Medieninformationen 2024
[017/2024 - 07.05.2024]
Zukunftssichere Trinkwasserversorgung im Lausitzer Revier: Freistaat schafft Rahmenbedingungen für länderübergreifenden Fernwasserverbund
Gemeinsame Medieninformation der Landesdirektion Sachsen und des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Königsbrück, 07. Mai 2024 - Die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, Regina Kraushaar, hat heute die Zulassung auf Fernwasserversorgung an die sächsischen Wasserversorger im Lausitzer Revier übergeben.
„Die Menschen, aber auch die Unternehmen in der Lausitz benötigen mehr denn je eine zukunftssichere, bergbauunabhängige Wasserversorgung. Das vorhandene Verbundsystem kann das nicht leisten. Insofern markiert die heute erteilte Zulassung auf Fernwasserversorgung durch mein Haus einen echten Meilenstein für die Strukturentwicklung: Die Zukunft heißt Fernwasserverbundnetz mit Wasser aus der Region für die Region“, betont Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, die Bedeutung der Zulassung. „Ich finde es einzigartig, wie sich die regionalen Wasserversorger dieser länderübergreifenden Herausforderung gemeinsam stellen und damit echten Innovationen im Strukturwandel den Weg bereiten. Und ich danke den Kolleginnen und Kollegen meines Hauses: Durch ihre engagierte und fachlich kompetente Projektarbeit ist es gelungen, die Region bei der Planung und Realisierung dieses Multiprojektes wirksam zu unterstützen. Strukturwandel in der Lausitz – besser kann er nicht ins Werk gesetzt werden“.
Umweltminister Wolfram Günther betont: „Der Braunkohleabbau hat den Wasserhaushalt in der Lausitz extrem gestört. Hinzu kommt die Klimakrise mit den Dürren der letzten Jahre. Gleichzeitig ist Wasser Lebensgrundlage für Mensch und Natur und ein knallharter Standortfaktor. Wirtschaft braucht Wasser. Von einer sicheren Wasserversorgung hängt auch das Gelingen des Strukturwandels in der Lausitz ab. All das stellt die Versorger in der Lausitz vor riesige Herausforderungen. Hier braucht es viele Ansätze. Einer davon ist, bei der Wasserversorgung nicht nur auf ortsnahe Wasserdargebote zurückzugreifen, sondern auch eine Fernwasserversorgung zu ermöglichen. Das stärkt die Wasserversorgung in der Region langfristig und trägt zu ihrer Krisenfestigkeit bei.“
Das Zustimmungsverfahren zur Wasserversorgung aus ortsfernen Wasservorkommen (Fernwasser) ist eine Besonderheit des Sächsischen Wassergesetzes. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt grundsätzlich fest, dass der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist. Für die Deckung des Wasserbedarfs aus ortsfernen Wasservorkommen ist laut sächsischem Wassergesetz eine umfassende Prüfung und Zustimmung vorgeschrieben, die durch die Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde erfolgt.
Um den Folgen des Kohleausstiegs und des Klimawandels zu begegnen, haben sich im Dezember 2021 Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung in der Lausitz zur kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Trinkwasserverbund Lausitzer Revier“ ARGE zusammengeschlossen. Dieser ARGE gehören heute die drei sächsischen Wasserversorger ewag kamenz Energie und Wasserversorgung AG (ewag), Kommunale Versorgungsgesellschaft Lausitz mbH Weißwasser (KVL) und die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH (VBH) sowie die zwei brandenburgischen Wasserversorger Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband (SWAZ) und Wasserverband Lausitz (WAL) an.
Mitte 2022 stellten die sächsischen Mitglieder der ARGE als Träger der öffentlichen Wasserversorgung bei der Landesdirektion Sachsen den Antrag auf Zustimmung zur Deckung des Wasserbedarfs aus ortsfernen Wasservorkommen. Um ihre Unterstützung des Verfahrens zu dokumentieren, wurde der Antrag von den brandenburgischen ARGE-Mitglieder ebenfalls unterschrieben.
Im gemeinsamen Versorgungsgebiet der ARGE werden rund 250.000 Einwohner auf einer Fläche von 3.200 km² mit Trinkwasser versorgt. Mit der Realisierung aller geplanten Maßnahmen zum Ausbau des Fernwasserverbundnetzes wird neben deren Versorgung gewährleistet, dass auch für weitere industrielle und gewerbliche Neuansiedlungen mit hohem Wasserbedarf die Versorgung sichergestellt werden kann.
