Medieninformationen 2011 [LDD]
[01/2011 - 06.01.2011]
Schwere Unfälle mahnen zur Vorsicht
Landesdirektion Dresden gibt erneut Hinweise für das Betreten und Beräumen verschneiter Dächer
Zwei schwere Arbeitsunfälle im Raum Chemnitz in den zurückliegenden Tagen veranlassen die Abteilung Arbeitsschutz in der Landesdirektion Dresden, nochmals nachdrücklich auf die unabdingbaren Sicherungsmaßnahmen beim Betreten von Dächern und insbesondere beim Beräumen schneebedeckter Dächer hinzuweisen.
Bereits am 31.12.2010 brach ein Schneeräumer durch das Plexiglas eines Oberlichtes in der Chemnitzer Hartmann-Halle, stürzte 11 Meter in die Tiefe und schlug auf Betonboden auf. Der Verunfallte liegt bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Koma.
Am gestrigen Nachmittag ereignete sich ein weiterer Absturz, diesmal in Lichtenau. In diesem Falle war eine Dachdeckerfirma damit beschäftigt, eine bei vorherigem Schneeräumen beschädigte Lichtplatte aus Plexiglas im Dach einer Fabrikhalle auszutauschen. Fehlende Sicherungsmaßnahmen eines Beschäftigten führten dazu, dass dieser durch das Plexiglas brach, auf den Hallenboden stürzte und sich vermutlich mehrere Frakturen zuzog.
Die Wettervorhersagen gehen für die nächsten Tage in Sachsen von einer Tauperiode aus, schließen aber in höheren Lagen auch weitere Schneefälle nicht gänzlich aus. In beiden Fällen kann mit zusätzlichen Schneelasten auf Dächern gerechnet werden. Gebäudeeigentümer und -nutzer oder von ihnen beauftragte Hausmeisterdienste werden deshalb weiter damit beschäftigt sein, Dachflächen, insbesondere Flachdächer, zur Vermeidung von Überlastungen, Einbrüchen oder gar Einstürzen vorsorglich von Schnee zu beräumen.
Die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Dresden weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Nutzer und Eigentümer der Gebäude oder auch deren Beauftragte vor dem Betreten der Dächer geeignete Maßnahmen zu ergreifen haben, um Abstürze zu vermeiden.
Gefahr droht vor allem dort, wo Lichtkuppeln und –bänder auf den Dächern durch aufliegenden Schnee nicht mehr zu sehen sind. Auch beim Schieben bzw. Abkippen von Schnee über die Dachränder besteht die akute Gefahr, dass Personen in die Tiefe stürzen.
Vorrangig sollten sich Schneeräumer auf Dächern durch einen Anseilschutz (Sicherheitsgurt) vor einem Absturz sichern; Voraussetzung sind geeignete Anschlagpunkte. Zudem ist die Umwehrung eventuell vorhandener Lichtkuppeln oder Lichtbänder mit leichten, transportablen Gerüstteilen sinnvoll. Um Unfälle zu vermeiden ist es außerdem notwendig, Flächen unterhalb der Ränder zu räumender Dächer während der Beräumung sicher abzusperren.
Viele Einrichtungen auf dem Dach (z.B. Lüftung, Abgaseinrichtungen und Photovoltaikanlagen) machen es auch außerhalb der Schneesaison erforderlich, Dachflächen zu betreten. Anzuraten ist deshalb natürlich immer, bereits in der Bauphase Vorkehrungen für spätere Arbeiten auf dem Dach zu treffen. Hierzu zählen z.B. das Anbringen von sogenannten Sekuranten (feste Anschlagpunkte für die Seilsicherung) oder das Festlegen und Markieren von Verkehrswegen auf dem Dach. Mit diesen präventiven Maßnahmen ist dann auch eine gefahrlose Schneeberäumung leichter zu bewerkstelligen