dresden ordnet die Stilllegung der Deponie in Grumbach an
Aufwändige Endkonturierung der Deponie soll innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden
Die Landesdirektion Dresden (LDD) hat gegenüber der Firma Amand Umwelttechnik Grumbach GmbH Co. KG (Amand) die Stilllegung der Deponie Grumbach verfügt. Mit der Anordnung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Deponie die Grenzen ihrer Verfüllkapazität erreicht hat. Die Stilllegungsanordnung regelt, in welcher zeitlichen Reihenfolge und auf welchem Wege die Deponie im Zuge des Abschlusses in ihren Endzustand gebracht wird.
Auf Grund der vor Ort gegebenen geologischen Verhältnisse bedarf die Deponie einer besonderen Endkontur. Damit soll ausgeschlossen werden, dass in einer am südlichen Rand der Deponie gelegenen Senke auf stauendem Untergrund Oberflächenwasser einen See bildet. Ein solches Gewässer am Fuß der Deponie würde die Zerstörung der Oberflächenabdichtung bewirken. Anschließend können mit dem Wasser Schadstoffe aus den abgelagerten Abfällen austreten.
Um das zu verhindern, wird auf der Kontur der am Südrand der Deponie zu erwartenden Wasseransammlung zunächst ein Damm errichtet. Auf diesem Widerlager wird die Basisabdichtung der Deponie nach oben geführt. Anschließend wird der Hohlraum zwischen dem Damm und der gegenwärtigen Deponiekante so verfüllt, dass ein dem Stand der Technik entsprechendes Dichtungssystem für die Oberfläche aufgebracht und an die herausgeführte Basisabdichtung angebunden werden kann. Es folgt schließlich die Rekultivierung der Deponieoberfläche.
Diese Arbeiten machen noch für etwa drei Jahre auf dem Deponiegelände weitere Einlagerungen erforderlich. Diesen liegt dann allerdings ein deutlich reduzierter Abfallartenkatalog zu Grunde. Für den Dammbau und die abschließende Konturierung des Deponiesüdrandes werden vorwiegend mineralische Bau- und Abbruchabfälle Verwendung finden.
Parallel zum Erlass ihrer Anordnung schließt die LDD mit Amand eine vertragliche Vereinbarung. Darin verpflichtet sich das Unternehmen, die beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht gegenwärtig noch anhängige Klage gegen den ablehnenden Planfeststellungsbeschluss der LDD zur Deponieerweiterung aus dem Jahr 2010 zurückzunehmen. Die ursprünglich beantragte Erweiterung der Deponie ist damit endgültig vom Tisch.
Hintergrund:
Amand übernahm 1993 im Wilsdruffer Ortsteil Grumbach einen zuvor von der Sächsischen Baustoffe GmbH betriebenen Tontagebau. Das durch den Abbau entstehende Restloch hat das Unternehmen durch den Betrieb einer Deponie zur Ablagerung von Abfällen der Deponieklasse II genutzt. Dabei handelt es sich überwiegend um mineralische Abfälle.
2006 reichte Amand beim damaligen Regierungspräsidium Dresden (heute Landesdirektion) einen Antrag auf Planfeststellung ein. Das Unternehmen beabsichtigte danach die Erweiterung der Deponie über bereits genehmigte Flächen hinaus. Gleichzeitig strebte Amand auch eine Neuklassifizierung der Deponie in Grumbach an.
Im März 2010 lehnte die LDD den Planfeststellungsantrag ab, weil nach den eingereichten Planungen das Sickerwasser aus der Deponie nicht – wie in der Deponieverordnung inzwischen zwingend vorgeschrieben – im freien Gefälle aus der Deponie abfließen sollte. Gegen diese Ablehnung erhob Amand im April 2010 Klage vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht.