Medieninformationen 2025
[063/2025 - 23.10.2025]
Freiwillige Ausreisen gestiegen: Quartalsbilanz Abschiebungen für Juli bis September 2025
Die Zahl der freiwilligen Ausreisen hat in Sachsen erneut zugenommen. Insgesamt hat die Landesdirektion Sachsen 372 Personen für das dritte Quartal 2025 erfasst. Das sind 132 Personen mehr im Vergleich zum dritten Quartal des Vorjahres (2024). Dazu gehören staatlich geförderte als auch bekannte selbstfinanzierte Ausreisen. Die meisten Rückkehrer waren syrische Staatsangehörige, gefolgt von türkischen, venezolanischen, russischen und georgischen Staatsbürgern.
Die Abschiebungen aus Sachsen lagen im dritten Quartal 2025 bei 201 Personen. Davon erfolgten 171 Rückführungen durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) als zentral für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber zuständige Behörde. Hauptzielländer dieser Rückführungen waren Georgien, Pakistan, Türkei, Indien und Irak. Bei 57 Personen der durch die LDS Rückgeführten handelte es sich um Straftäter. Weitere 30 Rückführungen (Ausreisepflichtige ohne Asylbezug) erfolgten durch die unteren Ausländerbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte). Hauptzielländer dieser Rückführungen waren Polen, Tschechische Republik, Albanien, Lettland, Rumänien und die Slowakei. Im Vergleich zum 3. Quartal des Vorjahres (2024) ist die Anzahl der Abschiebungen leicht gefallen (minus 40).
Damit wurden von Januar bis September 2025 bislang 707 ausreisepflichtige Ausländer aus Sachsen abgeschoben. Hinzu kommen in dieser Zeit insgesamt 1.292 freiwillige Ausreisen. Im Vergleichszeitraum 2024 konnten 745 Rückführungen und 726 freiwillige Ausreisen durchgeführt werden.
Die LDS ist obere Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen (Aufgaben - Abteilung 6 | Asyl und Ausländerrecht). Die Rückführungszahlen werden vierteljährlich nach dem 15. des Folgemonats als Medieninformation veröffentlicht.
Die Abschiebungen aus Sachsen lagen im dritten Quartal 2025 bei 201 Personen. Davon erfolgten 171 Rückführungen durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) als zentral für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber zuständige Behörde. Hauptzielländer dieser Rückführungen waren Georgien, Pakistan, Türkei, Indien und Irak. Bei 57 Personen der durch die LDS Rückgeführten handelte es sich um Straftäter. Weitere 30 Rückführungen (Ausreisepflichtige ohne Asylbezug) erfolgten durch die unteren Ausländerbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte). Hauptzielländer dieser Rückführungen waren Polen, Tschechische Republik, Albanien, Lettland, Rumänien und die Slowakei. Im Vergleich zum 3. Quartal des Vorjahres (2024) ist die Anzahl der Abschiebungen leicht gefallen (minus 40).
Damit wurden von Januar bis September 2025 bislang 707 ausreisepflichtige Ausländer aus Sachsen abgeschoben. Hinzu kommen in dieser Zeit insgesamt 1.292 freiwillige Ausreisen. Im Vergleichszeitraum 2024 konnten 745 Rückführungen und 726 freiwillige Ausreisen durchgeführt werden.
Die LDS ist obere Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen (Aufgaben - Abteilung 6 | Asyl und Ausländerrecht). Die Rückführungszahlen werden vierteljährlich nach dem 15. des Folgemonats als Medieninformation veröffentlicht.