Medieninformationen 2010 [LDD]
[84/2010 - 16.12.2010]
Landesdirektion Dresden schließt die Erfassung von Infrastrukturschäden nach Sommerhochwasser 2010 ab
Die Landesdirektion Dresden hat die Aufnahme von Schäden an der kommunalen Infrastruktur in Folge der August- und Septemberhochwasser 2010 im Direktionsbezirk Dresden abgeschlossen. Insgesamt wurden aus den vier Landkreisen des Bezirkes sowie aus der Landeshauptstadt Dresden 2147 Einzelschäden mit einer Gesamtschadenssumme von fast 252 Mio. Euro gemeldet.
Von diesen gemeldeten Schäden hat die Landesdirektion bislang 1586 in unveränderter Höhe für einen regulären Schadensausgleich aus den einschlägigen Förderrichtlinien anerkennen können. Der damit erfasste Schaden liegt bei knapp 132 Mio. Euro. Eine Reihe von Schäden kann teilweise oder auch vollständig aus Versicherungsleistungen oder durch Spendenmittel wieder behoben werden. In diesen Fällen müssen Fördermittel nur ergänzend oder auch gar nicht eingesetzt werden.
Die Überprüfungen der Schadensmeldungen haben in 167 Fällen zur Ablehnung der Schadensregulierung aus Flutfördermitteln geführt. In der Regel war dabei nach gutachterlichem Urteil die Kausalität zwischen Hochwasserereignis und Schadensfall nicht belegt. In 321 Fällen hat die Schadensprüfung durch die Gutachter zur Reduzierung der Schadenssumme um insgesamt etwas mehr als 45 Mio. Euro geführt. Auch der umgekehrte Fall ist allerdings eingetreten: In 63 Fällen haben die Gutachter die zu regulierenden Schadenssummen um insgesamt etwas mehr als 1,2 Mio. Euro heraufgesetzt.
Die meisten der gemeldeten Schäden an der kommunalen Infrastruktur betreffen mit 898 Fällen den kommunalen Straßenbau, gefolgt von 531 gemeldeten Schäden im Bereich des Gewässerbaus und des Hochwasserschutzes sowie 193 Schadensfällen im Bereich der Wasserver- und der Abwasserentsorgung.
Die offizielle Anerkennung von Schadensfall und Schadenssumme erfolgt in Form von Wiederaufbauplänen, von denen die Landesdirektion Dresden bislang 24 an Landkreise, Städte, Gemeinden und Zweckverbände im Direktionsbezirk verteilen konnte. Weitere 30 Pläne werden voraussichtlich noch in diesem Jahr übergeben. Insgesamt sind für den Direktionsbezirk Dresden 143 Wiederaufbaupläne zu erwarten. Mit ihrem Wiederaufbauplan können Kommunen und Zweckverbände Förderanträge zu bevorzugten Bedingungen stellen. Die Regulierung der Schadensfälle erfolgt nach den Fachförderrichtlinien und durch die dafür jeweils zuständigen Förderstellen.