Öffentliche Zustellung
[05.09.2024]
Diese Webseite wurde von der Landesdirektion Sachsen als eine Stelle zur öffentlichen Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung im Sinne des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) allgemein bestimmt.
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Sher Mohammadi
Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i.V.m. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) sowie nach § 10 Abs. 2 VwZG
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Landesdirektion Sachsen
Betreff:
Ausländerrecht; Vollzug des Aufenthaltsgesetzes
Widerspruchsverfahren des Herrn Sher Mohammadi, geb. am
1. Mai 2003, afghanischer Staatsangehöriger, wegen Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 2 AufenthG
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
11. Juni 2024, DD62-0537/1181/438
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Sher Mohammadi
JVA Dresden
Hammerweg 30
01127 Dresden
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 2057 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
eingesehen werden.
Betreff:
Ausländerrecht; Vollzug des Aufenthaltsgesetzes
Widerspruchsverfahren des Herrn Sher Mohammadi, geb. am
1. Mai 2003, afghanischer Staatsangehöriger, wegen Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 2 AufenthG
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
11. Juni 2024, DD62-0537/1181/438
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Sher Mohammadi
JVA Dresden
Hammerweg 30
01127 Dresden
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 2057 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
eingesehen werden.