Medieninformationen 2024
[036/2024 - 16.09.2024]
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle abgeschlossen
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den Antrag der Flughafen Leipzig/Halle GmbH auf den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle genehmigt. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung und Umgestaltung des Vorfelds 4 im Südosten der bestehenden Flughafenanlage.
Details des Ausbauvorhabens
Das Vorfeld 4 umfasst aktuell rund 58 Hektar. Im Rahmen des Projekts soll dieser Vorfeldbereich um 39 Hektar innerhalb des Flughafenareals erweitert werden, um bestehende Engpässe zu beseitigen und die Abfertigungskapazitäten an das prognostizierte Sendungsaufkommen bis 2032 anzupassen. Geplant sind neue Enteisungspositionen, eine Schneedeponie und moderne Entwässerungsanlagen. In der Nähe der Frachtterminals sollen weitere Standplätze für Flugzeuge entstehen. Darüber hinaus werden über neue Rollwege Anschlüsse an das bestehende Start- und Landebahnsystem sowie Hochbauflächen geschaffen. Das Vorhaben umfasst zudem temporär genutzte Flächen für Baustelleneinrichtungen und Bodenlagerungen.
Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses
Der Planfeststellungsbeschluss enthält mehrere Auflagen, die im Rahmen des Ausbaus erfüllt werden müssen. Unter anderem sind Grundstücke, die besonders lärmbetroffen sind, auf Wunsch der Eigentümer von der Flughafen Leipzig/Halle GmbH zu übernehmen. Für die Bodenstromversorgung der Flugzeuge auf dem erweiterten Vorfeld sind geräuscharme Aggregate zu verwenden. Darüber hinaus muss die Niederschlagsentwässerung verbessert und die Gewässerverträglichkeit der Ableitung in den Kalten Born sichergestellt werden. Hochwassergefahren für die Ortslage Schkeuditz werden dadurch gemindert. Zudem müssen Eingriffe in Natur- und Landschaft ausgeglichen werden – dazu zählen beispielsweise Schutzmaßnahmen für Zauneidechsen und Kiebitze.
Lärmschutzmaßnahmen nach Fluglärmschutzgesetz
Über den Planfeststellungsbeschluss hinaus ist der Anspruch auf bauliche Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster) sowie auf Entschädigungen für Beeinträchtigungen im Außenwohnbereich in besonders betroffenen Gebieten um Flughäfen im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm geregelt. Es legt fest, dass Flughafenbetreiber die Kosten für Schallschutz übernehmen müssen.
Öffentliche Beteiligung und Einwendungen
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden über 8.000 Einwendungen und Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Trägern öffentlicher Belange durch die LDS geprüft und bewertet. Die Einwendungen betrafen insbesondere Bedenken hinsichtlich des Lärmschutzes, der Auswirkungen auf den globalen Klimaschutz sowie der Notwendigkeit des Ausbaus.
Öffentliche Bekanntmachung
Der Planfeststellungsbeschluss wird zusammen mit allen zugehörigen Plänen und Unterlagen öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird in allen 20 Städten und Gemeinden des Auslegungsgebietes rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Darüber hinaus werden die Bekanntmachung, der Planfeststellungsbeschluss sowie die zugehörigen Unterlagen auf dem Bekanntmachungsportal der LDS und im UVP-Portal des Bundes (www.uvp-portal.de) zur Verfügung gestellt.
Hintergrund zum Ablauf des Verfahrens
• Antragsstellung: Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH beantragte am 12. August 2020 bei der LDS die Genehmigung für die Erweiterung am Verkehrsflughafen Leipzig/Halle.
• Erste Auslegung: 16. November 2020 bis 15. Dezember 2020 in 17 Städten und Gemeinden in Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Internet. Einwendungen waren bis 15. Februar 2021 möglich.
• Zweite Auslegung: Im Sommer 2021 erfolgte eine erneute öffentliche Auslegung vom 28. Juni 2021 bis 27. Juli 2021, ebenfalls in 17 Städten und Gemeinden sowie im Internet. Einwendungen konnten bis 27. August 2021 erhoben werden.
• Online-Konsultation: Aufgrund der Pandemie fand vom 21. März 2022 bis 20. Mai 2022 eine Online-Konsultation statt, in der schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden konnten. Die Planunterlagen waren im Internet und an öffentlich zugänglichen Orten einsehbar.
• Tektur: Am 4. Mai 2023 wurde der ursprüngliche Antrag durch die Antragstellerin geändert (Tektur).
• Dritte Auslegung: Die abschließende Auslegung erfolgte vom 5. Juni 2023 bis 4. Juli 2023 in 20 Städten und Gemeinden sowie im Internet. Einwendungen konnten bis einschließlich 4. September 2023 eingereicht werden.
