Medieninformationen 2023
[073/2023 - 06.12.2023]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Doppelhaushalt 2023/2024 des Landkreises Görlitz
Die Landesdirektion Sachsen hat die vom Kreistag des Landkreises Görlitz beschlossene Doppelhaushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 zum Vollzug freigegeben. Damit steht dem Landkreis eine genehmigte Haushaltsatzung zur Verfügung, mit der für die Kreisverwaltung eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung möglich wird. Die geplanten Kreditaufnahmen, das Eingehen finanzieller Verpflichtungen für kommende Jahre sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite konnten in der beantragten Höhe genehmigt werden.
Der Ergebnishaushalt für 2023 beträgt 648 Millionen Euro, sowie 674 Millionen Euro für 2024.
Die geplanten Ausgaben für Investitionen betragen in 2023 rund 120 Millionen Euro, für 2024 sind hierfür rund 150 Millionen Euro vorgesehen. Rund zwei Drittel der Investitionen fließen in den Breitbandausbau. Weitere Investitionsschwerpunkte sind der Rettungsdienst sowie Baumaßnahmen an Kreisstraßen und Verwaltungsgebäuden. In beiden Haushaltsjahren sollen die Investitionen auch über Kredite in Höhe von insgesamt 14 Millionen Euro finanziert werden.
Der Kreistag hat den Umlagesatz der Kreisumlage für beide Haushaltsjahre auf 36 Prozent festgesetzt. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Obwohl der Landkreis plant, in beiden Haushaltsjahren mehr Geld auszugeben, als er Einnahmen erwartet, werden die Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes in beiden Jahren aufgrund des sogenannten Energiekrise-Erlasses zur Haushaltserleichterung des Freistaats Sachsen vom 4. Oktober 2022 erreicht.
Die Genehmigung des Doppelhaushalts wurde durch eine zuvor gewährte Bedarfszuweisung in Höhe von 40 Millionen Euro an den Landkreis Görlitz möglich. Dafür war die Zustimmung des Beirates für den kommunalen Finanzausgleich im Freistaat Sachsen erforderlich, dem sowohl Vertreter der kommunalen Familie als auch des Freistaates Sachsen angehören. Der Landkreis Görlitz wiederum hat sicherzustellen, dass die erforderlichen Konsolidierungsbeiträge, die zu erbringen sind, in ausreichender Höhe tatsächlich erwirtschaftet werden. Die Bestimmungen der bewilligten Bedarfszuweisung sehen diese Konsolidierungsbeiträge als zwingende Voraussetzung für die Zahlungen vor.
Insgesamt ist die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Görlitz eingeschränkt. Die Genehmigungen konnten daher nur in Verbindung mit Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Insbesondere muss der Landkreis sicherstellen, dass Investitionskredite ausschließlich zur Finanzierung von Maßnahmen der sogenannten infrastrukturellen Grundversorgung verwendet werden, soweit keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Der Landkreis kann eine durchgängige Liquidität nur über die Inanspruchnahme von Kassenkrediten gewährleisten. Er ist daher auch weiterhin gehalten, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortzusetzen.
Der Ergebnishaushalt für 2023 beträgt 648 Millionen Euro, sowie 674 Millionen Euro für 2024.
Die geplanten Ausgaben für Investitionen betragen in 2023 rund 120 Millionen Euro, für 2024 sind hierfür rund 150 Millionen Euro vorgesehen. Rund zwei Drittel der Investitionen fließen in den Breitbandausbau. Weitere Investitionsschwerpunkte sind der Rettungsdienst sowie Baumaßnahmen an Kreisstraßen und Verwaltungsgebäuden. In beiden Haushaltsjahren sollen die Investitionen auch über Kredite in Höhe von insgesamt 14 Millionen Euro finanziert werden.
Der Kreistag hat den Umlagesatz der Kreisumlage für beide Haushaltsjahre auf 36 Prozent festgesetzt. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Obwohl der Landkreis plant, in beiden Haushaltsjahren mehr Geld auszugeben, als er Einnahmen erwartet, werden die Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes in beiden Jahren aufgrund des sogenannten Energiekrise-Erlasses zur Haushaltserleichterung des Freistaats Sachsen vom 4. Oktober 2022 erreicht.
Die Genehmigung des Doppelhaushalts wurde durch eine zuvor gewährte Bedarfszuweisung in Höhe von 40 Millionen Euro an den Landkreis Görlitz möglich. Dafür war die Zustimmung des Beirates für den kommunalen Finanzausgleich im Freistaat Sachsen erforderlich, dem sowohl Vertreter der kommunalen Familie als auch des Freistaates Sachsen angehören. Der Landkreis Görlitz wiederum hat sicherzustellen, dass die erforderlichen Konsolidierungsbeiträge, die zu erbringen sind, in ausreichender Höhe tatsächlich erwirtschaftet werden. Die Bestimmungen der bewilligten Bedarfszuweisung sehen diese Konsolidierungsbeiträge als zwingende Voraussetzung für die Zahlungen vor.
Insgesamt ist die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Görlitz eingeschränkt. Die Genehmigungen konnten daher nur in Verbindung mit Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Insbesondere muss der Landkreis sicherstellen, dass Investitionskredite ausschließlich zur Finanzierung von Maßnahmen der sogenannten infrastrukturellen Grundversorgung verwendet werden, soweit keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Der Landkreis kann eine durchgängige Liquidität nur über die Inanspruchnahme von Kassenkrediten gewährleisten. Er ist daher auch weiterhin gehalten, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortzusetzen.