Medieninformationen 2009 [LDD]
[98/2009 - 18.12.2009]
Dresden hat endlich arbeitsfähigen Jugendhilfeausschuss
Landesdirektion Dresden muss per Ersatzvornahme die Mitglieder des Gremiums namentlich bestellen
Mit Bescheid vom heutigen Tag hat die Landesdirektion Dresden im Wege der Ersatzvornahme die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der Stadt Dresden namentlich bestellt. Für die Maßnahme wurde der Sofortvollzug angeordnet.
Der Jugendhilfeausschuss ist Teil des Jugendamtes der Landeshauptstadt Dresden. Als Pflichtausschuss hätte er spätestens vier Monate nach der konstituierenden Sitzung des Stadtrates, also am 14. Dezember 2009, gebildet und einberufen werden müssen. Ein rechtswidrig zusammengesetzter Ausschuss kann in der laufenden Wahlperiode des Stadtrates keine rechtmäßigen Beschlüsse fassen, ist dauerhaft handlungsunfähig und schränkt damit die Funktionsfähigkeit des Jugendamtes ein.
Der Dresdner Stadtrat hat – unter anderem nach bereits erfolgter Beanstandung vorheriger Beschlüsse durch die Landesdirektion - zwar mehrfach über die Sitzverteilung im Jugendhilfeausschuss entschieden. Alle vom Stadtrat in geheimer Wahl beschlossenen Zusammensetzungen verstießen jedoch gegen die Vorgaben der Sächsischen Gemeindeordnung. Nach diesen Vorgaben haben die beschließenden Ausschüsse in ihrer Zusammensetzung spiegelbildlich den Kräfteverhältnissen im Stadtparlament zu entsprechen. Dem gemäß müssen in den Dresdner Jugendhilfeausschuss drei Mitglieder der CDU-Fraktion und jeweils ein Mitglied der Fraktionen der LINKEN, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und BürgerBündnis/Freie Bürger gewählt werden. Dieser Vorgabe entspricht der nun von der Landesdirektion Dresden bestellte Jugendhilfeausschuss. Bei der Auswahl der einzelnen Personen hat die Landesdirektion Dresden auf die Vorschläge der Fraktionen des Stadtrates zurückgegriffen.
An der Arbeitsfähigkeit des Jugendhilfeausschusses besteht ein überragendes öffentliches Interesse. Das Interesse der Stadt Dresden an der Selbstverwaltungsgarantie muss demgegenüber in diesem Falle zurücktreten, zumal die Stadt ausreichend Gelegenheit hatte, selbst eine rechtmäßige Besetzung des Jugendhilfeausschusses sicherzustellen.
Hierzu stellt der Präsident der Landesdirektion Dresden, Dr. Henry Hasenpflug, klar:
„Die Bestellung eines kommunalen Ausschusses ist für die Landesdirektion Dresden ein Novum. Nach Lage der Dinge gab es aber keine andere Möglichkeit, um eine rechtmäßige Besetzung des Jugendhilfeausschusses zu gewährleisten und die Arbeitsfähigkeit des Jugendamtes zu sichern.“