Medieninformationen 2023
[039/2023 - 16.06.2023]
Landkreis Zwickau: Kommunalaufsicht gibt Doppelhaushalt 2023/2024 frei
Landesdirektion Sachsen verbindet Genehmigung mit Auflagen
Die Landesdirektion Sachsen hat den Doppelhaushalt des Landkreises Zwickau für 2023 und 2024 unter Auflagen genehmigt. Damit verbunden ist die Genehmigung zur Aufnahme neuer Kredite in Höhe von 2,7 Millionen Euro in 2023 und in Höhe von 6,7 Millionen Euro in 2024.
Der Haushaltsplan 2023 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von circa 467 Millionen Euro, im Jahr 2024 sind es rund 481 Millionen Euro. Der Landkreis Zwickau plant im Jahr 2023 Investitionen in Höhe von rund 80 Millionen Euro, für 2024 sind rund 51 Millionen Euro vorgesehen. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit ist der Breitbandausbau, der vollständig aus Fördermitteln finanziert wird. Im Übrigen beschränken sich die Investitionen auf die zwingend notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der Infrastruktur.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage steigt gegenüber den Vorjahren von 32,38 Prozent auf 33,96 Prozent. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Der Haushaltsausgleich des Landkreises Zwickau wird in den Planjahren 2023 und 2024 unter Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise im Freistaat Sachsen vom 4. Oktober 2022 erreicht.
Aus der mittelfristigen Finanzplanung des Landkreises ergeben sich jedoch Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit. Der Ergebnishaushalt weist im gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2027 jeweilig ein negatives Gesamtergebnis aus. Der Landkreis Zwickau ist in keinem der Haushaltsjahre in der Lage, die im Ergebnishaushalt veranschlagten Aufwendungen durch die erzielbaren Erträge zu decken. Mittelfristig werden die Rücklagen und die liquiden Mittel aufgebraucht sein.
Dem Landkreis gelingt es nicht, Eigenmittel zur Finanzierung seiner Investitionen zu erwirtschaften. Er ist gezwungen, Kredite aufzunehmen, um den nicht durch staatliche Zuwendungen und Zuweisungen gedeckten Finanzbedarf zu decken.
Aufgrund dieser schwierigen Finanzlage hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen mit Auflagen versehen. Der Landkreis Zwickau hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum vorliegen. Hierfür sind geeignete Konsolidierungsmaßnahmen zu prüfen und zu ergreifen.
Aufgrund der Haushaltssituation ist der Landkreis verpflichtet, im Rahmen der halbjährlichen Berichterstattung an die Landesdirektion Sachsen die aktuelle Entwicklung der Kreisfinanzen darzulegen.
Der Haushaltsplan 2023 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von circa 467 Millionen Euro, im Jahr 2024 sind es rund 481 Millionen Euro. Der Landkreis Zwickau plant im Jahr 2023 Investitionen in Höhe von rund 80 Millionen Euro, für 2024 sind rund 51 Millionen Euro vorgesehen. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit ist der Breitbandausbau, der vollständig aus Fördermitteln finanziert wird. Im Übrigen beschränken sich die Investitionen auf die zwingend notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der Infrastruktur.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage steigt gegenüber den Vorjahren von 32,38 Prozent auf 33,96 Prozent. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Der Haushaltsausgleich des Landkreises Zwickau wird in den Planjahren 2023 und 2024 unter Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise im Freistaat Sachsen vom 4. Oktober 2022 erreicht.
Aus der mittelfristigen Finanzplanung des Landkreises ergeben sich jedoch Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit. Der Ergebnishaushalt weist im gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2027 jeweilig ein negatives Gesamtergebnis aus. Der Landkreis Zwickau ist in keinem der Haushaltsjahre in der Lage, die im Ergebnishaushalt veranschlagten Aufwendungen durch die erzielbaren Erträge zu decken. Mittelfristig werden die Rücklagen und die liquiden Mittel aufgebraucht sein.
Dem Landkreis gelingt es nicht, Eigenmittel zur Finanzierung seiner Investitionen zu erwirtschaften. Er ist gezwungen, Kredite aufzunehmen, um den nicht durch staatliche Zuwendungen und Zuweisungen gedeckten Finanzbedarf zu decken.
Aufgrund dieser schwierigen Finanzlage hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen mit Auflagen versehen. Der Landkreis Zwickau hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum vorliegen. Hierfür sind geeignete Konsolidierungsmaßnahmen zu prüfen und zu ergreifen.
Aufgrund der Haushaltssituation ist der Landkreis verpflichtet, im Rahmen der halbjährlichen Berichterstattung an die Landesdirektion Sachsen die aktuelle Entwicklung der Kreisfinanzen darzulegen.