Medieninformationen 2026
[013/2026 - 29.01.2026]
Fairer Wettbewerb und respektvolle Streitkultur: Vergabekammer zieht Jahresbilanz für 2025
Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zieht eine Jahresbilanz für 2025. Bis zum Jahresende gingen 49 Vergabenachprüfungsverfahren ein. Damit verzeichnet die Vergabekammer einen Anstieg von mehr als 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2024.
Zu den herausragenden Verfahren im Jahr 2025 zählten unter anderem die Vergabe für den Betrieb von Carsharing-Angeboten an Mobilitätsstationen der Leipziger Verkehrsbetriebe. Hinzu kam ein Mietgesuch der Stadt Chemnitz zur Anmietung neuer Verwaltungsräume. Ein weiteres Nachprüfungsverfahren betraf die Vergabe von Bauleistungen durch eine Dresdner Wohnungsbaugesellschaft. Diese erfolgte auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen 2.0.
Für ihre Tätigkeit erhebt die Vergabekammer Gebühren zugunsten der Landesjustizkasse. Diese beliefen sich im Durchschnitt der vergangenen Jahre auf rund 80.000 Euro jährlich.
„Als unabhängige Nachprüfungsbehörde ist es Aufgabe der Vergabekammer, die Rechtmäßigkeit der Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte zu kontrollieren und so transparente sowie diskriminierungsfreie Wettbewerbe zu gewährleisten“, betont Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen.
„Seit genau 20 Jahren leite ich die Vergabekammer. Dabei war es mir stets ein Anliegen, durch zügige Nachprüfungsverfahren dazu beizutragen, dass öffentliche Mittel effizient und gerecht eingesetzt werden und die Verhandlungen von einer respektvollen Streitkultur geprägt sind“, ergänzt Wiltrud Kadenbach, Vorsitzende der Vergabekammer.
Hintergrund
Die 1. Vergabekammer der Freistaates Sachsen ist der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen zugeordnet. Sie ist zuständig für die Nachprüfung von Vergaben öffentlicher Auftraggeber im Freistaat Sachsen oberhalb der sogenannten Schwellenwerte. Eine Nachprüfung erfolgt auf Antrag.
Die Vergabekammer entscheidet im Regelfall in der Besetzung mit der Vorsitzenden und zwei Beisitzern, darunter ein ehrenamtlicher Beisitzer, nach einer mündlichen Verhandlung durch Beschluss. Sie ist kein Gericht, arbeitet jedoch in einem formalisierten, gerichtsähnlichen Verfahren. Die Entscheidungen der Vergabekammer sind bindend und können durch den Vergabesenat des Oberlandesgerichtes Dresden überprüft werden.
Zu den herausragenden Verfahren im Jahr 2025 zählten unter anderem die Vergabe für den Betrieb von Carsharing-Angeboten an Mobilitätsstationen der Leipziger Verkehrsbetriebe. Hinzu kam ein Mietgesuch der Stadt Chemnitz zur Anmietung neuer Verwaltungsräume. Ein weiteres Nachprüfungsverfahren betraf die Vergabe von Bauleistungen durch eine Dresdner Wohnungsbaugesellschaft. Diese erfolgte auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung für serielles und modulares Bauen 2.0.
Für ihre Tätigkeit erhebt die Vergabekammer Gebühren zugunsten der Landesjustizkasse. Diese beliefen sich im Durchschnitt der vergangenen Jahre auf rund 80.000 Euro jährlich.
„Als unabhängige Nachprüfungsbehörde ist es Aufgabe der Vergabekammer, die Rechtmäßigkeit der Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte zu kontrollieren und so transparente sowie diskriminierungsfreie Wettbewerbe zu gewährleisten“, betont Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen.
„Seit genau 20 Jahren leite ich die Vergabekammer. Dabei war es mir stets ein Anliegen, durch zügige Nachprüfungsverfahren dazu beizutragen, dass öffentliche Mittel effizient und gerecht eingesetzt werden und die Verhandlungen von einer respektvollen Streitkultur geprägt sind“, ergänzt Wiltrud Kadenbach, Vorsitzende der Vergabekammer.
Hintergrund
Die 1. Vergabekammer der Freistaates Sachsen ist der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen zugeordnet. Sie ist zuständig für die Nachprüfung von Vergaben öffentlicher Auftraggeber im Freistaat Sachsen oberhalb der sogenannten Schwellenwerte. Eine Nachprüfung erfolgt auf Antrag.
Die Vergabekammer entscheidet im Regelfall in der Besetzung mit der Vorsitzenden und zwei Beisitzern, darunter ein ehrenamtlicher Beisitzer, nach einer mündlichen Verhandlung durch Beschluss. Sie ist kein Gericht, arbeitet jedoch in einem formalisierten, gerichtsähnlichen Verfahren. Die Entscheidungen der Vergabekammer sind bindend und können durch den Vergabesenat des Oberlandesgerichtes Dresden überprüft werden.