Medieninformationen 2010 [LDD]
[25/2010 - 31.03.2010]
Landesdirektion Dresden genehmigt Gründung der EnergieVerbund Dresden GmbH
Kaufpreisdarlehen kann voraussichtlich aus den laufenden Einnahmen des neuen Unternehmens finanziert werden
Die Landesdirektion Dresden hat den Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Dresden vom 18. März 2010 genehmigt, wonach die Technische Werke Dresden GmbH (TWD) die GESO Beteiligungs- und Beratungs-AG kaufen und ein neues Unternehmen mit dem Namen EnergieVerbund Dresden GmbH (EVD) errichten wird. In dieses Unternehmen wird neben der GESO auch der bislang von der TWD gehaltene städtische Geschäftsanteil an der DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH (55 Prozent des Stammkapitals) eingebracht.
Darüber hinaus hat die Landesdirektion Dresden auch eine Bürgschaftserklärung der Landeshauptstadt Dresden für ein von der TWD zur Finanzierung des Kaufpreises für die GESO bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden und der Sächsischen Aufbaubank aufgenommenes Darlehen in Höhe von 535 Mio. € genehmigt. Die Stadt verbürgt sich für 80 Prozent des offenen Kreditbetrages befristet auf zwanzig Jahre und ermöglicht der TWD damit die Finanzierung zu einem günstigeren Zinssatz. Den dadurch eingesparten Zinsbetrag wird die TWD als Bürgschaftsprovision an die Stadt zahlen.
Die Landeshauptstadt Dresden nimmt mit der mittelbaren Beteiligung an der EVD eine Aufgabe der Daseinsvorsorge - die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme - für ihre Einwohner und Gewerbetreibenden wahr.
Die geordnete Haushaltswirtschaft der Landeshauptstadt sowie ihre - so weit absehbar - gesicherte dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit bilden die Voraussetzungen für die Genehmigung der städtischen Bürgschaftserklärung, mit deren Hilfe die TWD das Kaufpreisdarlehen zu günstigen Konditionen bei den Kreditgebern erhalten kann. Die TWD wird aller Voraussicht nach in der Lage sein, den Schuldendienst für das besicherte Darlehen aus den laufenden Einnahmen zu bestreiten. Die Stadt kann zudem als alleinige Gesellschafterin der TWD deren Verhalten als Schuldnerin steuern.
Für den Schuldendienst stehen der TWD die Jahresüberschüsse der GESO in voller Höhe zur Verfügung; eine Gewinnabführung an die Stadt ist in der zwanzigjährigen Laufzeit der Kreditsumme nicht vorgesehen. Der bisher von der TWD geleistete Verlustausgleich für die Dresdner Verkehrsbetriebe AG bleibt von dem jetzt genehmigten Geschäft unberührt, da er weiterhin - wie auch bisher - aus den Jahresüberschüssen des von der TWD gehaltenen DREWAG-Geschäftsanteils finanziert wird.