Medieninformationen 2022
[039/2022 - 06.09.2022]
S 32 kann auf zwei Kilometer Länge ab Ehrenberg erneuert werden
Landesdirektion Sachsen genehmigt ersten Bauabschnitt zum Ausbau der Staatsstraße zwischen Kriebstein und Rossau
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 19. August 2022 hat die Landesdirektion Sachsen den Ausbau des ersten Bauabschnitts der Staatsstraße S 32 nördlich von Rossau im Landkreis Mittelsachsen genehmigt. Damit verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau als Vorhabenträger über Baurecht und kann die weiteren Schritte einleiten.
Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, dazu: „Gute Nachrichten für alle Verkehrsteilnehmer: Mit dem Ausbau der S 32 wird die Verkehrssituation endlich den heutigen Erfordernissen angepasst. Die Kombination der Maßnahmen – Verbreiterung der Straße und Neuordnung der Kreuzungssituationen – soll dabei den Verkehrsfluss erleichtern und die Verkehrssicherheit erhöhen. Und damit wird das Ausweichen auf den Randbereich der Straße bei Gegenverkehr bald der Vergangenheit angehören.“
Im Bestand befindet sich die S 32 in einem baulich ungenügenden Zustand. Aufgrund der schmalen Fahrbahnbreite von ca. 4,5 bis 5 Metern kommt es beim Begegnungsverkehr zu Behinderungen, sodass Fahrzeuge zunehmend die Bankette überfahren und diese damit zusätzlich belasten. Die dadurch entstandenen Abnutzungen verschlechtern die Fahrbahnentwässerung und beeinträchtigen die Verkehrssicherheit. Da zudem Randstreifen nur teilweise vorhanden sind und auch Ausweichstellen für den Begegnungsverkehr nur vereinzelt angelegt wurden, gestaltet sich die Ausweichsituation schwierig. In der Folge wurde die S 32 für Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Vorhabenabschnitt gesperrt, davon ausgenommen sind PKW und Busse. Die aktuelle Verkehrsbelastung und auch die prognostizierte unverminderte Verkehrsentwicklung begründen nun die Erneuerung der Staatsstraße.
Die Planung sieht den grundhaften Ausbau der S 32 zwischen der Bundesstraße B 6 bei Lommatzsch bis zur Staatsstraße S 201 bei Rossau vor.
Der nun genehmigte erste Bauabschnitt erstreckt sich vom Ortsteil Ehrenberg der Gemeinde Kriebstein über eine Länge von 1.958 Meter in Richtung Rossau. Er endet mit dem Kreuzungsbereich der S 32 mit der Kreisstraße K 8212, die zwischen den Ortsteilen Höckendorf und Grünlichtenberg verläuft.
Geplant ist, die Fahrbahn nach den heutigen Anforderungen auf 7 Meter zu verbreitern und beidseitig mit 1,5 Meter breiten Banketten zu versehen. Dadurch soll der Begegnungsverkehr ungehindert möglich sein und sich die Entwässerungssituation der Straße verbessern. Zudem werden die Kreuzungsbereiche der anliegenden Kreisstraßen verändert. Vorgesehen sind zwei Kreisverkehre: Der Erste am östlichen Ortsrand von Ehrenberg, der die Kreuzungssituation der S 32 mit den Kreisstraßen K 8295 und K 8215 zusammenfasst und ein Zweiter nördlich von Höckendorf für den Knotenpunkt der S 32 mit der K 8212.
Im Rahmen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist vorgesehen, nicht mehr genutzte Flächen in den Kreuzungsbereichen zu entsiegeln und für die ackerbauliche Nutzung zu rekultivieren. Zudem ist die Entwicklung einer Baumreihe geplant sowie die Pflanzung von Gehölzen.
Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird aktuell vorbereitet und gesondert bekannt gegeben. Den Betroffenen wird der Planfeststellungsbeschluss demnächst zugestellt. Zusätzlich wird der Beschluss für Interessierte über die Website der Landesdirektion Sachsen verfügbar sein.
Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, dazu: „Gute Nachrichten für alle Verkehrsteilnehmer: Mit dem Ausbau der S 32 wird die Verkehrssituation endlich den heutigen Erfordernissen angepasst. Die Kombination der Maßnahmen – Verbreiterung der Straße und Neuordnung der Kreuzungssituationen – soll dabei den Verkehrsfluss erleichtern und die Verkehrssicherheit erhöhen. Und damit wird das Ausweichen auf den Randbereich der Straße bei Gegenverkehr bald der Vergangenheit angehören.“
Im Bestand befindet sich die S 32 in einem baulich ungenügenden Zustand. Aufgrund der schmalen Fahrbahnbreite von ca. 4,5 bis 5 Metern kommt es beim Begegnungsverkehr zu Behinderungen, sodass Fahrzeuge zunehmend die Bankette überfahren und diese damit zusätzlich belasten. Die dadurch entstandenen Abnutzungen verschlechtern die Fahrbahnentwässerung und beeinträchtigen die Verkehrssicherheit. Da zudem Randstreifen nur teilweise vorhanden sind und auch Ausweichstellen für den Begegnungsverkehr nur vereinzelt angelegt wurden, gestaltet sich die Ausweichsituation schwierig. In der Folge wurde die S 32 für Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Vorhabenabschnitt gesperrt, davon ausgenommen sind PKW und Busse. Die aktuelle Verkehrsbelastung und auch die prognostizierte unverminderte Verkehrsentwicklung begründen nun die Erneuerung der Staatsstraße.
Die Planung sieht den grundhaften Ausbau der S 32 zwischen der Bundesstraße B 6 bei Lommatzsch bis zur Staatsstraße S 201 bei Rossau vor.
Der nun genehmigte erste Bauabschnitt erstreckt sich vom Ortsteil Ehrenberg der Gemeinde Kriebstein über eine Länge von 1.958 Meter in Richtung Rossau. Er endet mit dem Kreuzungsbereich der S 32 mit der Kreisstraße K 8212, die zwischen den Ortsteilen Höckendorf und Grünlichtenberg verläuft.
Geplant ist, die Fahrbahn nach den heutigen Anforderungen auf 7 Meter zu verbreitern und beidseitig mit 1,5 Meter breiten Banketten zu versehen. Dadurch soll der Begegnungsverkehr ungehindert möglich sein und sich die Entwässerungssituation der Straße verbessern. Zudem werden die Kreuzungsbereiche der anliegenden Kreisstraßen verändert. Vorgesehen sind zwei Kreisverkehre: Der Erste am östlichen Ortsrand von Ehrenberg, der die Kreuzungssituation der S 32 mit den Kreisstraßen K 8295 und K 8215 zusammenfasst und ein Zweiter nördlich von Höckendorf für den Knotenpunkt der S 32 mit der K 8212.
Im Rahmen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist vorgesehen, nicht mehr genutzte Flächen in den Kreuzungsbereichen zu entsiegeln und für die ackerbauliche Nutzung zu rekultivieren. Zudem ist die Entwicklung einer Baumreihe geplant sowie die Pflanzung von Gehölzen.
Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird aktuell vorbereitet und gesondert bekannt gegeben. Den Betroffenen wird der Planfeststellungsbeschluss demnächst zugestellt. Zusätzlich wird der Beschluss für Interessierte über die Website der Landesdirektion Sachsen verfügbar sein.