Medieninformationen 2024
[027/2024 - 02.07.2024]
Dresdner Keppbach wird für den Hochwasserfall gerüstet
Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines naturnahen Geschieberückhalts im Keppbach, einem Nebenfluss der Elbe im Osten von Dresden, erteilt. Der Geschiebefang soll den Keppbach und die Ortslage Hosterwitz vor Hochwasserschäden schützen.
Im Hochwasserfall führt der Keppbach viel Geröll und Treibgut mit sich, das an Durchlässen oder in bebauten Bereichen hängen bleiben kann. Der Bach staut sich dann auf und tritt über die Ufer. Dadurch ist in der Vergangenheit schon erheblicher Schaden entstanden. Der nun genehmigte Geschieberückhalt wird den Hochwasserschutz im Keppbachgrund und für die Anwohner in Hosterwitz wesentlich verbessern.
Der Geschiebefang wird unmittelbar oberhalb der bebauten Ortslage Hosterwitz angelegt. Dort befindet sich rechtsseitig des Keppbaches eine Streuobstwiese, linksseitig der Wanderweg „Keppgrund“. Der Geschieberückhalt wird durch eine geometrische Sperre aus quer zur Fließrichtung angeordneten Störstein-Barrieren realisiert. Dazu wird der Bachlauf auf einer Länge von rund 25 Metern in Richtung der Streuobstwiese verschwenkt und auf einer Länge von etwas mehr als sechs Metern eine raue Rampe errichtet. Unterhalb der Rampe wird das Gewässer birnenförmig auf etwa 10 Meter Breite aufgeweitet. Das vorhandene Gewässergefälle kann weitestgehend beibehalten werden. Die Höhendifferenz zum Wanderweg ist ausreichend, um auch bei starken Hochwasserereignissen eine Überflutung auszuschließen. Für die Wartung und Beräumung des Geschiebefanges wird eine zwei Meter breite Zufahrt angelegt.
Da der Baubereich in einem Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet liegt sowie an ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet angrenzt, sieht der Planfeststellungsbeschluss verschiedene Ersatz- und Vermeidungsmaßnahmen vor, um Auswirkungen auf die Schutzgebiete zu minimieren und auszugleichen. Dazu gehört die Offenlegung und naturnahe Gestaltung eines Abschnitts des Weißiger Keppbachs bei Cunnersdorf. Dadurch soll die dortige Gewässerdurchgängigkeit und Vernetzung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen verbessert werden.
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in Kürze in der Stadtverwaltung Dresden für zwei Wochen ausgelegt und auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen veröffentlicht. Ort und Zeit der Auslegung werden durch die Landeshauptstadt Dresden bekannt gegeben.
Anlage: Übersichtskarte
Im Hochwasserfall führt der Keppbach viel Geröll und Treibgut mit sich, das an Durchlässen oder in bebauten Bereichen hängen bleiben kann. Der Bach staut sich dann auf und tritt über die Ufer. Dadurch ist in der Vergangenheit schon erheblicher Schaden entstanden. Der nun genehmigte Geschieberückhalt wird den Hochwasserschutz im Keppbachgrund und für die Anwohner in Hosterwitz wesentlich verbessern.
Der Geschiebefang wird unmittelbar oberhalb der bebauten Ortslage Hosterwitz angelegt. Dort befindet sich rechtsseitig des Keppbaches eine Streuobstwiese, linksseitig der Wanderweg „Keppgrund“. Der Geschieberückhalt wird durch eine geometrische Sperre aus quer zur Fließrichtung angeordneten Störstein-Barrieren realisiert. Dazu wird der Bachlauf auf einer Länge von rund 25 Metern in Richtung der Streuobstwiese verschwenkt und auf einer Länge von etwas mehr als sechs Metern eine raue Rampe errichtet. Unterhalb der Rampe wird das Gewässer birnenförmig auf etwa 10 Meter Breite aufgeweitet. Das vorhandene Gewässergefälle kann weitestgehend beibehalten werden. Die Höhendifferenz zum Wanderweg ist ausreichend, um auch bei starken Hochwasserereignissen eine Überflutung auszuschließen. Für die Wartung und Beräumung des Geschiebefanges wird eine zwei Meter breite Zufahrt angelegt.
Da der Baubereich in einem Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet liegt sowie an ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet angrenzt, sieht der Planfeststellungsbeschluss verschiedene Ersatz- und Vermeidungsmaßnahmen vor, um Auswirkungen auf die Schutzgebiete zu minimieren und auszugleichen. Dazu gehört die Offenlegung und naturnahe Gestaltung eines Abschnitts des Weißiger Keppbachs bei Cunnersdorf. Dadurch soll die dortige Gewässerdurchgängigkeit und Vernetzung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen verbessert werden.
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in Kürze in der Stadtverwaltung Dresden für zwei Wochen ausgelegt und auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen veröffentlicht. Ort und Zeit der Auslegung werden durch die Landeshauptstadt Dresden bekannt gegeben.
Anlage: Übersichtskarte