Anlage: Übersichtskarte Versorgungsgebiet ARGE
„Die Menschen, aber auch die Unternehmen in der Lausitz benötigen mehr denn je eine zukunftssichere, bergbauunabhängige Wasserversorgung. Das vorhandene Verbundsystem kann das nicht leisten. Insofern markiert die heute erteilte Zulassung auf Fernwasserversorgung durch mein Haus einen echten Meilenstein für die Strukturentwicklung: Die Zukunft heißt Fernwasserverbundnetz mit Wasser aus der Region für die Region“, betont Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, die Bedeutung der Zulassung. „Ich finde es einzigartig, wie sich die regionalen Wasserversorger dieser länderübergreifenden Herausforderung gemeinsam stellen und damit echten Innovationen im Strukturwandel den Weg bereiten. Und ich danke den Kolleginnen und Kollegen meines Hauses: Durch ihre engagierte und fachlich kompetente Projektarbeit ist es gelungen, die Region bei der Planung und Realisierung dieses Multiprojektes wirksam zu unterstützen. Strukturwandel in der Lausitz – besser kann er nicht ins Werk gesetzt werden“.
Umweltminister Wolfram Günther betont: „Der Braunkohleabbau hat den Wasserhaushalt in der Lausitz extrem gestört. Hinzu kommt die Klimakrise mit den Dürren der letzten Jahre. Gleichzeitig ist Wasser Lebensgrundlage für Mensch und Natur und ein knallharter Standortfaktor. Wirtschaft braucht Wasser. Von einer sicheren Wasserversorgung hängt auch das Gelingen des Strukturwandels in der Lausitz ab. All das stellt die Versorger in der Lausitz vor riesige Herausforderungen. Hier braucht es viele Ansätze. Einer davon ist, bei der Wasserversorgung nicht nur auf ortsnahe Wasserdargebote zurückzugreifen, sondern auch eine Fernwasserversorgung zu ermöglichen. Das stärkt die Wasserversorgung in der Region langfristig und trägt zu ihrer Krisenfestigkeit bei.“
Das Zustimmungsverfahren zur Wasserversorgung aus ortsfernen Wasservorkommen (Fernwasser) ist eine Besonderheit des Sächsischen Wassergesetzes. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt grundsätzlich fest, dass der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist. Für die Deckung des Wasserbedarfs aus ortsfernen Wasservorkommen ist laut sächsischem Wassergesetz eine umfassende Prüfung und Zustimmung vorgeschrieben, die durch die Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde erfolgt.
Um den Folgen des Kohleausstiegs und des Klimawandels zu begegnen, haben sich im Dezember 2021 Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung in der Lausitz zur kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Trinkwasserverbund Lausitzer Revier“ ARGE zusammengeschlossen. Dieser ARGE gehören heute die drei sächsischen Wasserversorger ewag kamenz Energie und Wasserversorgung AG (ewag), Kommunale Versorgungsgesellschaft Lausitz mbH Weißwasser (KVL) und die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH (VBH) sowie die zwei brandenburgischen Wasserversorger Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband (SWAZ) und Wasserverband Lausitz (WAL) an.
Mitte 2022 stellten die sächsischen Mitglieder der ARGE als Träger der öffentlichen Wasserversorgung bei der Landesdirektion Sachsen den Antrag auf Zustimmung zur Deckung des Wasserbedarfs aus ortsfernen Wasservorkommen. Um ihre Unterstützung des Verfahrens zu dokumentieren, wurde der Antrag von den brandenburgischen ARGE-Mitglieder ebenfalls unterschrieben.
Im gemeinsamen Versorgungsgebiet der ARGE werden rund 250.000 Einwohner auf einer Fläche von 3.200 km² mit Trinkwasser versorgt. Mit der Realisierung aller geplanten Maßnahmen zum Ausbau des Fernwasserverbundnetzes wird neben deren Versorgung gewährleistet, dass auch für weitere industrielle und gewerbliche Neuansiedlungen mit hohem Wasserbedarf die Versorgung sichergestellt werden kann.
Anlage: Übersichtskarte Versorgungsgebiet ARGE