Medieninformationen 2009 [LDD]
[100/2009 - 29.12.2009]
Entscheidung in Vermögensauseinandersetzung zwischen Landkreis Görlitz und Stadt Görlitz
Landesdirektion Dresden regelt strittige Punkte, nachdem keine Einigung zustande kam
Mit Bescheid vom 29.12.2009 traf die Landesdirektion Dresden in der Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Landkreis Görlitz und der Stadt Görlitz die erforderlichen Regelungen.
Demnach hat der Landkreis der Stadt für die Betreibung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in den Jahren 2009 bis 2017 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 850.000 Euro zu leisten. Ab 2018 ist dann die Höhe des Zuschusses zwischen den beiden Parteien eigenverantwortlich zu vereinbaren. Des Weiteren wurde festgestellt, dass der Landkreis Görlitz nicht für Altschulden der Stadt Görlitz aus der Zeit der Kreisfreiheit aufzukommen hat.
Die Landesdirektion Dresden hatte die Entscheidungen zu treffen, da nach der Vereinigung des Niederschlesischen Oberlausitzkreises, des Landkreises Löbau-Zittau und der Kreisfreien Stadt Görlitz zum neuen Landkreis Görlitz in den vorgenannten Punkten keine Einigung zwischen Landkreis und Stadt Görlitz erzielt werden konnte.
Mit der getroffenen Regelung wird ein bereits im Juni 2009 vom Kreistag des Landkreises Görlitz gefasster Beschluss, einen jährlichen ÖPNV-Zuschuss in Höhe von 850.000 Euro zu leisten, bestätigt. Dieser Betrag entspricht dem vorausgegangenen Kompromissvorschlag der Landesdirektion Dresden. Ursprünglich wollte der Landkreis einen ÖPNV-Zuschuss in Höhe von 600.000 Euro leisten, die Stadt Görlitz hält hingegen einen Zuschuss in Höhe von 1,5 Mio. Euro für erforderlich. Mit dem nun festgesetzten Betrag erhält die Stadt Görlitz -bezogen auf die Einwohnerzahl- für ihren ÖPNV beinahe den doppelten Zuschuss wie das übrige Kreisgebiet.
Für den von der Stadt Görlitz vom Landkreis geforderten Ausgleich für Altschulden sieht die Landesdirektion Dresden keine gesetzliche Grundlage. Überdies wird die Forderung als nicht sachgerecht eingeschätzt, da die Übertragung dieser Schulden auf den Landkreis Görlitz mittelbar alle übrigen kreisangehörigen Gemeinden belasten würde.