Öffentliche Zustellung
[20.01.2023]
Diese Webseite wurde von der Landesdirektion Sachsen als eine Stelle zur öffentlichen Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung im Sinne des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) allgemein bestimmt.
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Hans-Georg Goebel
Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i.V.m. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) sowie nach § 10 Abs. 2 VwZG
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Landesdirektion Sachsen
Betreff:
Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
Antrag auf Zahlung einer Entschädigung wegen einer Maßnahme, die der Zersetzung diente (§ 1a Abs. 2 VwRehaG)
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
3. November 2022; 28-5219/1883/3
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Hans-Georg Goebel
OT Sehlis
Sehliser Straße 10
04425 Taucha
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 004 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz
eingesehen werden.
Betreff:
Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
Antrag auf Zahlung einer Entschädigung wegen einer Maßnahme, die der Zersetzung diente (§ 1a Abs. 2 VwRehaG)
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
3. November 2022; 28-5219/1883/3
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Hans-Georg Goebel
OT Sehlis
Sehliser Straße 10
04425 Taucha
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 004 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz
eingesehen werden.