Medieninformationen 2011 [LDD]
[14/2011 - 13.04.2011]
Wiederaufbauplan für Zittau in trockenen Tüchern
Landesdirektion Dresden bestätigt der Stadt Flutschäden in Höhe von fast 15 Millionen Euro
Die Landesdirektion Dresden reicht am 13. April 2011 den Wiederaufbauplan der Stadt Zittau aus. Es handelt sich dabei um den vom bestätigten Schadensvolumen her umfangreichsten Plan zur Beseitigung der vom Sommerhochwasser 2010 verursachten Schäden an kommunaler Infrastruktur in Sachsen. Der Zittauer Maßnahmeplan ist zugleich der letzte im Landkreis Görlitz.
Der Plan der Stadt Zittau umfasst insgesamt 83 bestätigte Einzelmaßnahmen mit einer anerkannten Gesamtschadenshöhe von 14,97 Mio. Euro. Die Maßnahmen dieses Wiederaufbauplanes fallen unter anderem in die Bereiche des Schulhausbaus, der Sportförderung, des Feuerwehrwesens, des Städtebaus, des Straßen- und Brückenbaus, des ÖPNV, des Hochwasserschutzes sowie der Siedlungswasserwirtschaft. Förderstellen für die bestätigten Maßnahmen sind der Landkreis Görlitz, der Kommunale Sozialverband, der Staatsbetrieb Sachsenforst, die Sächsische Aufbaubank und die Landesdirektion Dresden.
26 Schadensfälle mit einem bestätigten Schadensvolumen von 3.078.972,12 Euro konnten keiner Fachförderrichtlinie zugeordnet werden. In diesen Fällen ist es der Stadt Zittau möglich, ein zinsvergünstigtes Kommunaldarlehen der Sächsischen Aufbaubank in Anspruch zu nehmen.
Die größten Zittauer Einzelvorhaben sind die Wiederherstellung der Kläranlage Hirschfelde (anerkannte Schadenshöhe 2.544.200,00 Euro), die Sportanlage Weinau (anerkannte Schadenshöhe 821.137,00 Euro), der Tierpark im Weinaupark (anerkannte Schadenshöhe 1.596.266,00 Euro, jedoch ohne zugeordnete Fachförderrichtlinie), der Neubau des Feuerwehrhauses im Ortsteil Hirschfelde (Schadenshöhe 3.019.112,00 Euro), der Oder-Neiße-Radweg zwischen Zittau und Rosenthal (Schadenshöhe 644.000,00 Euro) sowie die Schmalspurbahn Zittau (Schadenshöhe 533.640,00 Euro).
Der Wiederaufbauplan schließt für die Kommunen die Phase der Erfassung und Prüfung von Hochwasserschäden durch die Landesdirektion ab und benennt zu jedem Schadensfall die anerkannte Schadenshöhe, die einschlägige Förderrichtlinie sowie die zuständige Förderstelle.
Mit dem Dokument erhalten Landkreise, Städte, Gemeinden und Zweckverbände die Bestätigung, dass von ihnen im Zusammenhang mit dem Hochwasser gemeldete Schäden an Straßen, Wegen, Brücken, Stützmauern, kommunalen Gebäuden oder Einrichtungen mit Flutfördermitteln behoben werden können. Die Kommunen und Zweckverbände können damit Förderanträge stellen. Die Regulierung der Schadensfälle erfolgt nach den Fachförderrichtlinien zu bevorzugten Förderkonditionen. Die Fördermittelanträge sind zunächst bei den Landkreisen (Frist: Ende Mai bis Mitte Juni 2011) und von dort dann bei den jeweiligen Förderstellen (Frist: 30. Juni 2011) einzureichen.
Die fachliche Prüfung der eingereichten Schadensanmeldungen zu den Sommerhochwassern 2010 – beteiligt sind die Fachreferate der Landesdirektion, die Bewilligungsstellen und die Ingenieurkammer Sachsen - steht insgesamt kurz vor dem Abschluss. Die Sommerhochwasser 2010 im Direktionsbezirk Dresden werden sich in 141 Wiederaufbauplänen niederschlagen. Davon gehen 118 an flutbetroffene Städte und Gemeinden, 18 an kommunale Zweckverbände sowie je einer an die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und die Landeshauptstadt Dresden.
Zu den letzten beiden noch offenen Wiederaufbauplänen im Direktionsbezirk haben die betreffenden Gemeinden um längere Stellungnahmefristen gebeten. Sobald die gemeindlichen Stellungnahmen bei der Landesdirektion Dresden vorliegen, werden diese geprüft. Danach wird auch über diese Wiederaufbaupläne zügig entschieden.