Öffentliche Zustellung
[13.06.2025]
Diese Webseite wurde von der Landesdirektion Sachsen als eine Stelle zur öffentlichen Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung im Sinne des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) allgemein bestimmt.
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Kazarina Yevgeniya
Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i.V.m. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) sowie nach § 10 Abs. 2 VwZG
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Landesdirektion Sachsen
Betreff:
Vollzug des Waffengesetzes (WaffG) und der All-
gemeine-Waffenengesetz-Verordnung (AWaffV)
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
5. Mai 2025, Gz. 24-2144/31/11
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Kazarina Yevgeniya
Peskova 517
40331 USTI NAD LABEM
TSCHECHISCHE REPUBLIK
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 233 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
eingesehen werden.
Betreff:
Vollzug des Waffengesetzes (WaffG) und der All-
gemeine-Waffenengesetz-Verordnung (AWaffV)
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
5. Mai 2025, Gz. 24-2144/31/11
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Kazarina Yevgeniya
Peskova 517
40331 USTI NAD LABEM
TSCHECHISCHE REPUBLIK
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 233 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
eingesehen werden.