• Kontinuierliche Beteiligung: Parallel dazu beteiligte die LDS rund 60 anerkannte Vereinigungen, Fachbehörden sowie die Städte und Gemeinden im Auslegungsgebiet.
Details des Ausbauvorhabens
Das Vorfeld 4 umfasst aktuell rund 58 Hektar. Im Rahmen des Projekts soll dieser Vorfeldbereich um 39 Hektar innerhalb des Flughafenareals erweitert werden, um bestehende Engpässe zu beseitigen und die Abfertigungskapazitäten an das prognostizierte Sendungsaufkommen bis 2032 anzupassen. Geplant sind neue Enteisungspositionen, eine Schneedeponie und moderne Entwässerungsanlagen. In der Nähe der Frachtterminals sollen weitere Standplätze für Flugzeuge entstehen. Darüber hinaus werden über neue Rollwege Anschlüsse an das bestehende Start- und Landebahnsystem sowie Hochbauflächen geschaffen. Das Vorhaben umfasst zudem temporär genutzte Flächen für Baustelleneinrichtungen und Bodenlagerungen.
Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses
Der Planfeststellungsbeschluss enthält mehrere Auflagen, die im Rahmen des Ausbaus erfüllt werden müssen. Unter anderem sind Grundstücke, die besonders lärmbetroffen sind, auf Wunsch der Eigentümer von der Flughafen Leipzig/Halle GmbH zu übernehmen. Für die Bodenstromversorgung der Flugzeuge auf dem erweiterten Vorfeld sind geräuscharme Aggregate zu verwenden. Darüber hinaus muss die Niederschlagsentwässerung verbessert und die Gewässerverträglichkeit der Ableitung in den Kalten Born sichergestellt werden. Hochwassergefahren für die Ortslage Schkeuditz werden dadurch gemindert. Zudem müssen Eingriffe in Natur- und Landschaft ausgeglichen werden – dazu zählen beispielsweise Schutzmaßnahmen für Zauneidechsen und Kiebitze.
Lärmschutzmaßnahmen nach Fluglärmschutzgesetz
Über den Planfeststellungsbeschluss hinaus ist der Anspruch auf bauliche Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster) sowie auf Entschädigungen für Beeinträchtigungen im Außenwohnbereich in besonders betroffenen Gebieten um Flughäfen im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm geregelt. Es legt fest, dass Flughafenbetreiber die Kosten für Schallschutz übernehmen müssen.
Öffentliche Beteiligung und Einwendungen
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden über 8.000 Einwendungen und Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Trägern öffentlicher Belange durch die LDS geprüft und bewertet. Die Einwendungen betrafen insbesondere Bedenken hinsichtlich des Lärmschutzes, der Auswirkungen auf den globalen Klimaschutz sowie der Notwendigkeit des Ausbaus.
Öffentliche Bekanntmachung
Der Planfeststellungsbeschluss wird zusammen mit allen zugehörigen Plänen und Unterlagen öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird in allen 20 Städten und Gemeinden des Auslegungsgebietes rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Darüber hinaus werden die Bekanntmachung, der Planfeststellungsbeschluss sowie die zugehörigen Unterlagen auf dem Bekanntmachungsportal der LDS und im UVP-Portal des Bundes (www.uvp-portal.de) zur Verfügung gestellt.
Hintergrund zum Ablauf des Verfahrens
• Antragsstellung: Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH beantragte am 12. August 2020 bei der LDS die Genehmigung für die Erweiterung am Verkehrsflughafen Leipzig/Halle.
• Erste Auslegung: 16. November 2020 bis 15. Dezember 2020 in 17 Städten und Gemeinden in Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Internet. Einwendungen waren bis 15. Februar 2021 möglich.
• Zweite Auslegung: Im Sommer 2021 erfolgte eine erneute öffentliche Auslegung vom 28. Juni 2021 bis 27. Juli 2021, ebenfalls in 17 Städten und Gemeinden sowie im Internet. Einwendungen konnten bis 27. August 2021 erhoben werden.
• Online-Konsultation: Aufgrund der Pandemie fand vom 21. März 2022 bis 20. Mai 2022 eine Online-Konsultation statt, in der schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden konnten. Die Planunterlagen waren im Internet und an öffentlich zugänglichen Orten einsehbar.
• Tektur: Am 4. Mai 2023 wurde der ursprüngliche Antrag durch die Antragstellerin geändert (Tektur).
• Dritte Auslegung: Die abschließende Auslegung erfolgte vom 5. Juni 2023 bis 4. Juli 2023 in 20 Städten und Gemeinden sowie im Internet. Einwendungen konnten bis einschließlich 4. September 2023 eingereicht werden.
• Kontinuierliche Beteiligung: Parallel dazu beteiligte die LDS rund 60 anerkannte Vereinigungen, Fachbehörden sowie die Städte und Gemeinden im Auslegungsgebiet.